Hallo,
meine Frage ist wo man das Gerichtsurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt findet in dem steht, dass ein Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis die Krankheit des Arbeitnehmer erwähnen darf?
Gibt es das Urteil überhaupt?
Die Suche war bis jetzt leider erfolglos.
meine Frage ist wo man das Gerichtsurteil des Arbeitsgerichts
Frankfurt findet in dem steht, dass ein Arbeitgeber in einem
Arbeitszeugnis die Krankheit des Arbeitnehmer erwähnen darf?
-google
-Urteilsabschriften des AbG Frankfurt: http://www.arbg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/ArbG_…
Obwohl: in einem Arbeitszeugnis darf offiziell nichts stehen, was dem Inhaber desselben Steine in den Weg legt. Von daher ist
Gibt es das Urteil überhaupt?
…das wohl eher realistisch
Ausserdem wäre das eh ‚nur‘ ein Einzelfallurteil und hätte keine Auswirkungen auf Entscheidungen höherer Instanzen.
Zugang zu Urteilsdatenbanken, die alle Urteile enthalten sind kostenpflichtig. Den Zugang hat nicht mal jede Kanzlei, da es sehr teuer ist.
Wenn es das Urteil tatsächlich gibt, bleibt also nur sich direkt an das Arbeitsgericht Frankfurt zu wenden. (Ist halt auch kostenpflichtig, aber wenn man das Urteil wirklich haben will, muss man das eben mal zahlen)