Wo fährt ein 50 km/h Roller richtig ?

Hallo zusammen

ich bin mir nicht sicher ob es die Rubrik Verkehrsrecht , oder die Rubrik 2 Räder betrifft , es geht um die kleinen Scooter oder Roller mit Versicherungskennzeichen ( Höchstgeschwindigkeit 50 km/h )

Wo dürfen dese Roller auf 4 Spurig ausgebauten Bundestrassen fahren , z.B. die Bundestrasse 54 zwischen Limburg und Giessen oder die Bundesstrasse zwischen Montabaur und Lahnstein.
Das sind 4 spurige Bundesstrassen mit Standstreifen , Höchstgeschwindigkeit 100 km/h .

Diese Muschiföns behindern den ganzen Verkehr , gerade morgens zu Schulbeginn ziehen sich oft Schlangen hinter den Dinger her , weil Lkw’s kurzzeitig nach Links ausweichen müssen .
bei einigen dieser Strassen ist der Standstreifen als Universalstreifen gekennzeichnet , z.B. das LKW’s an Steigungen diese Fahrspur nehmen können um den PKW Verkehr überholen zu lassen .

wo fahren diese Roller richtig ?

auf diesem „Standstreifen“ ?
oder ziemlich am Rand der rechten Spur ?

Die Dinger gehen mir nämlich so langsam aber sicher auf die Antenne , wenn Schule ist , muss ich gut 15 Minuten früher zur Arbeit losfahren um pünktlich anzukommen , weil tagtäglich 3 bis manchmal 10 Stk von denen überholt werden müssen , die auf der rechten Fahrspur fahren .

Toni

Hallo,
steht eigentlich in der StVO http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html und http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html

Höchstgeschwindigkeit 50 km/h )
mit Standstreifen , …Höchstgeschwindigkeit 100 km/h .

Also keine Kraftfahrstraße (Zeichen 331)?
Der Standstreifen ist, wie der Name sagt, zum stehen da, hier dürfte es aber ein Seitenstreifen sein.
Dort dürfen Radfahrer und „müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren“ http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html (Nr. 68). Dabei ist in „müssen“ und „möglichst“ ein Auslegungsspielraum. Ein Kleinkraftrad würde ich da nicht einsortieren, ein Mofa dagegen schon.

Universalstreifen gekennzeichnet

Was ist ein Universalstreifen (Zeichen ???)?

Cu Rene

Hallo

Also keine Kraftfahrstraße (Zeichen 331)?

Das ist, denke ich, die entscheidende Frage, denn dann ist ja § 18 einschlägig und die 50km/h-Dinger haben dort überhauptnix verloren.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__18.html

Handelt es sich hingegen um eine „normale“, wenngleich mehrspurige Landstraße, dann haben prinzipiell alle Verkehrsteilnehmer ein gleichrangiges Benutzungsrecht, sogar Fußgänger mit Handkarre…

Gruß
smalbop

Hallo,

Bei mehrspurigen Bundesstraßen ohne mechanisch / bauliche Trennung der Spurrichtungen, die zudem mit einem Tempolimit ( z.B. 70 Km/h )auf jeweils 2-3 Spuren je Richtung begrenzt wurden, darf theoretisch mit Mofa / 45 - er auf der rechten Spur in Fahrtrichtung gefahren werden, sofern nicht Zusatzzeichen explizit auf Verbote diverser Fahrzeuge hinweisen.

Selbst wenn ein Radweg parallel geführt ist, sollte auch dort entsprechende Zusatzzeichen angebracht sein. ( Was wohl neben Fußverkehr und Fahrrad noch max. MoFa tolerieren würde. )

Und auf einem unbefestigtem Seitenstreifen muss weder ein Radler, noch ein Mofa, oder ein 45-er fahren.
Einen Standstreifen habt ihr beiden ja schon definiert …
Einen befestigten Seitenstreifen müssen 25 - 45 - er benutzen, wenn kein Vebotszeichen / Zusatzhinweis für eine baulich ungetrennte Streckenrichtung vorliegt.

Sage ich mal allgemein: auf baulich getrennten Fahrbahnen im Bezug auf Fahrtrichtung hätte ein FZG mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit

hi,
in deutschelande gilt außerorts für alle kfz das rechtsfahrgebot.
damit erübricht sich die frage.
um so langsamer ein fahrzeug ist, um so weiter rechts muss gefahren werden.

hauptmann

Hallo @Hauptmannfuchs,

Es geht in diesem Thread doch lediglich darum, auf welchen Strecken diese 50 - er denn regulär unterwegs sein DÜRFTEN.

