Ich habe eine Behinderung und will eine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz schreiben. Weiß jemand wo man das am besten erwähnt? In der Bewerbung, im Lebenslauf, in beidem oder überhaupt nicht?
Simon – man ist nicht verpflichtet eine Behinderung anzugeben.
Man sollte/könnte es aber bei bestimmten Behinderungen machen.
Teil mir bitte mit welche Behinderung du hast, falls du davon nicht im Netz veröffentlichen willst, kann man ja glaube ich, auch ankreuzen „Für suche nicht freigeben".
ich erhalte häufig Lebensläufe oder Bewerbungsanschreiben, in denen lapidar von „Behinderungen“ gesprochen wird. Das halte ich aus folgenden Gründen für gefährlich und verhindert häufig den Bewerbungserfolg:
Wer nur allgemein von „Behinderung“ oder „Behinderungsgrad“ spricht, weckt beim Leser unbeeinflussbare Assoziationen. Meistens stellt man sich mehr vor, als man in Wirklichkeit an Auswirkung erlebt.
Entscheidend für die Arbeitstätigkeit ist, welche Auswirkung die Behinderung auf die konkrete Arbeit hat. Das lässt sich an einfachen Begriffen nicht festmachen.
Immer wieder höre ich von Bewerbungsempfehlungen, die davon sprechen, das Thema erst im persönlichen Gespräch zu behandeln. Auch das halte ich für kritisch! Ich habe vor einiger Zeit einen Menschen betreut, der stottert. Bevor wir uns trafen, hat er mit seiner Information immer erst bis zum Gespräch gewartet.Das hatte regelmäßig dazu geführt, dass die Vorstellungsgepräche nach wenigen Minuten von Arbeitgeberseite beendet worden sind. Natürlich hatte man ihm nicht gesagt, dass es am Stottern gelegen hat. Aber selbst hatte er den Eindruck!
Die Situation veränderte sich grundlegend, nachdem wir gemeinsam eine sogenannte „Dritte Seite“ formuliert haben und als Sonderblatt dem Lebenslauf angehängt haben.
Wie eine derartige Seite aussehen kann, habe ich in einem Beispielkatalog festgehalten.
Diesen finden Sie als Download (PDF-Datei) auf meiner Homepage www.bewerber-consult.de
Hallo Simon,
ich würde es auf gar keinen Fall verheimlichen, warum denn auch? Wenn der Arbeitgeber kein Problem damit hat dann bist du dort dort richtig. Ich würde es in der Bewerbung angeben, eventuell auch im Lebenslauf. Aber kurz und knapp, kein Roman daraus machen
Viel Glück!
wenn die Behinderung eine Beeinträchtigung der Arbeit für die ausgeschriebene Stelle bedeutet würde ich die mögliche Beeinträchtigung in der Bewerbung beschreiben.
Wenn du keine Beeinträchtigung durch die Behinderung siehst, würde ich sie nur dann erwähnen wenn der Arbeitgeber behindertengerechte Maßnahmen in größerem Umfang vorhalten müßte (Beispiel: ebenerdiger Zugang).
Es gibt aber auch Arbeitgeber denen solche Maßnahmen aufgrund ihrer Größe vorgeschrieben sind.
Es ist eine freiwillige Maßnahme von deiner Seite mit dem Ziel deine Zeit und die des Arbeitgebers zu sparen.
Ansonsten ist eine Behinderung kein Problem wenn die Firma entsprechende Infrastruktur vorhält. Wir beschäftigen zum Beispiel einen blinden Programmierer.
fragen (die du in 1. Linie dir selbst stellen und für dich klären musst): - um was für eine beeinträchtigung handelt es sich: körperlich, geistig, seelisch (psychisch)?
welchen einfluss könnte sie auf die ausbildung haben, auf die du dich bewerben willst- hat sie eher keine, würde ich sie auch eher nicht erwähnen- denn dann hat sie keinen zusammenhang mit dem evtl. neuen job, sondern betrifft dich vor allem persönlich.
