hallo lenchen2010,
die steuererklärung wird IMMER bei dem finanzamt abgegeben, das für den derzeitigen HAUPTwohnsitz (lt. melderegister) zuständig ist, auch wenn es steuererklärungen aus vergangenen jahren, wo man noch woanders gewohnt hat, betrifft.
hauptwohnsitz ist im übrigen immer der wohnsitz, an dem man sich mittel- bzw. langfristig dauerhaft aufhält! wer also in mv lebt und in hessen arbeitet, muß sich auf entspreechende rückfragen („wieso erstwohnsitz noch in mv?“) des fa gefaßt machen.
auf dem mantelbogen (seite 1) kann/muß man angeben, wo man seine erklärung bisher abgegeben hat. das „neue“ finanzamt zieht sich dann alle notwendigen unterlagen vom „alten“.
saludos, borito