Wo finde ich Hilfe zum Neubeginn?

Kürzlich wurde ich unter Aussetzung des Strafrests zur Bewährung in Hessen aus einer Haftstrafe wegen angeblichen Betrugs entlassen.

Vorgeschichte:

Im Herbst 1988 erfolgte rechtswidrige Vernichtung meiner wirtschaftlichen Existenz durch meine damalige Hausbank (=Sparkasse). Ich konnte meine Interessen nicht anwaltlich wahren, da ich keinen Rechtschutzversicherungsschutz mehr besaß und die von Rechtsanwälten geforderten fünfstelligen Vorschüsse nicht aufbringen konnte.
Nach Anzeigen einiger Gläubiger wegen Nichtbezahlung von Verbindlichkeiten kam es zu einem Verfahren wegen angeblichen Handlungen gemäß § 263 StGB gegen mich, das mit einer Verurteilung zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 8 Monaten endete.
Im Sommer 1995 erfolgte nach unzähligen gescheiterten verzweifelten Sanierungs- und Rettungsversuchen Zwangsräumung des selbstgenutzten ererbten Wohnhauses durch meine Hausbank.
Nach der Vernichtung meiner wirtschaftlichen Existenz verfiel ich nach und nach in schwere psychische Krankheiten.

Anfang 1996 scheiterte eine erneute Existenzgründung durch Pfändungsmaßnahmen seitens Altgläubigern. Ich konnte Verbindlichkeiten aus meiner Existenzgründung nicht mehr begleichen, nachdem mir Altgläubiger jegliche Liquidität entzogen.
Ein Gläubiger erstattete Anzeige wegen angeblichem Betrug. Da ich vor dem Amtsgericht nicht anwaltlich und in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht lediglich durch einen uninteressierten meine Person verachtenden Pflichtverteidiger vertreten war, wurde ich zu 6 Monaten Haft wegen einer angeblichen Tat nach § 263 StGB verurteilt. Im Verfahren blieben die Hintergründe des Scheiterns meiner ersten und meiner zweiten Existenzgründung unberücksichtigt. Ich konnte im Verfahren meine Interessen nicht selbst wahren, da ich nach dem Scheitern meiner zweiten Existenzgründung an schweren psychischen Leiden (Geisteskrankheit im Sinne des deutschen Strafrechts) erkrankte. Dieser Umstand blieb im Verfahren ebenfalls unberücksichtigt, da ich meine Interessen wegen eben dieser psychischen Leiden nicht wahren konnte und da mein Pflichtverteidiger meine für jeden Laien erkennbaren psychischen Erkrankungen nicht beim Gericht geltend machte. Nach heutigem Erkenntnisstand schädigte meine damalige Hausbank über 100 Firmen und natürliche Personen durch rechtswidrige Kreditkündigungen.

Gegenwärtiger Zustand:

Ich stehe vor dem Nichts.
Nach meiner letzten Zwangsräumung im April 99 erfolgte rechtswidrige Zwangsversteigerung meiner sämtlichen Möbel, meines sämtlichen Hausrats und des größten Teiles meiner etwas 2.000 Bücher. Nach der Zwangsversteigerung, bei der ich die einzigen Erinnerungsstücke an verstorbene Angehörige und geliebte Menschen verlor, unternahm ich mehrere Selbstmordversuche.
Titulierte Verbindlichkeiten bei über 100 Gläubigern von insgesamt etwa 1.400.000 DM.
Gegenwärtig verfüge ich lediglich über 1 Paar Turnschuhe, 1 Paar Winterstiefel, 1 Hose, 4 Oberhemden, 1 Windjacke, 2 Lederjacken, 6 Unterhemden, 4 Unterhosen, 8 Paar Socken.
Ich bin nicht krankenversichert. Erforderlich sind akut Zahnbehandlung wegen aus Kariesbefall resultierenden akuten Zahnschmerzen, eine neue Brille (meine Brille kam bei der Zwangsräumung 99 abhanden), Behandlung chronischer Schmerzen durch einen Neurologen, Behandlung durch einen Psychiater.
Seit April 1999 bin ich durch die Gemeinde in ein etwa 16 qm großes Zimmer innerhalb der Wohnung meiner Mutter und meines Onkels in einer hessischen Kleinstadt eingewiesen. Meine Angehörigen betreiben Alkoholmißbrauch und benötigen medizinische Hilfe.
Akten, restliche Bücher etc. sind eingelagert.
Deutsche Kreditinstitute eröffnen mir kein Konto.
Ich schreibe dieses Posting mit einem mehrfach notdürftig instandgesetzten PC nebst defektem Monitor, die jederzeit ihre Dienste endgültig einstellen können

Bin in der Jugend nicht qualifiziert geförderter Hochbegabter und Studienabbrecher. Verfüge über autodidaktisch erworbene Kenntnisse in System,- und Anwendungsprogrammierung für die Betriebssysteme W2K, HP-UX, Solaris, Mac OS, BSD, für die meisten Linuxdistributionen und sonstigen Unixderivate sowie Webdesign etc. Daneben existieren Konzepte für Sachbücher und Romane.

