Wo finde ich die genaue Wohn-Adresse eines Geschäftsführers?

Für einen Mahnbescheid ist die Wohnadresse eines Geschäftsführers erforderlich. Ohne diese Angabe kann ein MB nicht bearbeitet werden. Privatpersonen sind ohne die Adresse des pers. haftenden Geschäftsführers machtlos und können nicht ggf. pfänden. Die Adresse der Firma ist dafür untauglich.

Wie kann ich die Adresse (nicht nur Ort, sondern auch die Straße) herausfinden.

Vielen Dank

Auszug aus dem Handelsregister. Kann Dein Anwalt anfordern.

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handelsregister.de - mittlerweile kostenlos für jeden.
Aber die Privatanschrift des GF findet man da doch nicht.

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Adressen gibt es bei erwiesenem, berechtigtem Interesse vom Einwohnermeldeamt.

Bist du sicher, dass der GF in deinem Fall haftet?
Lies mal unter Punkt 5:

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Genau. Für den Fall, dass der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter ist, kann man die Adresse u.U. in der Gesellschafterliste finden. Allerdings auch nur, wenn die Adresse darin vollständig angegeben wird und nicht auf den Pflichtbestandteil „Wohnort“ beschränkt.

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Danke für die Resonanz.

Aber, erstens:
betreibe ich (z.Z. noch, deshalb noch keine RA-Kostenverauslagung) das Mahnverfahren selbst,
und Zweitens:
steht im Handelsregisterauszug nicht zwingend auch die Straße, die erforderlich ist.

Danke Y_Strom,

darauf habe ich in meiner vorherigen Antwort schon darauf hin gewiesen.

Im bewußten Fall handelt es sich nur um Geschäftsführer, die aber nicht Gesellschafter sind. Ohne Straßenangabe würde das aber auch nichts bringen.

Du meinst sicherlich den persönlich haftenden Gesellschafter einer KG oder ohG. Wieso willst Du denn die Privatperson mahnen? Besteht die Forderung gegenüber dieser oder nicht doch eher gegenüber dem Unternehmen? In letzterem Fall geht der Mahnbescheid an das Unternehmen.

betreffend des 1. Kommentares von X_Strom bin ich nun verunsichert (hat aber mit der Prokura doch auch nichts zu tun).

Die Forderung geht ./. eine GmbH und m.e. kann die nur gemahnt, geklagt bzw. gepfändet werden wenn diese durch eine natürliche o. juristische Person vertreten wird.
Oder verstehe ich Deine Frage so, das der MB an die Unternehmung (GmbH) geht die dann durch den/die Geschäftsführer vertreten wird?

Eine GmbH hat qua Rechtsform keinen persönlich haftenden Gesellschafter und nur in ganz speziellen Fällen haftet ein Geschäftsführer für bestimmte Verbindlichkeiten der GmbH.

Die GmbH ist voll rechtsfähig und kann dementsprechend verklagt und natürlich auch gemahnt werden, ohne dass man da irgendeinen Gesellschafter oder Geschäftsführer ausfindig machen müsste. Die ladungsfähige Anschrift ist die Geschäftsanschrift.

Meine Frage diente der Aufklärung des Sachverhaltes, aber ja: das, was Du schreibst, ist die richtig. Der Mahnbescheid geht an den Schuldner und das scheint hier die GmbH zu sein. Wer dann am Ende die GmbH im Verfahren oder anderweitig vertritt, steht dann auf einem ganz anderen Blatt.

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Ganz herzlichen Dank!