Wo finde ich eine staatliche Liste mit allen offiziellen Bezeichnungen für Waren und Dienstleistungen?

Hallo,
ich brauche eine Liste mit allen offiziellen Bezeichnungen für Waren und Dienstleistungen, also z.B. von Auto, Bohrmaschine und Container, über Fleischwurst, Hähnchen, Hausboot und Nähmaschine, bis hin zu Paketdiensten und Zwecken?
Also einmal alles, bitte! :smile:

Ich bin mir sehr sicher, vor Jahren so eine Liste auf der Webseite des Zolls, und auch schon mal auf einer Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums- oder des Finanzministerium gesehen zu haben.

Zur Zeit klappt das Suchen bei mir auch nur sehr schwer, da ich nur 64 kbit/sec für das Internet habe. ):

Beste Grüße
Wolfgang

Servus,

eine solche Liste gibt es natürlich nicht - die Erhebung aller Waren und Dienstleistungen, die es gibt, wäre objektiv unmöglich.

Falls Du die Gliederung der Waren (Dienstleistungen haben mit Zoll nichts zu tun) im Zolltarif suchen solltest - die gibts hier (Aufklappen der Liste durch Klick auf „Blättern“):

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de

Wie Du leicht sehen kannst, ist diese Gliederung so angelegt, dass man zwar jede beliebige Ware einreihen kann, aber weit davon entfernt, „alle Waren“ zu enthalten.

Schöne Grüße

MM

So eine Liste mit „offiziellen“ Bezeichnungen für Waren und Dienstleistungen müßte es z.B. geben für die Festlegung der jeweiligen Mehrwertsteuerhöhe.
Wie gesagt, kann ich diese zur Zeit nur nicht finden.

Andere solche Listen, die für Deutschland gültig sind, z.B. auf .de-Webseiten, und die leicht zugänglich sind, z.B. runterladbare Text-, Word- oder pdf-Dateien oder vollständig auf wenigen und abspeicherbaren Webseiten, wären natürlich auch sehr hilfreich.

EU-Listen, Webseiten mit reiner Javascript-Navigation (kaum abspeicherbar) oder gar englischsprachige Listen sind leider ungeeignet.

Moin,

Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz.

Gruß
Ralf

Servus,

enthält keineswegs alle Waren und Dienstleistungen, sondern nur die wenigen Waren, die dem ermäßigten USt-Satz unterliegen. Sie bezieht sich übrigens auf die Gliederung aus dem Warenverzeichnis des Außenhandels, das wesentlich ausführlicher (aber wie gesagt natürlich nicht mit allen Waren) unter der bereits erklärten TARIC-Abfrage zu finden ist.

Schöne Grüße

MM

Servus,

wenn Du Dich mal mit dem UStG beschäftigst, wird es Dir bei Lektüre von § 12 UStG leicht klar, dass diese Spekulation

nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt.

Man braucht keineswegs eine Liste aller Waren und Dienstleistungen, um eindeutig zu bestimmen, ob eine Lieferung oder eine Sonstige Leistung dem ermäßigten oder dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt.

Hinweis: Den Begriff „Mehrwertsteuer“ gibt es im deutschen Umsatzsteuerrecht nicht. Du findest bessere Quellen, wenn Du den richtigen Begriff „Umsatzsteuer“ verwendest.

Schöne Grüße

MM

Servus,

die SOVA-Leitdatei mit den Warennummern aus dem Warenverzeichnis des Außenhandels gibt es im Format *.txt beim Statistischen Bundesamt:
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/sovaleitdatei_zip.html;jsessionid=896E8E3B36AFBDAF3C0077CCEC97CA5A.InternetLive2

Ich erkläre Dir gerne noch ein drittes Mal, dass diese nicht alle Waren enthalten kann und enthält und dass in einem Warenverzeichnis naturgemäß keine Dienstleistungen aufgeführt sind. Aber kein viertes Mal, das ist jetzt oft genug gesagt.

Schöne Grüße

MM

und jetzt nicht kneifen, sondern bitte mit klaren Worten darlegen, was an dieser Auskunft falsch sein soll.

Daran, dass Du etwas suchst, was es nicht gibt und nicht geben kann, ist weder der Zoll noch das UStG noch meinereiner schuld.

Gruß

MM

  • das hier

ist übrigens ein derartiger Stuss, dass er mir jetzt doch mal ein „downvote“ wert war. Du torkelst offenbar vollkommen orientierungslos im Zoll- und USt-Recht herum; das wäre an sich nichts besonders Schlimmes, das geht sehr vielen Leuten so. Das hoffärtige „leider ungeeignet“, mit dem Du angebotene Hilfe zurückweist, spricht allerdings die Sprache einer selten bornierten Ignoranz.