Beibehaltung meines Wohnsitzes in der hessischen Kleinstadt kommt aus folgenden Gründen nicht in Betracht:
Meine gegenwärtige Wohnsituation (etwa 16 qm großes Zimmer innerhalb der Wohnung meiner Mutter und meines Onkels) ist absolut indiskutabel. In der hessischen Kleinstadt besteht für mich keine reale Aussicht, eine angemessene Wohnung zu finden. Eine teilweise gewerblich nutzbare Wohnung ist unbedingt für den Neueinstieg ins Erwerbsleben erforderlich.
Die hessische Kleinstadt ist weit von möglichen Kunden und Geschäftspartnern entfernt, so dass dort ein Neueinstieg ins Erwerbsleben erheblich erschwert oder gar unmöglich ist.
In der hessischen Kleinstadt bestehen keine angemessenen Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten für meine der Nachbehandlung bedürfenden psychischen Erkrankungen. Bei einem weiteren Verbleib in sozialer Isolation in der hessischen Kleinstadt besteht hohe Wahrscheinlichkeit des Rückfalls in psychische Erkrankungen.
In der hessischen Kleinstadt bestehen keinerlei Weiterbildungsmöglichkeiten für mich.
In der hessischen Kleinstadt besteht keine Möglichkeit für mich zur Knüpfung persönlicher Kontakte, vielmehr werde ich in der Öffentlichkeit von Honoratioren und anderen Bürgern angepöbelt und von Kindern als Kleinstadttrottel verspottet.
Die hessische Kleinstadt verfügt über kein kulturelles Angebot.

Ich möchte daher zwecks Neubeginn in eine Groß-/Mittelstadt umziehen, dort selbständig in der IT-Branche und als Autor arbeiten und gleichzeitig zur Entschuldung das Insolvenzverfahren gemäß dem neuen Konkursrecht durchführen.
Zu diesem Zweck suche ich Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung in einer Groß-/Mittelstadt, Hilfe zur Beschaffung von neuem Hausrat, Hilfe zur Beschaffung von Arbeitsmitteln.

Das für mich zuständige Sozialamt ist nicht kooperativ.
Auf meinen Antrag auf Leistungen gemäß Bundessozialhilfegesetzes und der Verordnung zur Durchführung von § 72 des Bundessozialhilfegesetzes wurde mir ein Regelsatz von 450 DM je Monat und eine einmalige Bekleidungsbeihilfe von 225 DM gewährt. Ferner werden Arztkosten übernommen.
Nach Auffassung des zuständigen Sozialamts ist die Verordnung zur Durchführung von § 72 des Bundessozialhilfegesetzes bei mir als Haftentlassenen nicht anzuwenden.
Reisekosten zwecks Wohnungsbesichtigungen, Akquisition von Aufträgen, Besuch von Rechtsanwälten und Beratungseinrichtungen, Anschaffung von Büromaterial und Arbeitsmitteln werden nicht übernommen. Ich erhalte keinerlei Hilfe zur Anschaffung von erforderlichem Hausrat und nicht ausreichend Hilfe zur Anschaffung dringend erforderlicher Kleidung.

Vom mir beigeordneten Bewährungshelfer erwarte ich keine Hilfe. Während meiner Bewährungszeit um 1995 leistete er keinerlei Hilfe und trug mit einer fahrlässigen Falschaussage zu meiner Verurteilung zu der kürzlich verbüßten Haftstrafe bei.

Von den kirchlichen Einrichtungen der hessischen Kleinstadt erwarte ich ebenfalls keine Hilfe. In den vergangenen Jahren wurde mehrfach Hilfe abgelehnt.

Wo kann ich Hilfe finden?

Suche Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung (2 Zimmer, Küche, Bad) in einer Groß-/Mittelstadt.
Suche Hilfe bei der Beschaffung von neuem Hausrat und erforderlicher Kleidung.
Suche Hilfe bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln.
Suche Hilfe bei der Beschaffung von Förder-/Kreditmitteln.

Vielen Dank für Hinweise.

Bin zu privater Mailkorrespondenz unter meinem Realnamen über meine T-Online Mailadresse bereit.