WELCHE Antwort kommt denn dann mal ohne Zweifel ?

Liegt es echt nur an diesen mehr oder weniger MoFas, oder geht eher im gesamten Strßanverkehr teilweise nichts ?

( man steht an einer Ampel und lediglich 3-5 Fahrzeuge sehen grün …
dann sollte aber MoFa / Moped / Mockick bei gleicher Hubraumzahl " 50 ccm " schon mal deutlich im Vorteil gegenüber LKW und PKW sein.

( Es redet ja niemandvon " besonders " angemessenen FZG im Stadtverkehr…)

mfg

nutzlos

Hallo @Hauptmannfuchs,

Es geht in diesem Thread doch lediglich darum, auf welchen
Strecken diese 50 - er denn regulär unterwegs sein DÜRFTEN.

WELCHE Antwort kommt denn dann mal ohne Zweifel ?

… regulär dürfen diese einspurigen kfz auf allen straßen ausgenommen kraftfahrstraßen, autobahnen und fahrradwegen auch nicht außerorts fahren.

hauptmann

1 Like

Hallo @hauptmannfuchs

da hast DU Dir aber gewiss nicht selber wídersprochen ?

mfg

nutzlos

Hi

Ich habe mir das jetzt mit der Beschilderung noch einmal ganz genau angesehen.
Die Strassen fangen innerorts als Hauptverkehrsstrasse an , und werden dann etwas ausserhalb zu Kraftfahrtstrassen , also alle beiden erwähnten Strassen sind so beschildert.
hiesse also das diese Roller innerhalb der Ortschaft fahren dürfen , aber spätestens bei dem blauen Schild am Ortsausgang verschwunden sein müssen.

… was nicht der Fall ist , die fahren dort lustig munter , jeden morgen von gut einigen Kilometern entlegenen Dörfern zur Schule .

lernen diese Fahrzeugführer das nicht in der Fahrschule , wenn ein einziger Roller das machen würde , würde ich ja auf Alsheimer tippen , aber diese Anzahl ?

Toni

Hi

Ich habe mir das jetzt mit der Beschilderung noch einmal ganz
genau angesehen.
hiesse also das diese Roller innerhalb der Ortschaft fahren
dürfen , aber spätestens bei dem blauen Schild am Ortsausgang
verschwunden sein müssen.

So habe ich es auch gelernt, wenn die FZG. lediglich

Hallo,
dann könnte man da die Polizei (oder auch die Lokalzeitung, deren Artikel die Polizei vielleicht zu einer Kontrolle anregt) ja mal drauf hinweisen. Eine Kontrolle dürfte für einige Zeit im Gedächtnis aller Betroffenen bleiben.

lernen diese Fahrzeugführer das nicht in der Fahrschule

Wie war das mit dem Glashaus?

Cu Rene

Hallo @Rene,

Da kommst Du aber auch gleich mit der groben Kelle…

Könnte nicht mal allgemein die Frage interessieren, WARUM " die Roller " lieber die gefährlichere Piste benutzen , als auf Alternativstrecken zu fahren ?

Dann muss aber auch mal die umliegende Infrastruktur und Routenbeschilderung betrachtet werden.
Da kann es auch interne Absprachen geben, warum Roller auf einer gewissn ( ansonsten eigentlich gesperrten ) Staße nicht belangt werden.

( Es könnte ja so sein, das Schüler 20 - 40 KM Umweg fahren müßten mit ihren Knattertons, damit sie von Daheim über Alternativrouten zu ihrer schule kommen.
Kann es dann icht so sein, das die zuständige Behörde / Stadt zunächst mal toleriert, bevor eine SICHERE Lösung für alle betreffenden " Einspurer " gefunden wurde ?

Manche sehen ein, dass die Vekehrsplanung älterer Auslegung nicht unbedingt der Zukunft entsprach.
ÖPNV wude ausgedünnt, Individualverkehr wurde nötiger.
Freiwillig fahren die Schüler u.a. diese Wege nicht, OHNE das keine Angst mitreist, überrollt zu werden.

Toleranz ist eine Sache, Ausweisung / Zulassung bestimmter Fahrzeugarten eine Andere.
Es gibt aber Städte, denen auffiel, wie der Verkehr damals nicht richtig ausgelegt wurde. ( Denn es kann Hindernisse geben, die Radler und Mokicks / Mofas gravierend beeinträchtigen )

Aber da gab es einerseits internen Verkehrsplaner, andererseits auch diese kleinen ZUSATZSCHILDER… F-Rad / Mofa… frei.

