Wo fängt Schwarzarbeit an....?

Servus, liebe Wissenden.
Ein z.B. Bäckergeselle bastelt in seiner Freizeit gerne an Autos und führt auch Reparaturen von Autos seiner Bekannten in seiner gut eingerichteten Garage durch. Schwarzarbeit? Was wenn er Kfz-mechaniker wäre??? Er spricht keine Preise ab, verlangt nichts bekommt aber Geld zugesteckt. Handelt es sich hier um Schwarzarbeit?? Danke im voraus. Felix

Hallo.

Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit.

wenn er Kfz-mechaniker wäre???

Schwarzarbeit.

Er spricht keine Preise ab, verlangt nichts bekommt aber Geld zugesteckt.

Wehrt er sich dagegen? Nee? Schwarzarbeit.

Alles, was über gelegentliche Nachbarschaftshilfe hinausgeht, ist schwarz. Und ob er Bäcker, Automechaniker oder Diplomseiltänzer ist, ist völlig Banane. Im übrigen hält er vermutlich auch Spezialwerkzeug bereit und verwendet dies bei seinen Reparaturen - zusätzliches Indiz. Baut mal einer einen Baller mit dem vom Bäckermeister Bullterjahn betreuten Bkw, bekommt Bäckermeister Bullerjahn Bau, bis Bonanza1.

Gruß kw

1 Stabreim Gabireit Okinaptz Uglwf MMV

Hi,

http://www.wirtschaftsdeutsch.de/infodienst/2004/kww…
hier ein bisschen scorllen.

http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/jobs_und_mehr/jo…
http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FF…

http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.589362/Be…
Mal wieder nicht sooo ergiebig.

bye

Die FAZ schreibt:

quote

Wenn der Nachbar beim Umzug hilft und einen ganzen Samstag lang Kisten schleppt, darf er dafür auch Geld bekommen, ohne gleich zum Finanzamt laufen zu müssen. Über einen maximal zulässigen Stundenlohn steht nichts im Gesetz, Maßstab ist die Formulierung, daß die Tätigkeit „nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet” sein darf. Auch darf kein so genanntes Direktionsverhältnis - ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - bestehen. Damit sind gelegentliche Gefälligkeiten in Ordnung. Wenn jemand etwa Umzugshilfe per Kleinanzeigen anbietet, muß er dieses Gewerbe anmelden und Einnahmen versteuern.

unquote

Was unterscheidet dieses ‚Umzugsbeispiel‘ von meinem KfZ Beispiel? Der Nachbar hilft seinem Nachbarn beim Umzug oder beim Auto und der steckt ihm am Abend 30 Euro zu. Ist die Grenze fließend? Es besteht kein Direktionsverhältnis und seine Tätigkeit ist nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet. Ist es eine Frage der Häufigkeit? Umzug selten - Autoreparatur oft? Danke im voraus. Felix

hallo,

für solche lapalien (wenn es wirklich nur ein paar mal im jahr 30 EUR sind) gibt das finanzamt natuerlich nach. arbeitnehmer können nebenher 410 EUR p.a. verdienen (gewinn machen) ohne hierdurch zur steuererklärung verpflichtet zu sein. macht man dennoch eine, muss man sie zwar angeben, bis zu einem gewinn von 820 EUR p.a. hält sich die einkommensteuer aber arg zurück.

also pflicht ja, da auf dauer, gegen entgelt, gegenüber dritten, aber steuerliche folgen halten sich in grenzen!

mfg vom

showbee

p.s. zum nachlesen: § 46 Abs. III S. 1 EStG und § 70 EStDV