-wird sie die ausbildung betreffen, solltest du sie entweder erwähnen bei der begründung, warum du dich um diese ausbildung bewirbst, sozusagen als gegenpol, oder bei der aufzählung deiner persönlichen kompetenzen (stärken)- hier könntest du sie auch als eine „schwäche“ bzw. eben einschränkung/ beeinträchtigung aufführen. ABER: GERADE WENN ES UM EINE ERSTAUSBILDUNG GEHT:
hast du nicht kontakt mit der arbeitsagentur- da gibt es spezielle leute/ eine eigene fachabteilung für die vermittlung von menschen mit handicap! mit denen kannst du entsprechendes fundiert besprechen, sie fördern dich je nachdem sogar (mittels zeitweisen lohnzuschüssen für den arbeitgeber, mittels zuschüssen für die einrichtung/ spezielle ausrüstung eines arbeitsplatzes, mit ausbildungsbeihilfe (BAB, pendant zum Bafög) sowieso, je nach ausbildungsvergütung).
-ansonsten: würde ich möglichst offensiv, selbstbewusst (soweit dir das möglich ist) mit dem handicap umgehen- „es ist normal, verschieden zu sein“!- niemand braucht sich zu verstecken; allerdings: „selektive Authentizität“ finde ich ein gutes schlagwort: man muss den leuten nicht alles im voraus auf die nase binden; man kann SELBST ENTSCHEIDEN, WAS man WANN sagt, und WAS NICHT!
lieber simon, ich wünsche dir von herzen:
dass du kompetente gesprächspartnerInnen findest, die dich verstehen und unterstützen
dass du einen anständigen, verständnisvollen, fairen usw. arbeitgeber findest- vielleicht gibt es auch eine einrichtung, eine institution, ein Internat?, die/das eine entsprechende ausbildung anbietet?(und auch kompetenten arbeitgeber, denn das sind beileibe nicht alle von denen!..)
hmmm - hast Du auch noch einen Lebenslauf? Der ist wichtig um das Anschreiben zu beurteilen!
Kannst den Lebenslauf auch an meine Büroadresse senden.
Meine Dir angebotene Beratung ist natürlich absolut kostenlos.
da du nicht weiter darauf eingehst, stellt sich die erste Frage: Schränkt deine Behinderung die Tätigkeit, die du ausüben möchtest, in irgendeiner Art ein? Sollte das nicht der Fall sein, würde ich sie nur im Lebenslauf erwähnen.
deine Behinderung musst du im Anschreiben angeben, wenn sie die Ausbildung (z.B. du hörst nicht gut und lernst an Maschinen die ein Signalton erzeugen) oder deinen Arbeitgeber beeinflusst (z.B. finanziell, Umbauten, Anträge oder mehr Urlaub ect.). Wenn du es später machst ist das kein vertrauensvoller Start. Sollte deine Behinderung in keinster Weise Einfluss auf deine Ausbildung haben brauch du deinen Arbeitgeber auch nicht zu informieren.
wenn Deine Behinderung Dich nicht während der Ausbildung einschränkt, solltest Du sie in der Bewerbung nicht angeben, das mindert leider nur Deine Chancen. Eine sichtbare Behinderung solltest Du dann aber im Vorstellungsgespräch ansprechen.
Wenn durch die Behinderung aber Nachteile entstehen oder für Dich ein behindertengerechter Arbeitsplatz eingerichtet werden muss, solltest Du im Anschreiben darauf hinweisen.
ich gehe davon aus, dass Deine Behinderung Dich nicht an der Ausübung des Berufes hindert, für den Du die Ausbildung machen wirst. In dem Fall kann es womöglich für einen Arbeitgeber sogar interessant sein, Dich einzustellen, da jede Firma (möglicherweise erst ab einer bestimmten Größe) verpflichtet ist, einen bestimmten Prozentsatz an Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Beschäftigt sie keine, muss sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Ich denke, dass in Deinem Lebenslauf Zeiten vorkommen werden, die als krankheitsbedingte Ausfallzeiten zu verstehen sind. Damit ist die Behinderung ja indirekt schon angesprochen. Gegebenenfalls kannst Du ja noch im Anschreiben erwähnen, dass Dich Deine Behinderung nicht an der Ausübung hindern wird.