Gesellschaften des Privatrechts müssen ihren Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen?
Wo finde ich nun den Jahresabschluss von Körperschaften, wenn diese keinen Geschäftsbericht auf ihrer Homepage veröffentlichen?
Gesellschaften des Privatrechts müssen ihren Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen?
Wo finde ich nun den Jahresabschluss von Körperschaften, wenn diese keinen Geschäftsbericht auf ihrer Homepage veröffentlichen?
Wo finde ich den Jahresabschluss von Körperschafte
Ich meine damit natürlich „Körperschaften des öffentlichen Rechts“
Hallo,
Gesellschaften des Privatrechts müssen ihren Jahresabschluss
beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen?
Publizitätspflicht besteht nicht für alle Unternehmen, sondern nur für Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Dies betrifft zum Teil auch Stiftungen.
§1 PublG: _(1) Ein Unternehmen hat nach diesem Abschnitt Rechnung zu legen, wenn für den Tag des Ablaufs eines Geschäftsjahrs (Abschlußstichtag) und für die zwei darauf folgenden
Abschlußstichtage jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale zutreffen:
Offenlegungspflichten können sich darüberhinaus aus §325 HGB für Kapitalgesellschaften (z.B. gGmbH) ergeben.
Wo finde ich nun den Jahresabschluss von Körperschaften, wenn
diese keinen Geschäftsbericht auf ihrer Homepage
veröffentlichen?
Bei Stiftungen gibt es Landesstiftungsgesetze (hier zu finden: http://www.stiftungsgesetze.de/), aus denen sich gegebenenfalls weitere Pflichten ergeben, aber meist werden an die Stiftungsverzeichnisse nur Angaben wie Name, Sitz, Organe und Zweck gemeldet.
Wenn eine Organisation das Spendensiegel des DZI beantragt hat, muss sie auf freiwilliger Basis Jahresabschlüsse veröffentlichen. Diese Stiftungen und Vereine findest Du beim DZI (http://www.dzi.de/downloads/spenden-siegel-bulletin.pdf).
Gruß, Bernd