Guten Tag Simon,
ich gehe davon aus, dass Deine Behinderung Dich nicht an der Ausübung des Berufes hindert, für den Du die Ausbildung machen wirst. In dem Fall kann es womöglich für einen Arbeitgeber sogar interessant sein, Dich einzustellen, da jede Firma (möglicherweise erst ab einer bestimmten Größe) verpflichtet ist, einen bestimmten Prozentsatz an Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Beschäftigt sie keine, muss sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Ich denke, dass in Deinem Lebenslauf Zeiten vorkommen werden, die als krankheitsbedingte Ausfallzeiten zu verstehen sind. Damit ist die Behinderung ja indirekt schon angesprochen. Gegebenenfalls kannst Du ja noch im Anschreiben erwähnen, dass Dich Deine Behinderung nicht an der Ausübung hindern wird.
Gruß
Hartmut