Dann schau einfach mal, wo Du findest, was Du Dir da ausgedacht hast. Destatis kommt mir da ganz gut geeignet vor - aber Vorsicht!: Die Leute sind erst morgen wieder telefonisch erreichbar, so um neune rum könnte gut passen.

Gruß

MM

2 Like

Das findest Du in Lebensmittelbuch. Dort sind alle Verkehrsbezeichnungen und Anforderungen an Eigenschaften und Zusammensetzung bestimmt.

Im Bereich des Bauwesens gibt es die Baugeräteliste die Baumaschinen und Geräte nach wichtigen Kenngrößen auflistet und so vergleichbar macht.
Beispiel: Bagger ist nicht gleich Bagger, ihn kennzeichnet Motorleistung, Förderleistung , Ausladung des Arms usw.

Und solche Speziallisten gibt’s vielen, aber keine zentrale Liste.
Vor jedem Gesetz gibt es Begriffsbestimmungen, die zu den verwendeten Begriffen definieren, was gemeint ist, wie der Begriff zu deuten ist.
Eben weil Begriffe nicht einheitlich verwendet werden. Im Sprachgebrauch kann etwas anderes gemeint sein als im rechtlichen usw.

MfG
duck313

Servus MM,

mir ist das schon klar. Der UP sollte inzwischen gemerkt haben, das sein Wunsch ein Traum bleiben wird.

Gruß
Ralf

Hallo Ralf,

wenn beim Fragesteller der Groschen mal gefallen ist, dass in derartigen Listen die Gruschtkisten „Sonstige …“ notwendig sind, damit die Chose überhaupt funktionieren kann, wird er eventuell merken, dass für sein Vorhaben „alle“ zwar nicht möglich, aber auch nicht nötig sind.

Wenn er dann mal begriffen hat, dass das Warenverzeichnis des Außenhandels für Deutschland mit dem für die pöse, pöse EU identisch ist, kann er damit immerhin das Thema „Waren“ abhandeln - falls er sich dazu durchringen sollte, die „Sonstigen“ zu akzeptieren.

Jo, und dann führt für die Dienstleistungen nichts mehr am Statistischen Bundesamt vorbei. Die Publikationen von dort sehen von außen betrachtet eher gruselig aus, aber Destatis gehört zu den seltenen Behörden, wo man telefonisch leicht jemanden finden kann, der sich nicht nur auskennt und für die Materie interessiert, sondern sogar noch das Anliegen des Anrufers gerne und engagiert behandelt und beantwortet.

Schöne Grüße

MM

  1. Erstens können Sie nicht richtig lesen. Ich habe ausdrücklich nach „allen offiziellen Bezeichnungen“ gefragt! Alles darüber hinaus haben Sie sich nur selbst hinzuphantasiert.
  2. Zweitens kenne ich Destatis. Dort gibt es solche Listen. Aber offenbar haben Sie nicht verstanden, dass ich mit 64kbit/sec nur eingeschränkt suchen kann. (Ach, ich hatte es ja dazugeschrieben, aber das mit dem Lesen scheint wirklich ein Problem bei Ihnen zu sein.)
  3. Zu Ihrem EU-Gedöns sage ich nur soviel: Ungeeignet.
  4. Leider scheint man hier Beleidigungen nicht melden zu können.
  5. Das einzig gute an Ihren Beiträgen, die zur Kategorie „Thread-Zerstörer“ gehören, ist, dass Sie sich offensichtlich ordentlich ärgern: Wer wie Sie offenbar Rückstände im Benehmen hat, der lernt halt nur dadurch, dass er seinen Sonntag mit dem Schreiben von Unsinn verschwendet, und es dann eben von Fremden gesagt bekommt.

und andere Einschränkungen Deinerseits sind zum guten Glück nicht mein Problem.

Und tschüs!

MM

Hallo MM,

der dem Gesetz nach korrekte Begriff „Umsatzsteuer“ ist allerdings der falsche Begriff.
Denn wir haben hier in D eine „Umsatzsteuer“ genannte Steuerart, welche tatsächlich eine Mehrwertsteuer ist.

Servus,

die Definition des Begriffs ‚Mehrwert‘, der im europäischen und im Schweizer Umsatzsteuerrecht falsch verwendet wird, liegt wie immer bei dem, der ihn geprägt hat:

„Eine Geldsumme kann sich von einer andren Geldsumme überhaupt nur durch ihre Größe unterscheiden. Der Prozess G – W – G schuldet seinen Inhalt daher keinem qualitativen Unterschied seiner Extreme, denn sie sind beide Geld, sondern nur ihrer quantitativen Verschiedenheit.

