Hallo Ihr Lieben!
in einigen WOchen wird es endlich bei uns losgehen mit dem Hausbau.
- vorweg: Wir wollen auf keinen Fall irgendetwas machen, was schwarz ist= verboten!
Unser Freund ist Einkäufer bei einer Topfirma und kann voll gut verhandeln. Wir wollten ihn fragen, ob er für uns die Angebote einholen kann, weil wir ohne Bauträger bauen und alles selbst verhandeln müssen (Architekt scheidet aus)
Wie macht man es da gesetztlich nicht verkehrt, ihm dennoch etwas für seine Arbeit zu geben?
Da muss es doch bestimmt auch irgendwelche Regelungen geben oder?
lg
lina
Ohne Architekt?
Wer hat denn die Zeichnung, die Statik gemacht?
Wer beantragt denn die Baugenehmigung?
Wo lebt Ihr? In Utopia?
mfgConrad
unsere Architektin natürlich *kopfschüttel**!
Ich habe mich auch vielliecht missverständlich ausgedrückt:
unsere Architektin wird sich nicht um die ganzen Kostenvoranschläge kümmern. Sie wird nur die Bauleitung übernehmen…
lg
lina
und warum soll die architektin nicht auch die angebote prüfen?
Weil die zwar super planen kann, aber von handeln nicht wirklich was versteht
All ihre Referenzen zeigen, dass die Leute einen einzigen Bauträger hatten, der sich um alles gekümmert hat. In unserem Fall muss man jeden S***** ausschreiben und das ist ihr wohl zuviel Arbeit und würde uns zwar ne Menge kosten aber wenig bringen…
Das Wichtigste beim Bauenist die Koordination der Handwerker durch den Architekten. Wenn der Maler vor dem Maurer kommt, der Dachdecker nach dem Maler, wäre man froh, einen Architekten zu haben/gehabt zu haben.
mfgConrad
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Und was hat das jetz mit Kostenauschreibung zu tun? Ich habe doch gesagt, dass sie die Bauleitung übernimmt. Da wird sie ja wohl schon mitkriegen, wer was wann macht oder?
Außerdem läuft diese Diskussion etwas offtopic…
p.s. Außerdem ist es nicht das erste Haus, was mein Mann baut…
lg
lina
p.s. Außerdem ist es nicht das erste Haus, was mein Mann
baut…
na, dann ist doch alles klar!!
Tag,
ich kann wirklich nur mit dem Kopf schütteln beim Durchlesen der bisherigen antworten, das reicht schon fast für einen Sketch…
Zum Thema: Frage am besten bei deinem Finanzamt mal nach, die können durchaus auch beraten.
Grüße
H.
Servus,
alldieweil der Mann nicht weisungsgebunden tätig ist, handelt es sich um eine „sonstige selbständige Tätigkeit“, die nicht sozialversicherungspflichtig ist und nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Wenn die Tätigkeit auf das pure Verhandeln und Prüfen von Angeboten beschränkt ist, handelt es sich auch nicht um eine Bauleistung im Sinn des § 48 EStG: Der Auftraggeber muss also keinen Steuerabzug vornehmen.
Der Empfänger des Honorars ist also für die Versteuerung selbst verantwortlich.
Schöne Grüße
MM
…die soll auch nur prüfen,nicht verhandeln!
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