Lange Frage- kurze Antwort!
Ich habe schon mal was von dir gelesen. Darum und nach Überfliegen deiner Frage, kann ich nur Eines sagen. Wir wohnen in einem Sozialstaat! Das heißt, dir wird das Nötige bewilligt. Weder werden Angehörige mit unterstützt, noch wird der Weg in eine Selbständigkeit über Sozialhilfe gefördert, noch werden ehemalige Strafgefangene diskriminiert.

Nimm die Hilfen, die dir zustehen an und dann bemüh dich um Arbeit, wenn du wirklich aus den Schulden rauskommen willst, ist das der einzige Weg! Dann Insolvenzverfahren (Schuldnerberatung), denn die Schulden wirst du mit ehrlicher Arbeit wohl nicht mehr abbezahlen können.

Laut Anlage habe theoretisch einige Ansprueche. Allerdings sieht das das zustaendige Sozialamt anders. Laut dem freundlichen Sachbearbeiter stehen mir lediglich 450 DM je Monat und eine einmalige Bekleidungsbeihilfe von 225 DM zu.

Innerhalb 3 Wochen aktiver suche fand ich im Umkreis von 50 Kilometern um meinen Wohnort nicht mal einen unqualifizierten Job im Büro eines Supermarkts.

Verordnung
zur Durchführung des § 72
des Bundessozialhilfegesetzes

Auf Grund des § 72 Abs. 5 des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13. Februar 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 289, 1150) wird mit
Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Abschnitt 1

Personenkreis

§ 1 Allgemeine Abgrenzung

(1) Personen im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes sind Hilfesuchende, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten, vor allem in der Familie, in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz, führen, so daß eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft nicht möglich oder erheblich beeinträchtigt ist, und die diese Schwierigkeiten aus eigenen Kräften und Mitteln nicht überwinden können. Besondere Lebensverhältnisse im Sinne des Satzes 1 können ihre Ursache in nachteiligen äußeren Umständen oder in der Person des Hilfesuchenden haben.

(2) Besondere Lebensverhältnisse können vor allem bestehen bei

  1. Personen ohne ausreichende Unterkunft (§ 2),

  2. Landfahrern (§ 3),

  3. Nichtseßhaften (§ 4),

  4. aus Freiheitsentziehung Entlassenen (§ 5),

  5. verhaltensgestörten jungen Menschen, denen Hilfe zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige nicht gewährt werden kann (§ 6).

Bestehen besondere Lebensverhältnisse, wird Hilfe nur gewährt, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 erfüllt sind und § 72 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes nicht entgegensteht.

§ 2 Personen ohne ausreichende Unterkunft

Personen ohne ausreichende Unterkunft im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sind Personen, die in Obdachlosen- oder sonstigen Behelfsunterkünften oder in vergleichbaren Unterkünften leben.

§ 3 Landfahrer

(1) Landfahrer im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sind Personen, die im Sippen- oder Familienverband oder in sonstigen Gruppen nach besonderen, vor allem ethnisch bedingten, gemeinsamen Wertvorstellungen leben und mit einer beweglichen Unterkunft zumindest zeitweise umherziehen.

(2) Den Landfahrern stehen Personen gleich, die als frühere Landfahrer oder als deren Angehörige auf Wohnplätzen oder in für sie bestimmten Siedlungen wohnen.

§ 4 Nichtseßhafte

Nichtseßhafte im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sind Personen, die ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage umherziehen oder die sich zur Vorbereitung auf eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft oder zur dauernden persönlichen Betreuung in einer Einrichtung für Nichtseßhafte aufhalten.

§ 5 Aus Freiheitsentziehung Entlassene

Aus Freiheitsentziehung Entlassene im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 sind Personen, die aus einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung in ungesicherte Lebensverhältnisse entlassen werden oder entlassen worden sind.

§ 6 Verhaltensgestörte junge Menschen

Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 sind Minderjährige und junge Volljährige mit erheblichen Verhaltensstörungen, denen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch Hilfe zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige nicht oder nicht mehr gewährt werden kann.

Abschnitt 2

Art und Umfang der Maßnahmen

§ 7 Beratung, persönliche Betreuung

(1) Zur Beratung im Sinne des § 72 Abs. 2 des Gesetzes gehört es vor allem, den Hilfeempfänger über die zur Überwindung seiner sozialen Schwierigkeiten in Betracht kommenden Maßnahmen zu unterrichten.

