Wo erwähnt man eine Behinderung in ner Bewerbung

Kann mir einer weiterhelfen?

Ich habe eine Behinderung und will eine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz schreiben. Weiß jemand wo man das am besten erwähnt? In der Bewerbung, im Lebenslauf, in beidem oder überhaupt nicht?

Wäre toll wenn das jemand weiß!

Gruß Simon

Ich würde abwägen ob die Behinderung für die Ausbildungsstelle für die du dich bewirbst irgendwie relevant ist.
Solltest du eine Gehbehinderung haben und z. B. (blöd gesagt) als Lagerist bewerben sollte man die Gehbehinderung schon erwähnen und diese ins Anschreiben packen.

Viel Erfolg!

Hallo,

ich würde es irgendwie im Anschreiben unterbringen. Auch wenn die Behinderung jetzt nicht direkt eine Auswirkung auf die Ausbildung hätte könnte eine anerkannte Behinderung den Arbeitgeber in Bezug auf die „Behindertenquote“ dazu verleiten die Bewerbung genauer zu betrachten!

Gruß,
Anke

Hallo,

Ich habe eine Behinderung und will eine Bewerbung für einen
Ausbildungsplatz schreiben. Weiß jemand wo man das am besten
erwähnt? In der Bewerbung, im Lebenslauf, in beidem oder
überhaupt nicht?

Wenn die Behinderung unter 30% liegt, dich für den Ausbildungsplatz nicht behindert und nicht sichtbar ist, dann würde ich sie gar nicht angeben. Angeben könnte auch verhindern, daß du den Platz bekommst. Das handhaben die Arbeitgeber sehr unterschiedlich, aber oft wirkt das negativ.

Liegt sie bei oder über 30% könnte es sein, daß du sie angeben mußt, da solltest du dich mal bei der zuständigen Kammer erkundigen.

Gruß,
p+p

n’ Abend,

darauf nun antworten (zwei Herzen schlagen in meiner Brust…)

Ich sehe es als Fair an, wenn man eine Behinderung nicht verschweigt bzw. ich würde als AG ziemlich verschnupft reagieren, wenn einem das so irgendwann untergeschoben wird.
Ein Ausbildungsplatz ist da noch eine Hürde höher zu nehmen. Schließlich sind Ausbilder und deren Betriebe auch in einer sozialen Verantwortung dem (ich bin so frei) Kind gegenüber bewußt.
Wobei ich das verstehen kann, dass ein AG auch evtl. nicht die Verantwortung für einen - wie auch immer - Behinderten übernehmen möchten (hier speziell kleine Betriebe, die zum einen keine Quote erfüllen müssen, zum anderen eben keine Rechtsabteilung haben und keinen Bedarf an zusätzlichem Schreibkram haben).

Denn: Hier liegt der Hase begraben: Wären Behinderte vom Gesetz her „normale Arbeitnehmer“, dann gäbe es auch die diversesten Vorurteile gar nicht. 5 Tage extra Urlaub, Freistellungen hier, Medizinische Untersuchungen des Arbeitsplatzes da, etc… Halt traurig für den einzelnen, aber auch existenzbedrohend z.T. für manche „Klitsche“…

Also mein Rat: ja, angeben. Im Anschreiben, warum Du Dich für diesen Ausbildungsplatz geeignet siehst und dort auch die für Dich DOCH geeignete Chancen für AG und Dir selbst aufzeigst.

LG
Ce

Hm…ich würde das, glaub ich, nicht in die Bewerbungsunterlagen schreiben, also wenn die Arbeit dadurch nicht „behindert“ wird…lieber beim Vorstellungsgespräch darüber sprechen!