Schließlich wird der Zirkulation mehr Geld entzogen, als anfangs hineingeworfen ward. (…) Die vollständige Form dieses Prozesses ist daher G – W – G‘, wo G‘ (…) gleich der ursprünglich vorgeschossenen Geldsumme plus einem Zuwachs. Diesen Zuwachs oder den Überschuss über den ursprünglichen Wert nenne ich Mehrwert. (…)
Der ursprünglich vorgeschossne Wert erhält sich daher nicht nur in der Zirkulation, sondern in ihr verändert er seine Wertgröße, setzt einen Mehrwert zu oder verwertet sich. Und diese Bewegung verwandelt ihn in Kapital.“
Karl Marx, Kapital I. MEW 23, 165.

Der Vorsteuerabzug ändert nichts daran, dass mit der USt die Umsätze besteuert werden. Wenn man sie mit einem in der Systematik der verschiedenen Formen der Umsatzbesteuerung detailliert benennen will, heißt sie

Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.

Schöne Grüße

MM

Ist vielleicht eine Liste von Waren und Dienstleistungen gemeint, die im Markenrecht zum Einsatz kommt?

Die gibt es hier: https://www.dpma.de/marken/klassifikation/waren_dienstleistungen/nizza/index.html

Ihr Name ist. Die 11. Ausgabe der Nizza-Klassifikation. Auf der Seite steht sie unter folgendem Namen:

„Nizza-Klassifikation - 11. Ausgabe - Alphabetische Liste der Waren (1,09 MB)“

bzw.

„Nizza-Klassifikation - 11. Ausgabe - Alphabetische Liste der Dienstleistungen

Hallo zusammen,

immer langsam mit den wilden Pferden …

  1. man darf hier seine Fragen äußern so lange sie nicht gegen die Regeln von wer-weiß-was verstoßen
  2. dafür darf man dann aber auch die Antworten akzeptieren so lange sie nicht gegen die Regeln von wer-weiß-was verstoßen - auch wenn sie inhaltlich nicht das liefern was man sich vielleicht erhofft

Fazit: bitte mit Maß und Besonnenheit zurück zum Thema und, orientiert an der Nettiquette von wer-weiß-was auf eine inhaltliche Diskussion fokussieren - bei weiteren persönlichen Agitationen oder Unsachlichkeiten a’la „thread-Zerstörer“ etc. mach ich hier dicht !

Viele Grüße,
Max
[MOD]

Hallo @maxwww,

da ich die beiden bekanntesten deutschsprachigen Frage-Seiten, www und eine Konkurrenzseite, insgesamt sehr gut finde, ja fast schon mag, lassen Sie mich Ihnen zwei Tips geben.

Insgesamt spricht der Thread-Verlauf ja für sich, und daher ist der unterschwellig gegen mich gerichtete Vorwurf vollkommen unangebracht; offenbar haben Sie auf denjenigen hier im Thread Rücksicht nehmen wollen, der nicht Lesen konnte oder wollte.

Tip 1: Nehmen Sie nicht auf solche Nutzer Rücksicht, selbst wenn diese schon viele Beiträge geschrieben haben. Der ziemlich typische Ton solcher Nutzer vertreibt die Mehrheit aller neuen Besucher, und wirkt sich daher negativ auf den Erfolg der Webseite aus: Sowas - der Ton und dann das indirekte Gutheißen durch die Website-Verantwortlichen - führt zu einem Ansehensverfall für die Webseite.
Tip 2: Der Thread war leider bereits zerstört. Niemand schreibt gerne unter ein halbes Dutzend inhaltlich falscher Antworten, noch dazu eines einzigen anderen „Dauerschreibers“. Ein weiterer Kommentar hier bringt also nichts mehr.
(Ich gehe mal davon aus, dass dieser Schreiber sich tatsächlich so sehr geärgert hat, dass er meine sachliche Antwort gemeldet hatte. Gut so - dass er sich geärgert hat! :slight_smile: Lernen durch Prägung kann auch funktionieren.)

Im übrigen zwingen solche negativen Threads einen objektiven Fragesteller natürlich dazu, den Account aufzugeben, und einen neuen bei der nächsten Frage anzulegen. Auch das ist eine geschäftsschädigende Folge.

na dann wünsch’ ich mal weiterhin viel Glück :stuck_out_tongue_winking_eye: