Wo die Steuererklärung abegeben?

Hallo,

bin nun edlich in Arbeit.

Wo gebe ich meine Steuererklärung ab, wenn ich:

  1. meinen Hauptwohnsitz in MV habe
  2. meinen Nebenwohnsitz in Rheinand Pfalz habe
    und
  3. in Hessen arbeite.

Kompliziert ich weiß.

Hat jemand eine Idee oder einen Tipp?

Danke!!!

Hallo,
Abgabe in MV, wo immer das auch ist!
Geht auch aus den Formularen hervor, wenn man diese liest!
Gruss Hermann

Die Einkommensteuererklärung ist bei dem für den Hauptwohnsitz (an Tag der Abgabe) zuständigen Finanzamt abzugeben.

hallo lenchen2010,

die steuererklärung wird IMMER bei dem finanzamt abgegeben, das für den derzeitigen HAUPTwohnsitz (lt. melderegister) zuständig ist, auch wenn es steuererklärungen aus vergangenen jahren, wo man noch woanders gewohnt hat, betrifft.

hauptwohnsitz ist im übrigen immer der wohnsitz, an dem man sich mittel- bzw. langfristig dauerhaft aufhält! wer also in mv lebt und in hessen arbeitet, muß sich auf entspreechende rückfragen („wieso erstwohnsitz noch in mv?“) des fa gefaßt machen.

auf dem mantelbogen (seite 1) kann/muß man angeben, wo man seine erklärung bisher abgegeben hat. das „neue“ finanzamt zieht sich dann alle notwendigen unterlagen vom „alten“.

saludos, borito

Hallo Lenchen2010,

die Steuererklärung wird immer bei dem FA des Hauptwohnsitztes bearbeitet. Abgeben kann man Erklärung überall, die Finanzämter leiten normalerweise an das zustänige FA weiter.
Tschüss Sylke

Hallo,

meines Wissens am Hauptwohnsitz.

Viele Grüße

Paola

Hallo,
der Originaltext vom FA lautet:
„Alle Anträge sind an das FA zu richten, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Antragstellung haben. Bei mehreren Wohnungen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten beziehungsweise an dem sich - sollten Sie verheiratet sein - Ihre Familie vorwiegend aufhält.“
VG
heike

Hallo,

ist eine sehr interessante Frage und bestimmt für eine Prüfung bei der Ausbildung gut geeignet!

Grundsätzlich ist das Finanzamt am Wohnsitz zuständig. Hat man mehrere Wohnsitze, und ist man nicht verheiratet, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem man sich hauptsächlich aufhält. Das kann auch der zweite Wohnsitz sein.
Der Arbeitsort ist grundsätzlich unerheblich.

Viele Grüße