(2) Die persönliche Betreuung im Sinne des § 72 Abs. 2 des Gesetzes umfaßt vor allem Maßnahmen, die darauf gerichtet sind,

  1. die Ursachen der Schwierigkeiten des Hilfeempfängers festzustellen, sie ihm bewußt zu machen und auf die Inanspruchnahme der für ihn in Betracht kommenden Sozialleistungen hinzuwirken,

  2. die Bereitschaft und Fähigkeit des Hilfeempfängers zu entwickeln und zu festigen, bei der Überwindung seiner Schwierigkeiten nach seinen Kräften mitzuwirken und soweit wie möglich unabhängig von der Hilfe am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

(3) Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, erstreckt sich die persönliche Betreuung auch darauf, in der Umgebung des Hilfeempfängers

  1. Verständnis für seine Schwierigkeiten zu wecken und Vorurteilen entgegenzuwirken,

  2. Einflüssen zu begegnen, die seine Bereitschaft oder Fähigkeit zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigen.

(4) Hilfeempfänger können auch in Gruppen betreut werden, wenn diese Art der Hilfegewährung besonders geeignet ist, den Erfolg der Maßnahmen herbeizuführen.

§ 8 Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung

Zu den Maßnahmen bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung im Sinne des § 72 Abs. 2 des Gesetzes gehören auch die Übernahme der Kosten für den Umzug in eine ausreichende Wohnung sowie Maßnahmen, die den Hilfeempfänger befähigen sollen, die Wohngewohnheiten seiner Umgebung anzunehmen. Kommen als Maßnahmen bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung im Sinne des § 72 Abs. 2 des Gesetzes Geldleistungen in Betracht, können sie als Beihilfe oder als Darlehen gewährt werden.

§ 9 Erlangung und Sicherung eines Platzes im Arbeitsleben

Zu den Maßnahmen im Sinne des § 72 Abs. 2 des Gesetzes gehört auch die Hilfe zur Erlangung und Sicherung eines Platzes im Arbeitsleben. Die Hilfe umfaßt vor allem Maßnahmen, die darauf gerichtet sind,

  1. die Bereitschaft des Hilfeempfängers zu entwickeln und zu festigen, einer geregelten Arbeit nachzugehen und den Lebensbedarf für sich und seine Angehörigen aus regelmäßigem Erwerbseinkommen zu bestreiten,

  2. einen geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erlangen und zu sichern,

  3. dem drohenden Verlust eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes entgegenzuwirken.

Bei der Gewährung der Hilfe sollen die schulische und berufliche Bildung des Hilfeempfängers, seine besonderen Fähigkeiten und Neigungen sowie Besonderheiten, die ihm als Angehörigen einer bestimmten Personengruppe eigen sind, berücksichtigt werden.

§ 10 Ausbildung

Zu den Maßnahmen im Sinne des § 72 Abs. 2 des Gesetzes gehören auch Hilfen,

  1. die es dem Hilfeempfänger erleichtern, den Ausbildungsabschluß allgemeinbildender Schulen nachzuholen,

  2. die den Hilfeempfänger zu einer Ausbildung für einen angemessenen Beruf oder für eine sonstige angemessene Tätigkeit anregen oder seine Teilnahme an ihr sichern.

§ 11 Hilfe zur Begegnung und zur Gestaltung der Freizeit

Zu den Maßnahmen im Sinne des § 72 Abs. 2 des Gesetzes gehört auch die Hilfe zur Begegnung und zur Gestaltung der Freizeit. Sie umfaßt vor allem Maßnahmen der persönlichen Hilfe,

  1. welche die Begegnung und den Umgang des Hilfeempfängers mit anderen Personen anregen oder ermöglichen,

  2. die dem Hilfeempfänger den Besuch von Einrichtungen oder Veranstaltungen der Gemeinschaft ermöglichen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen,

  3. die den Hilfeempfänger zur geselligen, sportlichen oder kulturellen Betätigung anregen.

Abschnitt 3

Schlußbestimmungen

§ 12 Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 152 des Bundessozialhilfegesetzes auch im Land Berlin.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Hallo!

Du schreibst, du hättest nicht einmal einen „unqualifizierten Job“ im Büro eines Supermarktes gefunden.
Siehst du dich denn nur nach Bürojobs um? Häufig gibt es auch andere Jobs, die man ohne Berufs-/Studienabschluss ausüben kann und mit denen man sich erstmal eine finanzielle Basis schaffen kann.
Sicherlich hat auch das Arbeitsamt einige Stellen dieser Art. Ich würde nicht nur nach Bürojobs suchen.

Falls du noch nicht allzu alt bist, gibt es beim Arbeitsamt eventuell auch Förderprogramme, mit denen du gut wieder in Arbeit kommen kannst. Sei dabei aber nicht zu anspruchsvoll. Klein anfangen. Vielleicht kannst du ja auch einen Berufsabschluss erwerben, sofern noch nicht vorhanden.

Mehr Tipps habe ich nicht. Einfach Blick nach vorne und los!

Gruß
„Hasso“

P.S.: diese ganzen §§, die du aufgeführt hast liest sich garantiert keiner hier durch.

