Kürzlich wurde ich unter Aussetzung des Strafrests zur Bewährung in Hessen aus einer Haftstrafe wegen angeblichen Betrugs entlassen.
Vorgeschichte:
Im Herbst 1988 erfolgte rechtswidrige Vernichtung meiner wirtschaftlichen Existenz durch meine damalige Hausbank (=Sparkasse). Ich konnte meine Interessen nicht anwaltlich wahren, da ich keinen Rechtschutzversicherungsschutz mehr besaß und die von Rechtsanwälten geforderten fünfstelligen Vorschüsse nicht aufbringen konnte.
Nach Anzeigen einiger Gläubiger wegen Nichtbezahlung von Verbindlichkeiten kam es zu einem Verfahren wegen angeblichen Handlungen gemäß § 263 StGB gegen mich, das mit einer Verurteilung zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 8 Monaten endete.
Im Sommer 1995 erfolgte nach unzähligen gescheiterten verzweifelten Sanierungs- und Rettungsversuchen Zwangsräumung des selbstgenutzten ererbten Wohnhauses durch meine Hausbank.
Nach der Vernichtung meiner wirtschaftlichen Existenz verfiel ich nach und nach in schwere psychische Krankheiten.
Anfang 1996 scheiterte eine erneute Existenzgründung durch Pfändungsmaßnahmen seitens Altgläubigern. Ich konnte Verbindlichkeiten aus meiner Existenzgründung nicht mehr begleichen, nachdem mir Altgläubiger jegliche Liquidität entzogen.
Ein Gläubiger erstattete Anzeige wegen angeblichem Betrug. Da ich vor dem Amtsgericht nicht anwaltlich und in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht lediglich durch einen uninteressierten meine Person verachtenden Pflichtverteidiger vertreten war, wurde ich zu 6 Monaten Haft wegen einer angeblichen Tat nach § 263 StGB verurteilt. Im Verfahren blieben die Hintergründe des Scheiterns meiner ersten und meiner zweiten Existenzgründung unberücksichtigt. Ich konnte im Verfahren meine Interessen nicht selbst wahren, da ich nach dem Scheitern meiner zweiten Existenzgründung an schweren psychischen Leiden (Geisteskrankheit im Sinne des deutschen Strafrechts) erkrankte. Dieser Umstand blieb im Verfahren ebenfalls unberücksichtigt, da ich meine Interessen wegen eben dieser psychischen Leiden nicht wahren konnte und da mein Pflichtverteidiger meine für jeden Laien erkennbaren psychischen Erkrankungen nicht beim Gericht geltend machte. Nach heutigem Erkenntnisstand schädigte meine damalige Hausbank über 100 Firmen und natürliche Personen durch rechtswidrige Kreditkündigungen.
Gegenwärtiger Zustand:
Ich stehe vor dem Nichts.
Nach meiner letzten Zwangsräumung im April 99 erfolgte rechtswidrige Zwangsversteigerung meiner sämtlichen Möbel, meines sämtlichen Hausrats und des größten Teiles meiner etwas 2.000 Bücher. Nach der Zwangsversteigerung, bei der ich die einzigen Erinnerungsstücke an verstorbene Angehörige und geliebte Menschen verlor, unternahm ich mehrere Selbstmordversuche.
Titulierte Verbindlichkeiten bei über 100 Gläubigern von insgesamt etwa 1.400.000 DM.
Gegenwärtig verfüge ich lediglich über 1 Paar Turnschuhe, 1 Paar Winterstiefel, 1 Hose, 4 Oberhemden, 1 Windjacke, 2 Lederjacken, 6 Unterhemden, 4 Unterhosen, 8 Paar Socken.
Ich bin nicht krankenversichert. Erforderlich sind akut Zahnbehandlung wegen aus Kariesbefall resultierenden akuten Zahnschmerzen, eine neue Brille (meine Brille kam bei der Zwangsräumung 99 abhanden), Behandlung chronischer Schmerzen durch einen Neurologen, Behandlung durch einen Psychiater.
Seit April 1999 bin ich durch die Gemeinde in ein etwa 16 qm großes Zimmer innerhalb der Wohnung meiner Mutter und meines Onkels in einer hessischen Kleinstadt eingewiesen. Meine Angehörigen betreiben Alkoholmißbrauch und benötigen medizinische Hilfe.
Akten, restliche Bücher etc. sind eingelagert.
Deutsche Kreditinstitute eröffnen mir kein Konto.
