Ist eine Anzeige Deutschlandweit ersichtlich oder nur in dem Gebiet bzw. in dem Polizeirevier in dem sie gestllt wurde?
Hallo
Es kommt darauf an, was das für eine Anzeige ist. Wenn es sich um z.B. Hausfriedensbruch handelt, was ja nicht ganz so „tragisch“ ist, dann wird dies lediglich in dem Bundesland gespeichert, in dem man Wohnt. Sollte es sich um ein schweres Vergehen oder ein Verbrechen handeln, dann wird es bundesweit gespeichert und kann auch überall abgerufen werden. Deswegen gibt es bei der Polizei den „Landesbestand“ und den „Bundesbestand“ . Eine ID-Behandlung wird generell z.B. im Bundesbestand gespeichert.
Gruß
Bitte genauer
Hallo,
Es kommt darauf an, was das für eine Anzeige ist. Wenn es sich
um z.B. Hausfriedensbruch handelt, was ja nicht ganz so
„tragisch“ ist, dann wird dies lediglich in dem Bundesland
gespeichert, in dem man Wohnt. Sollte es sich um ein schweres
Vergehen oder ein Verbrechen handeln, dann wird es bundesweit
gespeichert und kann auch überall abgerufen werden. Deswegen
gibt es bei der Polizei den „Landesbestand“ und den
„Bundesbestand“ . Eine ID-Behandlung wird generell z.B. im
Bundesbestand gespeichert.
das erklär uns bitte mal genauer und unter Angabe von Quellen.
Gruß
S.J.
Hallo
Nun, ich kann dir versichern das jedes Bundesland seine eigene polizeiliche Datenbank hat und das der Bund auch seine eigene Datenbank hat. Nun kann ein Polizist aus BW nicht auf den Landesbestand von NRW zugreifen. Somit kann er auch nicht herausfinden, dass derjenige der gerade kontrolliert wird vielleicht schon drei Diebstähle in NRW begangen hat. Um das heraus zu finden müsste er dort eine Anfrage starten. Auf den Bundesbestand hat aber jeder Polizist in jedem Bundeland Zugriff. Hier stehen aber keine kleinen Straftaten drin, sondern die etwas qualifizierteren. Raub, Sexualstraftäter, schwere KV… und und und. Die genauen kriterien wann es im Bundesbestand landet kann ich dir nicht nennen. Aber mindestens jedes Verbrechen wird hier aktenkundig.
Ob diese Aufteilung in Bund und Länder irgendwo gesetzlich geschrieben steht kann ich dir nicht sagen. Aber das es so ist, dass weiß ich aus erster Hand.
Gruß
Also würde man im ganzen land sachsen sehen das gegen mich auf grund einer anzeige ermittelt wird, oder?
Moment… Solange eine Anzeige „läuft“ ist diese noch nicht in der Datenbank eingestellt. So schnell sind die Behörden jetzt wieder nicht. Erst wenn es zu einer Verurteilung kommt oder der Fall „abgeschlossen“ ist wird es in die Datenbank aufgenommen. Dann erst ist für den Polizeibeamten ersichtlich, aha…der ist schon mal betrunken gefahren. Wenn die Anzeige fallen gelassen wird, wird auch nichts in der Datenbank aufgenommen. Wie gesagt die genauen Kriterien, wann jetzt etwas aufgenommen wird, sind mir nicht bekannt. Aber definitiv erst nach Abschluss der Ermittlungen.
Gruß
Ähm… nach der Verurteilung steht das doch eh im Bundeszentralregister…
Levay
Wenn ich bei der Polizei aber nachfragen würde ob gegen mich eine Anzeige vorliegt dann könnten sie mir sicherlich auskunft geben. Also schieß ich daruf das es nur intern gespeichert werden würde oder seh ich das falsch?
Hallo nochmal
Ich kann deinen Gedankengang nicht ganz nachvollziehen, aber auch hier liegst du falsch. Wenn ich in der Stadt X wohne und in der Stadt Y im gleichen Bundesland auf ein Revier gehe, dann weiß da keiner was von einer Anzeige die gegen mich laufen soll. Die Beamten werden dich dann an das zuständige Revier deines Wohnortes verweißen. Und hier wird, sofern der Fall nicht im Kollegenkreis die Runde gemacht hat, auch niemand etwas von einer Anzeige wissen. Wenn eine Anzeige gegen dich erstattet wurde, dann bekommst du dies schriftlich mit der Post in Form einer Vorladung zum Zwecke einer Vernehmung. In diesem Schreiben steht auch der Name und Telefonnummer deines Sachbearbeiters und nur der weiß normalerweise, dass gegen dich eine Anzeige läuft, weil er sie schließlich bearbeitet. Alle anderen Polizisten kümmert das nicht die Bohne. Das du Angezeigt wurdest steht auch in keiner Datenbank. Wie gesagt, erst wenn etwas dabei rauskommen würde, was den Aufwand einer Speicherung rechtfertigen würde, erst dann kommt es in den Bestand. Also erst NACH Ermittlungsabschluss.
Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und im Zuge dessen auch zu einer „Verurteilung“ (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h welches angefochten wurde), dann kommt dies selbstverständlich NICHT in den Bundesbestand. (Bitte nicht mit dem Bundeszentralregister verwechseln!) Die Datenbanken würden ja aus allen Nähten platzen wenn da jede Kleinigkeit drin stehen würde.
Ich hoffe es ist klarer geworden :o)
Gruß
wie lang dauert es in der regel bis man da ne vorladung bekommt?
Nun, dafür kann man nun wirklich keine Angabe machen. Das hängt davon ab, wie schnell der Sachbearbeiter ist bzw. wie schnell er deine Anzeige selbst auf dem Tisch hat bzw. wie viel er sonst noch um die Ohren hat. Und dann braucht der Brief noch eine Zeit um über den Postausgang bis zu deinem Briefkasten zu kommen. Wenn ich jetzt mal schätze… von der Anzeige bis zu deiner Vorladung…nicht vor 4 Tagen und spätestens in drei Wochen. Hängt natürlich auch davon ab, wie dringend und umfangreich dein Fall ist bzw. eingestuft wird. Ich selbst bekam einmal eine Vorladung zur Vernehmung 1 Monat nach Anzeige. Allerdings kam diese auch aus Hamburg und musste erst den Weg ins Schwabenland finden. Also, abschließend kann man das wirklich nicht sagen.