Hallo zusammen
ich bin mir nicht sicher ob es die Rubrik Verkehrsrecht , oder die Rubrik 2 Räder betrifft , es geht um die kleinen Scooter oder Roller mit Versicherungskennzeichen ( Höchstgeschwindigkeit 50 km/h )
Wo dürfen dese Roller auf 4 Spurig ausgebauten Bundestrassen fahren , z.B. die Bundestrasse 54 zwischen Limburg und Giessen oder die Bundesstrasse zwischen Montabaur und Lahnstein.
Das sind 4 spurige Bundesstrassen mit Standstreifen , Höchstgeschwindigkeit 100 km/h .
Diese Muschiföns behindern den ganzen Verkehr , gerade morgens zu Schulbeginn ziehen sich oft Schlangen hinter den Dinger her , weil Lkw’s kurzzeitig nach Links ausweichen müssen .
bei einigen dieser Strassen ist der Standstreifen als Universalstreifen gekennzeichnet , z.B. das LKW’s an Steigungen diese Fahrspur nehmen können um den PKW Verkehr überholen zu lassen .
wo fahren diese Roller richtig ?
auf diesem „Standstreifen“ ?
oder ziemlich am Rand der rechten Spur ?
Die Dinger gehen mir nämlich so langsam aber sicher auf die Antenne , wenn Schule ist , muss ich gut 15 Minuten früher zur Arbeit losfahren um pünktlich anzukommen , weil tagtäglich 3 bis manchmal 10 Stk von denen überholt werden müssen , die auf der rechten Fahrspur fahren .
Toni