Bekanntlich ist ja eine ordnungsgemäße Rechnung Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Dazu gehört auch die Steuernummer des Lieferanten/Dienstleisters.
In diesem BFH-Urteil (BFH 02.09.10, V R 55/09) hatte der Aussteller die Steuernummer „75/180 Wv“ angegeben. Das Finanzamt strich daraufhin den Vorsteuerabzug.
Laut Urteil kommt kein Vertrauensschutz in Betracht, weil bei dem verwendeten Kürzel „75/180 Wv“ angeblich für jedermann erkennbar sei, dass das keine ordentliche Steuernummer sein kann.
Frage: Was tun? Das zuständige Finanzamt wird aus Datenschutzgründen vmtl. die Auskunft über die Richtigkeit einer Steuernummer verweigern.
Man könnte nun darauf bestehen, dass der Kunde seine Umsatzsteuer-ID-Nummer verwendet. Aber wo kann man diese überprüfen? Ausländische Umsatzsteuer-ID-Nummern kann man online hier prüfen: evatr.bff-online.de.
Aber wo kann ich deutsche USt-ID-Nummern online prüfen? Bei der vorgenannten Internet-Adresse schon mal nicht! Habe bei google noch nichts ordentliches gefunden.
Danke für brauchbare Links.
Alfred