Hallo!

Zunaechst einmal verletzt das Sozialamt in 36341 Lauterbach geltendes Recht, indem es mir zustehende imaterielle und materielle Leistungen verweigert. Heute erhielt ich auf meine Postings der vergangene Tage in verschiedenen Foren Mails von 2 Betroffenen, denen das Sozialamt Lauterbach ebenfalls laut BSHG zustehende Leistungen verweigerte.

Ich studierte in den 80ger Jahren Wirtschaftswissenschaften und Informatik, schloß die Studiengänge jedoch nicht mit Diplomprüfungen ab. Laut diverser Tests bewegt sich mein IQ irgendwo oberhalb von 150 Punkten. Ich verfüge über umfassende Kenntnisse in System- und Anwendungsprogrammierung für fast alle aktuellen Betriebssysteme. Ich bin Autor einiger teilweise fertiggestellter Sachbücher.

Meine beiden Existenzgründungen scheiterten nachweislich durch Manipulationen innerhalb meiner damaligen Hausbank zu meinem Nachteil bzw durch illegale Machenschaften diverser Inkassobüros.

Übergangsweise ist für mich die Verrichtung eines unqualifizierten Bürojobs durchaus akzeptabel und zumutbar. Unzumutbar ist für mich jedoch die Verrichtung manueller Hilfsarbeiten.

Grüße

Justizmissbrauchsopfer

Hallo!

An Deinem Unglück sind natürlich nur andere Leute schuld. Alles hat sich gegen Dich verschworen. Du verfügst zwar über keinerlei berufsqualifizierenden Abschluß, aber manuelle Hilfsarbeiten sind für Dich unzumutbar.

Außer Belege zu sortieren, wärst Du in keinem Büro zu irgendwas zu gebrauchen. Du hast schlicht nichts gelernt. Nun beschwerst Du Dich über das Sozialamt. Das stinkt zum Himmel! Unter http://www.arbeitsamt.de findest Du sofort in jeder Region dieses Landes einen Job, der das Thema Sozialamt erledigt. Kann sein, daß Du bei McDonalds Hamburger eintütest, aber mit Job im Rücken kannst Du immer noch etwas Besseres suchen.

Übrigens ist IQ alleine rein nichts wert. Das ist nur Potential. Ein jeder gewinnorientierte Betrieb braucht aber praktisch verwertbare Ergebnisse und sei es durch manuelle Arbeit. Der Herr, der sich dafür zu fein ist und lieber Sozialhilfe kassiert, wird auch für andere Arbeit kaum taugen.

Wolfgang

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glaubst du vielleicht, dass, wenn du deine geschichte
hier im doppel…dreier…posting rumgreinst,
dass dir dann noch IRGENDEINER helfen wird?
du machst dich damit langsam ziemlich laecherlich.
schade eigentlich, denn wir alle -auch DU, sohn brutus-
koennten unsere zeit besser gebrauchen. :frowning:((
gruss - digi

aus meinen Postings in allerlei Foren und Mailinglisten ergaben sich interessante Kontakte.

Für mein Problem zeichnet sich eine Lösung ab.

Hallo!

Wäre ich der Eierkopp, für den Du mich zu halten scheinst, hätte ich vor meiner Existenzvernichtung in den späten 80er Jahren oder in den wenigen Monaten meiner Geschäftstätigkeit 1996 nicht sehr gut verdient.

Hinweise, beispielsweise Jobs als Packer anzunehmen, haben einen leichten Beigeschmack nach „Arbeit macht frei“.

Die Weltwirtschaft basiert auf der Aubeutung der Massen. In allen Staaten verhindert ein seit Jahrhunderten der Reform bedürfendes Rechtssystem gesellschaftlichen Fortschritt.

Für mein Problem zeichnet sich zur Stunde die Lösung in meinem Sinne ab.

Bye

Duweißtschonwer

Dann sei froh, dass sich …
…fuer dich was gutes abzeichnet. wir sind es ebenfalls.

Wäre ich der Eierkopp, für den Du mich zu halten scheinst,
hätte ich vor meiner Existenzvernichtung in den späten 80er
Jahren oder in den wenigen Monaten meiner Geschäftstätigkeit
1996 nicht sehr gut verdient.

weisst du ueberhaupt was ein ‚eierkopp‘ ist?

Hinweise, beispielsweise Jobs als Packer anzunehmen, haben
einen leichten Beigeschmack nach „Arbeit macht frei“.

ach ja!? damit stellst du denen bei mcdoof aber ein gutes zeugnis aus, gelle… die freuen sich darueber, und sicher
wird der eine oder andere dir dann auch an die karre, du aermster.

Die Weltwirtschaft basiert auf der Aubeutung der Massen.

du irrst. und sie basiert allerdings schon garnicht auf solchen
geschichten wie du sie hier anbringst.

In allen Staaten verhindert ein seit Jahrhunderten der Reform
bedürfendes Rechtssystem gesellschaftlichen Fortschritt.

aha, was sagen uns deine worte denn nun?
kleiner (oder grosser?) revoluzzer, dem diverse mengen
an rechtsanwaelten, bankiers,… alle frohen sinnes
seine existenz kaputt gemacht haben.
und die waren auch noch schuld daran, und das bestaetigen
dir andere hundertschaften selbiger herrschaften.
toller bekanntenkreis.
nur -stellt sich doch jetzt die frage zwangsweise-
von denen hilft dir keiner?
der bankier nicht, der sein (geliehenes?) geld wieder sehen
moechte, der rechtsanwalt, der sein honorar haben moechte,
der …
und das sozialamt -staune- macht auch nicht so wie du moechtest,
hat sich auch gegen dich verschworen…
komisch, die wollen dir alle an die karre ?
irgendwie macht mich das nachdenklich.

Für mein Problem zeichnet sich zur Stunde die Lösung in meinem
Sinne ab.

sei froh, siehe oben, wir sind es auch.

und ich bin gespannt, wie deine (leidens-)geschichte
in sechs bis acht wochen (wieder) aussieht.

gruss - digi

Hinweise, beispielsweise Jobs als Packer anzunehmen, haben
einen leichten Beigeschmack nach „Arbeit macht frei“.

Was soll das denn ??
Irgendwie bist du nicht ganz bei Trost !
Jeder Mensch, aber wirklich jeder, der auch nur ein bißchen Achtung vor sich selbst und anderen hat, nimmt jeden Job an, den er kriegen kann, um nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen.

Bist du dir eigentlich im Klaren, wie du andere Menschen - Menschen, die eben als Packer, als Hilfsarbeiter arbeiten - hinstellst mit deiner Aussage ?

Also, mir sind Arbeiter, die etwas tun für ihr Geld anstatt sich hinzustellen und zu klagen, tausend mal lieber als ein blasierter ********* wie du !

Vanessa

Vanessa meinte:

Bist du dir eigentlich im Klaren, wie du andere Menschen -
Menschen, die eben als Packer, als Hilfsarbeiter arbeiten -
hinstellst mit deiner Aussage ?

Ich bezog meine Aussage auf die Personen oder Institutionen, die in Not geratene Menschen zur Annahme berufsfremder Tätigkeiten drängen oder nötigen wollen.

Gerade in Deutschland wurden in der Vergangenheit wie auch heute kritische, unabhängige Denker vom System bzw unter Mißbrauchs des Systems von denen am System partizipierenden Personen unterdrückt und zugrundegerichtet.

Aufträge kann ich in meinem Beruf seit Wochen bekommen, konnte diese jedoch nicht annehmen, da ich nicht über geeignete PCs und Workstations verfüge.

Mein Hardwareproblem ist seit dem gestrigen Abend gelöst.

Ich suche gegenwärtig primär einen kulanten Vermieter, der mir trotz meiner Schufa und Bundeszentralregister Negativmerkmale eine angemessene Wohnung in einer deutschen Mittel-/Großstadt (ca 50 qm, ruhige Wohnlage, einfacher bis mittlerer Wohnwert, DSL versorgtes Gebiet, gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel) zur Verfügung stellt. Dieses Problem ist lösbar, da ich einerseits hinsichtlich der Stadt flexibel bin und andererseits das Sozialamt die Miete einer derartigen Wohnung ganz bzw zum größten Teil übernehmen muß.

Ebenso steht fest, dass das mir das Sozialamt in 36341 Lauterbach mir wie auch anderen Betroffenen Bürgern zustehende Leistungen verweigert.

Eine Honoratiorenclique aus Lauterbach, Alsfeld und der Umgebung partizipiert partizipiert seit vielen Jahren bestens an der Ausbeutung von Menschen ohne durchsetzungsfähige Lobby und an den von mir geschilderten Manipulationen.

Justizmissbrauchsopfer

*gaehnt*

Du bist entweder ein bedauernswerter Naivling oder Du partizipierst am System.

Die letzten Zeilen lauten natürlich wie folgt:

Ebenso steht fest, daß das Sozialamt in 36341
Lauterbach mir wie auch anderen betroffenen Bürgern zustehende
Leistungen verweigert.

Eine Honoratiorenclique aus Lauterbach, Alsfeld und der näheren
Umgebung partizipiert seit vielen Jahren bestens
an der Ausbeutung von Menschen ohne durchsetzungsfähige Lobby
und an den von mir geschilderten Manipulationen.

