Meine Freundin hat ein Grundstück im Schliertal bei Frankenstein. Wo finde ich diesen Eintrag? Sie hatte es vor etlichen Jahren mit ihrem Ehemann gekauft, ist aber jetzt schon seit 2005 geschieden und möchte dieses Grundstück verkaufen. Ist dies möglich?
Hallo Grußloser,
was glaubst Du, wie oft es den Ortsnamen Frankenstein in Deutschland gibt ?
Gruß
Hallo,
Meine Freundin hat ein Grundstück im Schliertal bei
Frankenstein. Wo finde ich diesen Eintrag?
Eine Nachfrage beim zuständigen Katasteramt wird möglicherweise Klarheit bringen. Dort kann sie die Blattnummer des Grundbuches erfahren, damit dann beim Grundbuchamt nachfragen.
Sie hatte es vor
etlichen Jahren mit ihrem Ehemann gekauft, ist aber jetzt
schon seit 2005 geschieden und möchte dieses Grundstück
verkaufen. Ist dies möglich?
Ob ein Verkauf möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Diese können wir hier nicht absehen. Ich würde erst mal das Grundbuch einsehen und mir den Inhalt notfalls von einer sachkundigen Person erklären lassen.
Gruß
Jörg Zabel
Servus,
Merger übt noch. Es gibt natürlich nur ein Schliertal bei Frankenstein.
Frankenstein gehört zum Amtsgerichtsbezirk Kaiserslautern. Das Grundbuchamt ist am Amtsgericht.
Das Grundbuch ist öffentlich, aber Einsicht ins Grundbuch ist nur möglich, wenn man „berechtigtes Interesse“ darlegt. Wie das im vorliegenden Fall erfolgen soll, ist besser vorab telefonisch zu klären.
Grundbücher sind für Leute, die damit keinen Umgang haben, sehr schwierig zu lesen; insbesondere wenn man nur die Adresse des Grundstücks kennt und nicht die Flurstücknummer, wird das ein fast aussichtsloses Unterfangen.
Es ist also nützlich, einen Notar mit der Grundbucheinsicht zu beauftragen, und dem bei dieser Gelegenheit genau zu sagen, was denn eigentlich im Grundbuch überprüft werden soll (z.B. wer als Eigentümer eingetragen ist, welche Belastungen auf dem Grundstück sind etc.).
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo Blumepeder,
nö üben tue ich nicht mehr. Mir war auch bekannt, dass sich dieses Schliertal in de Pfalz befindet.
Nur wollte ich den Fragesteller darauf hinweisen etwas präziser seine Frage (evt. mit Postleitzahl) zu stellen.
Wenn die Flurstücksnr. bekannt ist, einfach einmal bei den netten Leuten beim Amtsgericht - Grundbuchstelle am Bahnhof in Kaiserslautern vorbeifahren. Die sind hier gerne behilflich.
Gruß Merger
Eindeutigkeit von Ortsnamen, Elwedridsche etc.
Servus,
ich will das nicht ins Endlose ausdehnen, aber lass mich noch kurz an einem Beispiel erklären, warum die Ortsangabe in der Frage bereits so präzise ist wie irgendwie möglich:
Reichenbach ist meines Wissens der häufigste Ortsnamen in Deutschland. Wenn jetzt aber jemand von der Ailinger Mühle in Reichenbach schreibt, gibt es genau ein Reichenbach unter den geschätzt etwa achtzig Orten mit diesem Namen, das gemeint sein kann.
Wenn ich Schliertal nicht kennen würde, weil ich schon oft vom Saupferch oder vom Drachenfels oder vom Isenachweiher her nach Frankenstein hineingeschlappt bin, wäre es mir (und jedem anderen) dennoch leicht gefallen, das zur Debatte stehende Frankenstein mit Hilfe einer handelsüblichen Suchmaschine innerhalb von Sekunden zu identifizieren. Wegen der zum großen Teil grausig schlechten Internetauftritte der Amtsgerichte in RHP war es viel schwieriger, rauszukriegen, ob Frankenstein denn eigentlich zum Amtsgerichtsbezirk K-Town, Neustadt oder gar nach Derge eingepfarrt ist. Nun, immerhin habe ich bei dieser Recherche zu meinem Amüsement festgestellt, dass offenbar vergessen wurde, das Nano-Amtsgerichtlein Grünstadt aufzulösen: So dass es das Gericht der Leininger nicht bloß als Monument im südlichen Stumpfwald gibt, sondern sogar noch ganz in echt, mit Sitzungssaal, Poststelle, Protokollanten und allem. (Dieses als Beispiel dafür, dass die Bezeichnung „Gericht der Leininger“ überraschenderweise unpräzise ist, weil es zwei Orte gibt, zu denen sie passen täte - obwohl jeder glaubt, es gäbe bloß eines davon.)
Wie auch immer: Unpräzise war die Frage jedenfalls nicht, was die Belegenheit des Grundstücks betrifft. Sie war ein bissel unpräzise, was den eigentlichen Zweck der Grundbucheinsicht und den Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf betrifft, aber das gehört woannerste hin.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder