Wo finde ich den Grundbucheintrag Schliertal

Meine Freundin hat ein Grundstück im Schliertal bei Frankenstein. Wo finde ich diesen Eintrag? Sie hatte es vor etlichen Jahren mit ihrem Ehemann gekauft, ist aber jetzt schon seit 2005 geschieden und möchte dieses Grundstück verkaufen. Ist dies möglich?

Hallo Sirpete,

wenn Sie alleinige Grundstückseigentümerin ist, dann kann Sie das Grundstück auch allein verkaufen. Wenn nicht, dann ist die Einwilligung des Exehemannes erforderlich.

Das Grundbuch liegt beim Amtsgericht, Grundbuchamt Frankenstein. Dort kann man den Grundbuchauszug und den Eigentümer-Nachweis anfordern.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Amtsgericht, Abtl. Grundbuchamt, 73033 Göppingen, Pfarrstr. 25

Komisch, das hätte eigentlich bei der Scheidung geregelt werden müssen, was mit dem Grundstück passiert. Wenn sie zu je 1/2 Anteil im Grundbuch stehen, kann deine Freundin ihren Anteil verkaufen. Die Frage ist nur, ob jemand einen halben Anteil kauft. Besser ist, sie setzt sich mit ihrem Ex-Mann zusammen und verkaufen das ganze Grundstück. Vielleicht möchte er es ihr auch abkaufen. Aber ohne Gespräch wird es nicht gehen.
Viel Erfolg und Grüße von der Blonden

Hallo,

zunächst feststellen, wo das Grundbuch für Schliertal geführt wird:
http://www.jusline.de/grundbuchamt_kaiserslautern.html

Im Grundbuch ermitteln, zu welchem Anteil die Freundin Eigentümer des Grundstücks ist, bei Eheleuten meist jeder zu Hälfte. In der Regel wird bei Scheidungen das Grundstück auf einen Ehepartner übertragen, dies ist dem Scheidungsurteil zu entnehmen.

Ist die Freundin Alleineigentümerin kann sie mit notariellem Kaufvertrag problemlos verkaufen. Ansonsten nur unter Mitwirkung des Ex-Mannes oder über eine Teilungsversteigerung, siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung

Evtl. ist aber der Ex Alleineigentümer geworden?

MfG
Monika

Moin, moin
müsste beim Grundbuchamt im Amtsgericht Kaiserslautern zu finden sein…

Gruß
Willy1301

Die Genannte hat offenbar keinerlei Unterlagen über den Kauf und die Grundbucheintragungen. Die zuständige Gemeindeverwaltung wird über die genaue Lage und den Grundbucheintrag Angaben machen können. Nicht sicher ist, ob das zuständige Amtsgericht ohne weiteres das Grundbuchblatt ermitteln kann. Wenn die Lage genau bekannt ist, kann auch das Katasteramt ermitteln. Wenn nach diesen Recherchen der genannte Eintrag des Eigentums ermittelt worden ist und sich aus dem Grundbuch ergibt, dass die Genannte tatsächlich Miteigentümerin ist, dann gibt es zwei Wege: Entweder beide Eigentümer einigen sich über den Verkauf, oder (bei Uneinigkeit) die Genannte beantragt über einen Anwalt die Versteigerung (falls erkennbar ist, dass hierin kein Risiko besteht z.B. wenn die Genannte bei Vorliegen eines zu niedrigen Gebotes nicht selber ersteigern kann !!). Dieser Weg ist oft risikoreich; fragen Sie gern erneut, wenn Sie keinen Anwalt vor Ort und noch offene Fragen haben.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Hallo,

die Frage nach dem „wo“ ist eine gute Frage. Leider konnte ich den Ort im sog. Ortsverzeichnis nicht finden und somit auch nicht das zuständige Amtsgericht.

Allgemein: Zuständig ist das Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht.

Als Miteigentümer hat man ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ und darf damit das Grundbuch einsehen.

Der Verkauf des wohl ideellen Miteigentumsanteiles (jeder Partner ist hälftiger Eigentümer) ist sinnvoll nur an den Miteigentümer oder jemand, der größeres Interesse daran hat (z. B. neuer Partner) möglich.

Alternativ gäbe es noch die Möglichkeit, die „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“ zu beantragen und im Zwangsversteigerungstermin die andere Hälfte zu erwerben, um dann anschließend das ganze Grundstück verkaufen zu können.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Viele Grüße

Günter

Meine Freundin hat ein Grundstück im Schliertal bei
Frankenstein. Wo finde ich diesen Eintrag? Sie hatte es vor
etlichen Jahren mit ihrem Ehemann gekauft, ist aber jetzt
schon seit 2005 geschieden und möchte dieses Grundstück
verkaufen. Ist dies möglich?