Ich schreibe dieses Posting mit einem mehrfach notdürftig instandgesetzten PC nebst defektem Monitor, die jederzeit ihre Dienste endgültig einstellen können
Bin in der Jugend nicht qualifiziert geförderter Hochbegabter und Studienabbrecher. Verfüge über autodidaktisch erworbene Kenntnisse in System,- und Anwendungsprogrammierung für die Betriebssysteme W2K, HP-UX, Solaris, Mac OS, BSD, für die meisten Linuxdistributionen und sonstigen Unixderivate sowie Webdesign etc. Daneben existieren Konzepte für Sachbücher und Romane.
Beibehaltung meines Wohnsitzes in der hessischen Kleinstadt kommt aus folgenden Gründen nicht in Betracht:
Meine gegenwärtige Wohnsituation (etwa 16 qm großes Zimmer innerhalb der Wohnung meiner Mutter und meines Onkels) ist absolut indiskutabel. In der hessischen Kleinstadt besteht für mich keine reale Aussicht, eine angemessene Wohnung zu finden. Eine teilweise gewerblich nutzbare Wohnung ist unbedingt für den Neueinstieg ins Erwerbsleben erforderlich.
Die hessische Kleinstadt ist weit von möglichen Kunden und Geschäftspartnern entfernt, so dass dort ein Neueinstieg ins Erwerbsleben erheblich erschwert oder gar unmöglich ist.
In der hessischen Kleinstadt bestehen keine angemessenen Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten für meine der Nachbehandlung bedürfenden psychischen Erkrankungen. Bei einem weiteren Verbleib in sozialer Isolation in der hessischen Kleinstadt besteht hohe Wahrscheinlichkeit des Rückfalls in psychische Erkrankungen.
In der hessischen Kleinstadt bestehen keinerlei Weiterbildungsmöglichkeiten für mich.
In der hessischen Kleinstadt besteht keine Möglichkeit für mich zur Knüpfung persönlicher Kontakte, vielmehr werde ich in der Öffentlichkeit von Honoratioren und anderen Bürgern angepöbelt und von Kindern als Kleinstadttrottel verspottet.
Die hessische Kleinstadt verfügt über kein kulturelles Angebot.
Ich möchte daher zwecks Neubeginn in eine Groß-/Mittelstadt umziehen, dort selbständig in der IT-Branche und als Autor arbeiten und gleichzeitig zur Entschuldung das Insolvenzverfahren gemäß dem neuen Konkursrecht durchführen.
Zu diesem Zweck suche ich Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung in einer Groß-/Mittelstadt, Hilfe zur Beschaffung von neuem Hausrat, Hilfe zur Beschaffung von Arbeitsmitteln.
Das für mich zuständige Sozialamt ist nicht kooperativ.
Auf meinen Antrag auf Leistungen gemäß Bundessozialhilfegesetzes und der Verordnung zur Durchführung von § 72 des Bundessozialhilfegesetzes wurde mir ein Regelsatz von 450 DM je Monat und eine einmalige Bekleidungsbeihilfe von 225 DM gewährt. Ferner werden Arztkosten übernommen.
Nach Auffassung des zuständigen Sozialamts ist die Verordnung zur Durchführung von § 72 des Bundessozialhilfegesetzes bei mir als Haftentlassenen nicht anzuwenden.
Reisekosten zwecks Wohnungsbesichtigungen, Akquisition von Aufträgen, Besuch von Rechtsanwälten und Beratungseinrichtungen, Anschaffung von Büromaterial und Arbeitsmitteln werden nicht übernommen. Ich erhalte keinerlei Hilfe zur Anschaffung von erforderlichem Hausrat und nicht ausreichend Hilfe zur Anschaffung dringend erforderlicher Kleidung.
Vom mir beigeordneten Bewährungshelfer erwarte ich keine Hilfe. Während meiner Bewährungszeit um 1995 leistete er keinerlei Hilfe und trug mit einer fahrlässigen Falschaussage zu meiner Verurteilung zu der kürzlich verbüßten Haftstrafe bei.
Von den kirchlichen Einrichtungen der hessischen Kleinstadt erwarte ich ebenfalls keine Hilfe. In den vergangenen Jahren wurde mehrfach Hilfe abgelehnt.
Wo kann ich Hilfe finden?
Suche Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung (2 Zimmer, Küche, Bad) in einer Groß-/Mittelstadt.
Suche Hilfe bei der Beschaffung von neuem Hausrat und erforderlicher Kleidung.
Suche Hilfe bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln.
Suche Hilfe bei der Beschaffung von Förder-/Kreditmitteln.
Vielen Dank für Hinweise.
Bin zu privater Mailkorrespondenz unter meinem Realnamen über meine T-Online Mailadresse bereit.
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