Wer´s glaubt…tolles Märchen-nur etwas dick (o.T)
.

*gaehnt*

Du bist entweder ein bedauernswerter Naivling oder Du
partizipierst am System.

soeben sprach der fachmann…
schade um die zeit wieder mal.

Kürzlich wurde ich unter Aussetzung des Strafrests zur
Bewährung in Hessen aus einer Haftstrafe wegen angeblichen
Betrugs entlassen.

Vorgeschichte:

Im Herbst 1988 erfolgte rechtswidrige Vernichtung meiner
wirtschaftlichen Existenz durch meine damalige Hausbank
(=Sparkasse).

Irgendjemand muss da wohl nicht bezahlt haben oder ?

Ich konnte meine Interessen nicht anwaltlich

wahren, da ich keinen Rechtschutzversicherungsschutz mehr
besaß und die von Rechtsanwälten geforderten fünfstelligen
Vorschüsse nicht aufbringen konnte

Sorry, wer wie Du angeblich mittellos ist, bekommt immer noch Beratungshilfe und ggfls., Prozesskostenhilfe.

Nach Anzeigen einiger Gläubiger wegen Nichtbezahlung von
Verbindlichkeiten kam es zu einem Verfahren wegen angeblichen
Handlungen gemäß § 263 StGB gegen mich, das mit einer
Verurteilung zu einer auf Bewährung ausgesetzten
Freiheitsstrafe von 8 Monaten endete.

Nun, das ist nun mal Strafrecht.

Ein Gläubiger erstattete Anzeige wegen angeblichem Betrug. Da
ich vor dem Amtsgericht nicht anwaltlich und in der
Berufungsverhandlung vor dem Landgericht lediglich durch einen
uninteressierten meine Person verachtenden Pflichtverteidiger
vertreten war, wurde ich zu 6 Monaten Haft wegen einer
angeblichen Tat nach § 263 StGB verurteilt.

Ich stehe vor dem Nichts.
Nach meiner letzten Zwangsräumung im April 99 erfolgte
rechtswidrige Zwangsversteigerung meiner sämtlichen Möbel,
meines sämtlichen Hausrats und des größten Teiles meiner etwas
2.000 Bücher.

Dies ist mit Sicherheit falsch. Ich ahbe das Gefühl, wir werden verarscht. Kein Jurist, kein Gerichtsvollzieher verwertet bei einer Versteigerung Hausrat, der lebensnotwendig ist, auich keine Möbel, die benötigt werden.

Nach der Zwangsversteigerung, bei der ich die

einzigen Erinnerungsstücke an verstorbene Angehörige und
geliebte Menschen verlor, unternahm ich mehrere
Selbstmordversuche.
Titulierte Verbindlichkeiten bei über 100 Gläubigern von
insgesamt etwa 1.400.000 DM.

Also, da muss man mehr wie nur mit einem Haus in wirtschaftliche Not geraten und muss da schon ein dickes Ding lange laufen haben, bis es zu diesem Berg von Schulden kommen kann.

Gegenwärtig verfüge ich lediglich über 1 Paar Turnschuhe, 1
Paar Winterstiefel, 1 Hose, 4 Oberhemden, 1 Windjacke, 2
Lederjacken, 6 Unterhemden, 4 Unterhosen, 8 Paar Socken.
Ich bin nicht krankenversichert.

Dann würdf eich meinen Hintern bewegen und mich entweder beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden oder wenn schon älter mich zum Sozialamt begeben.

Erforderlich sind akut

Zahnbehandlung wegen aus Kariesbefall resultierenden akuten
Zahnschmerzen, eine neue Brille (meine Brille kam bei der
Zwangsräumung 99 abhanden), Behandlung chronischer Schmerzen
durch einen Neurologen, Behandlung durch einen Psychiater.
Seit April 1999 bin ich durch die Gemeinde in ein etwa 16 qm
großes Zimmer innerhalb der Wohnung meiner Mutter und meines
Onkels in einer hessischen Kleinstadt eingewiesen.

Das heisst, Du bekommst Sozialhilfe >>>> Denn nur das Sozialamt übernimmt bei einee Einweisung durch eine Gemeidne die Mietkosten.

Meine

Angehörigen betreiben Alkoholmißbrauch und benötigen
medizinische Hilfe.

Nun, da stimmt was nicht. Wenn Du nicht arbeitest, bist Du nicht arbeitslos gemeldet ? Warum wenn kein Einkommen keine Sozialhilfe ? Welche Belege hast Du nicht beigebracht ?

Akten, restliche Bücher etc. sind eingelagert.
Deutsche Kreditinstitute eröffnen mir kein Konto.

