Ich ( Schleswig-Holstein) habe zwei Hunde, nun ist nicht jeder Hund " Hundeauslauf" kompatibel. Die beiden möchten auch mal rennen und toben. Natürlich dürfen wir nicht unangeleint in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten laufen. Bei uns gibt es aber Feldwege, die nur für den Landwirtschaflichen Verkehr frei sind. Dürfen die beiden dort unangeleint laufen? Es steht immer ein PKW dort, mal fährt er einem langsam hinterher, mal sehe ich ihn andere mit dem Fernglas beobachten. Wo dürfen wir laufen, selbstverständlich ohne andere Tiere oder Menschen zu belästigen? In der Hundeverordnung sind nur die Verbote geregelt.
Hallo!
Ich ( Schleswig-Holstein)
Schön, dass wir uns auch mal schreiben, Schleswig-Holstein. Ich habe Dich schon oft und gerne besucht. Du bist ein tolles Land!
In der Hundeverordnung sind nur die Verbote
geregelt.
Wenn ein Gesetz oder eine Verordnung nur beschreibt, wo ein Verhalten verboten ist, dann bedeutet das, dass überall da, wo die Verbote nicht greifen, dieses Verhalten grundsätzlich erlaubt ist.
wo es mit Sicherheit erlaubt ist, auf einem Privatgrundstück, wenn man die Genehmigung des Eigentümers hat.
Ergänzung: das Grundstück sollte allerdings eingezäunt sein.