An Autos wurde damals gedacht…nun gibt es wie oben erwähnt immer weniger ÖPNV und Schulbusse…Da wäre es doch an der jeweiligen Stadt / Gemeinde, schnelle Lösungen für MoFa / MOKICK ZU FINDEN !

WER …wirklich WER fährt schon ohne dem K***stift im A**** mit einem Möppi FREIWILLIG selbst auf freigegebenen Streckenabschnitten OHNE befestigtem Seitenstreifen / Standstreifen ???
( UND DAS SELBST BEI STRECKEN, DIE NICHT AUF BESTIMMTE FAHRZEUGARTEN BESCHRÄNKT WÄREN…!!! )

DAS wäre doch mal eine Zusatzdiskussion in einem anderem Thread wert.

mfg

nutzlos

Hallo,
darum auch der Hinweis auf die Lokalzeitung, die diesen Aspekt natürlich auch aufgreifen sollte. Offensichtlich ist noch nie etwas ernsthaftes passiert, bzw. leider muß es wohl erst so weit kommen, bevor man sich an der richtigen Stelle über die Situation Gedanken macht.
Ich denke aber, daß es in den meisten Fällen Unwissenheit ist und wie du schon schriebst „das machen doch alle so“.

Cu Rene,
der auch denkt, daß das ein anderes Thema ist

1 Like

Hallo Rene,

Einerseits hast Du Verdient, andererseits weisst Du aber nicht alles über Verhaltensweisen aller Städte.

Da kann mal eine Stadt genommen werden, die rein durch alternative Mobilität( egal welche ) dermaßen zweigeteilt wurde, das REIN FÜR PKW eine sinnvolle Streckenführung vorgenommen wurde.

Mofa / Mokick / neumodisch roller…wären auf der Strecke zwar zulässig, doch gingen sie ein extrem hohes Risiko ein, weil es weder Seitenstreifen noch andere Ausweichmöglichkeiten gäbe.

Das meiste Verständnis bringen noch Brummifahrer / Busfahrer mit langjähriger Berufserfahrung auf.

Und dann kann VOR dem Winter mal überdacht werden, ob es wirklich ausreichend wäre, rein eine Route Freizugeben, oder kleinen Verkehrsteilnehmern Alternativ Routen auf nem kürzestem Alternativweg zu gewähren…

Der Brummimanm erkennt: Es darf…keine Ausweichmöglichkeit…
der Individualist mit dem PKW erkennt es NICHT, hupt, schimpft und fährt den Rollerrer nch über den Haufen…lassen wir es mal so, das auch Autofahrer nicht unbedingt alles wissen und dementsprechend ausblenden, mal Roller auf äußerlich den Anschein erweckenden Pisten nicht DAMIT rechnen wollen.

Eine Kraftfahrstraße mit entsprechender Signalisierung bleibt etwas anderes…

Aber wie gesagt…anderes Thema…

mfg

nutzlos

Hallo,

Wie war das mit dem Glashaus?

Cu Rene

Hi

Als ich damals Mofa gefahren bin , dürfte man diese Dinger noch völlig ohne Führerschein fahren , aber keiner kam mit dem Teil auf die Idee damit auf Autobahnähnliche Strassen zu fahren, allerdings gab es die damals glaube auch noch nicht.

Seit dem habe ich den PKW Führerschein ,mit dazu seinerzeits beruflich nachzuweisenden proffesionellen Fahrsicherheitstraining . später noch LKW und Bus Führerschein dazu gemacht , letztere beiden aber schon wieder abgegeben , weil ich es beruflich nicht brauche und in dem Alter bin wo ich alle paar Jahre zur Nachprüfung muss , da habe ich die Kosten dazu als unsinnig betrachtet .
mit dem PKW komme ich pro Jahr auf fast 100.000 km und das ganze nur mit 2 kleinen rempeleien auf winterlichen Strassen , ( Blechschäden unter 1500,- Euro )

wenn man dann mal eine gut ausbebaute Landstrasse entlang fährt und das blaue Kraftfahrtstrassenschild nicht bemerkt , ändert das an der Verkehrssituation bei der führung eines PKW’s erst einmal gar nichts , zumal dieses Schild am Strassenbeginn in der Ortschaft steht und ich dort eigentlich nicht vorbeifahre , weil ich eine Ausfahrt vorher abbiege .

Toni