Wo Eink.-Steuer, Argentinien leben leere Whg.in D

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

ich habe eine Frage zur Besteuerung.Person A lebt und arbeitet für eine Schweizer Firma für 5 Jahre in Argentinien. Dort bezahlt sie auch ihre Steuern und Sozialabgaben.Hat sich auch in Deutschland abgemeldet und in Argentinien angemeldet.(Pass=DNI) Führerschein, alles in Argentinien umgemeldet.Person A hat aber eine lehrstehende Wohnung in Deutschland.
Hat Deutschland Anrecht auf irgendwelche (Einkommens)Steuern?

Danke

Hat Deutschland Anrecht auf irgendwelche (Einkommens)Steuern?

Wenn das argentinische Gehalt die einzigen Einkünfte sind, besteht in D keine Steuerpflicht.

Hat Deutschland Anrecht auf irgendwelche (Einkommens)Steuern?

Dass A in Deutschland eine Wohnung besitzt, heißt ja nicht, dass A auch in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet sei. Ich verstehe deine Frage so, dass A nicht in Deutschland gemeldet ist, also hier keinen Wohnsitz hat. Weiter gehe ich davon aus, dass die Wohnung in Deutschland auch nicht vermietet ist, d.h. dass A weder aus der Vermietung der Wohnung noch aus sonstigen Quellen (auch nicht aus Kapitalvermögen, Renten o. dgl.) in Deutschland Einkommen bezieht.

Unter diesen Voraussetzungen ist A in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig - weder mit deutschen noch mit argentinischen oder sonstigen Einkünften.
Grundsteuer für die Wohnung fällt natürlich unabhängig davon an.

Hallo,

wenn mit der Wohnung Einkünfte erzielt werden sind diese in D zu versteuern, da A den Wohnsitz verlegt hat, ist er hier nicht mehr unbeschränkt, sondern beschränkt steuerpflichtig, hierzu gelten bestimmte Regelungen und Ausnahmen, welche sich aber mit den Angaben nicht weiter auflösen lassen.

Grüße

Al

Hallo lieber Harold1,

gemäß §1 EStG ist in Deutschland steuerpflichtig wer hier seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies trifft bei der geschilderten Situation nicht zu. Des weiteren kann jemand als steuerpflichtig behandelt werden, wenn er inländische Einkünfte hat. Dies trifft in dem geschilderten Fall ebenfalls nicht zu.
So lange Person A nur für eine schweizer Firma arbeitet und keine sonstigen Einkünfte in Deutschland hat, ist sie in Deutschland nicht steuerpflichtig.

MfG

Hallo,

also wenn die Person A in Dtl. keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr hat ist sie nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Eine Steuer könnte aber anfallen, wenn die Person, die zwar im Ausland lebt, Einkünfte aus Dtl. hat, z.B. dt. Kapitaleinkünfte, oder die Vermietung der Wohnung in Dtl. … (wäre dann die beschränkte Steuerpflicht)
Hier gibt’s aber auch viele Ausnahmen, hängt auch davon ab ob mit Argentinien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und was darin geregelt ist. Die genauen steuerlichen Folgen hängen also stark vom Einzelsachverhalt ab.

Hoffe ich konnte helfen.
Gruß Jule

Hallo!

Person A hat aber eine lehrstehende Wohnung in
Deutschland.
Hat Deutschland Anrecht auf irgendwelche :frowning:Einkommens)Steuern?

GRUNDSÄTZLICH ja

Auszug aus Anwendungserlass zu § 8 Abgabenordnung (Wohnsitzbegriff):

5.
Wer einen Wohnsitz im Ausland begründet und seine Wohnung im Inland beibehält, hat auch im Inland einen Wohnsitz i.S.v. § 8 (BFH-Urteil vom 4.6.1975 - I R 250/73 - BStBl II, S. 708). Bei einem ins Ausland versetzten Arbeitnehmer ist ein inländischer Wohnsitz widerlegbar zu vermuten, wenn er seine Wohnung im Inland beibehält, deren Benutzung ihm möglich ist und die nach ihrer Ausstattung jederzeit als Bleibe dienen kann (BFH-Urteil vom 17.5.1995 - I R 8/94 - BStBl 1996 II, S. 2)

6.
Ein Wohnsitz i.S.v. § 8 besteht nicht mehr, wenn die inländische Wohnung/die inländischen Wohnungen aufgegeben wird/werden. Das ist z.B. der Fall bei Kündigung und Auflösung einer Mietwohnung, bei nicht nur kurzfristiger Vermietung der Wohnung im eigenen Haus bzw. der Eigentumswohnung. Wird die inländische Wohnung zur bloßen Vermögensverwaltung zurückgelassen, endet der Wohnsitz mit dem Wegzug. Bloße Vermögensverwaltung liegt z.B. vor, wenn ein ins Ausland versetzter Steuerpflichtiger bzw. ein im Ausland lebender Steuerpflichtiger seine Wohnung/sein Haus verkaufen oder langfristig vermieten will und dies in absehbarer Zeit auch tatsächlich verwirklicht.

Fazit:
Ein Wohnsitz in Dtd. heißt:
Dtd. hat grds. das Besteuerungsrecht (sog. „Welteinkommensprinzip“)

Die Wohnsitzvermutung kann aber widerlegt werden (tatsächliche, fremdübliche Vermietung in dieser Zeit; absoluter Leerstand (keine Einrichtung etc., Wasser, Strom abbestellt, usw)
Ist halt ne Beweisfrage.

Viele Grüße!

Hallo Zusammen,

danke für eure Antworten. Habe mir schon einen Termin mit einem Steuerberater gemacht.

Gruß Harold

Hallo,

keine Einkommensteuer, aber Grundsteuer wird fällig.

mfg ignaz

Hallo Cybergroove1977

was mich interessiert ist,ob das Finanzamt aufgrund meiner leerstehenden Eigentumswohnung sagen kann, ich habe einen Wohnsitz hier und muß somit Einkommenssteuer in D zahlen.

Gruß

gemäß §1 EStG ist in Deutschland steuerpflichtig wer hier
seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies trifft
bei der geschilderten Situation nicht zu.

Hallo Harold1,

Ihre Frage ist berechtigt, weil mit dem Innehaben der Eigentumswohnung schon ein Wohnsitz in Deutschland gegeben ist. Allerdings hat Person A ja auch in Argentinien einen Wohnsitz. Somit muss nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen gefragt werden. Ausgehend davon, dass dieser für Person A in Argentinien liegt und auch glaubhaft gemacht werden kann, ist Argentinien für die Besteuerung zuständig.

Ich verweise hier noch auf meine Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
http://www.dsa-ev.de/?/176-0.htm
http://www.steuerschroeder.de/argentin.pdf

Wenn das FA allerdings den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland begründen kann, z.B. weil die Familie hier geblieben und regelmäßig besucht wird usw., bleibt Deutschland für die Besteuerung zuständig.

Ich hoffe geholfen zu haben.

MfG

Wenn Argentinien mit Deutschland ein Doppelsteuerabkommen abgeschlossen hat und die leerstehende Wohnung keinerlei Einkommen erwirtschaftet dann werden die Steuern dort anfallen wo man lebt. In diesem Falle in Argentinien.

Im Falle eines Streites sollte man auch nachweisen koennen das man seine Steuern (Einkommen) in Argentinien bezahlt hat.

Hallo Arnego,

vielen Dank für deine Antwort.
Da wir hier in Argentinien ja auch über 30% Einkommenssteuer bezahlen, hüten wir unsere Steuerbelege natürlich wie einen Schatz :smile:)

Gruß Harold