Wo ein Besucher Fahrrad abstellen darf

Unseren jungen Mieter bekommt oft Besuch welche auf dem Fahrrad hier kommen.
Er selbst wurde angewiesen, das Abstellen von Fahrrädern im unserem kleinem Hof nicht
gestatten ist.
Er könnte, falls gewünscht dafür seiner Kellerabteil benutzen!
Darüber hinaus haben wir Ihm jedoch zusätzlich gestatten, das er auf dem Gründstückgrenze mit dem Nachbar ein Korridor vom ca. 80 cm breit und ca. 8 Meter lang, (welche zwei Möglichkeiten Fahrrädern an die Gitter des Kellerfensters zu befestigen hat) darüber frei zu verfügen.

Offensichtlich weist er nicht, oder will er sich gar nicht kümmern wo und wie seinen Besucher deren Fahrräder auf unserem Grundstück abstellen!
Daher stellt jeder sein Fahrrad irgendwo willkürlich im unserem Hof ab…

Kann ich den Mieter erzwingen dass er Sorge zu tragen hat, dass seine Besucher nur auf Ihm genehmigten Plätzen abzustellen haben?

Oder wäre notwendig einen "Hausverbot“ bzw „Abstellen der fremden Fahrrädern auf unserem Gründstück verboten ist“ aus zusprechen?

Hallo Sorry, hierzu habe ich keine Antwort!
Gruß

Da kann ich Ihnen leider nicht helfen. Es ist dies eine Frage der gegenseitigen Rücksichtnahme und hat nur indirekt etwas mit dem Fahrrad zu tun. Fragen Sie vielleicht den Hausbesitzer oder Mieterverein.

MFG Helmut Fiedler

Grundsätzlich habe ich mich als Experte für Fahrradtechnik angemeldet, bei Mietrecht und ähnlichen Problemen sollte ein Anwalt oder Hausverwalter besser Bescheid wissen. Sicher erreichen werden Sie nur etwas über ein persönliches Gespräch mit dem Mieter, oder über ein generelles Verbot für Alle, so daß die Räder nur im Keller oder auf der Straße abgestellt werden können.

Danke & Gruss

Hallo Sorry, hierzu habe ich keine Antwort!
Gruß

Danke & Gruß