da hat ein junger Mann sich eine Eigentumswohnung gekauft und steht erstmalig vor der Steuererklärung.
Da er diese selbst bewohnt stellt sich u.a. die Frage zu den Renovierungskosten seiner im Jahr 2013 gekauften Eigentumswohung .
Wo ( Anlage V ? , Rubrik/Zeile ? ) und wie können diese Kosten in der Einkommenssteuererklärung 2013 geltend gemacht werden ?
Also nicht abzugsfähig, aber teilweise bei der Festsetzung der Einkommensteuer berücksichtigungsfähig, wenn die genannten Bedingungen eingehalten sind.
nicht ganz, denn an setzbar sind die haushaltsnahen Handwerkerleistungen §35 A EStG, hinzu kommt noch die Möglichkeit, wenn das Objekt den Denkmalschutz / Ensembleschutz §7i EStG bzw. sich das ganze in einen städtebaulichen Sanierungsgebiet §7h EStG befindet, kann man die Kosten abschreiben.