Doch, Postbanken aber ohne Überziehungskredit.

Ich schreibe dieses Posting mit einem mehrfach notdürftig
instandgesetzten PC nebst defektem Monitor, die jederzeit ihre
Dienste endgültig einstellen können

Bin in der Jugend nicht qualifiziert geförderter Hochbegabter
und Studienabbrecher. Verfüge über autodidaktisch erworbene
Kenntnisse in System,- und Anwendungsprogrammierung für die
Betriebssysteme W2K, HP-UX, Solaris, Mac OS, BSD, für die
meisten Linuxdistributionen und sonstigen Unixderivate sowie
Webdesign etc. Daneben existieren Konzepte für Sachbücher und
Romane.

Das für mich zuständige Sozialamt ist nicht kooperativ.
Auf meinen Antrag auf Leistungen gemäß
Bundessozialhilfegesetzes und der Verordnung zur Durchführung
von § 72 des Bundessozialhilfegesetzes wurde mir ein Regelsatz
von 450 DM je Monat und eine einmalige Bekleidungsbeihilfe von
225 DM gewährt. Ferner werden Arztkosten übernommen.

Also was willst Du mehr, Du hast doch das zum Lebensunterhalt notwendige Einkommen und die medizinische Versorgung. Du widersprichst Deinen eigenen Zeilen einige Sätze zuvor.

Nach Auffassung des zuständigen Sozialamts ist die Verordnung
zur Durchführung von § 72 des Bundessozialhilfegesetzes bei
mir als Haftentlassenen nicht anzuwenden.
Reisekosten zwecks Wohnungsbesichtigungen, Akquisition von
Aufträgen, Besuch von Rechtsanwälten

Beratunhshilfeschein beim AG holen

und

Beratungseinrichtungen, Anschaffung von Büromaterial und
Arbeitsmitteln werden nicht übernommen.

Für was ? Ohne berufliche Bestimmung und wenn ohnehin am Ort dieses nicht benötigt wird, weshalb soll unnötig Geld ausgegeben werden ?

Ich erhalte keinerlei

Hilfe zur Anschaffung von erforderlichem Hausrat und nicht
ausreichend Hilfe zur Anschaffung dringend erforderlicher
Kleidung.

Du schreibst einige Zeilen zuvor, dass Du Geld für Bekleidung erhälst.

Du suchst Hilfe bei anderen, aber wenn man DEINE Zeilen liest, suchst Du ein paar Dumme, denn derart viele Widersprüche habe ich selten erlebt.

Sorry, ich verstehe Dich nicht, Du suchst Hilfe, Mensch mach Dich auf die Socken und such Dir was. Und ein Hinweis, wer Geschäfte macht, aer wirtschaftlich nicht in der Lage ist, Geschäfte dieser Art finanziell zu erfüllen begeht nun einmal nach StGB Betrug. Du wirst in Deutschland durch Anwälte vertreten und was das LG betrifft, wenn der Anwalt untätig gewesen sein soll, warum hast Du gegen ihn nichts unternommen.

Zur Klarstellung, bevor Du mir unterstellst, ich wüsste nicht, was in der Justiz alles geschieht, ich hatte in Verbindung mit der Parteispendenaffäre ein Verfahren am Hals, wurde verurteilt und bei allem Ärger, ich war beteiligt und niemand ausser mir hat hierfür Verantwortung zu tragen. Weshalb eigentlich prüfst Du nicht, ob Du nicht ein wenig auch Schuld hast. Unschuldig kommt niemand ins Gefängnis, sorry, ich gehe und ging mit Inhaftierten um. Es war kaum einer dabei,der nciht unschuldig verurteilt wurde. Gruss Günter

…, wie Du Dich hier aufführst.
Viele nette Menschen versuchen hier, anderen zu helfen und Du tritts ihnen auf die Füße.
Ich denke mal, daß man Deinem Postig entnehmen kann, daß jede körperliche Arbeit für Dich zu schade ist und mit dieser Einstellung wirst Du immer und überall schlechte Karten besitzen.
Du berufst Dich auf Deinen IQ von etwas über 150! Nun ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber hättest Du wirklich einen derartigen IQ, dann wüßtest Du auch, wie man sich selber aus einer misslichen Lage befreien kann. Zudem haben viele Menschen mit einem niedrigeren IQ wesentlich mehr geleistet, als Du vielleicht jemals leisten kannst!
Weißt Du, jeder ist sein eigener Schmied, was das Leben anbelangt und Du hast bisher noch nicht sehr viel aus Deinem Leben gemacht.
Du zeigst mit Finger auf andere, dabei trägst Du alleine die Verantwortung für Dich und Deine Fehler.
Wenn man in einer solch schlechten Situation ist und sich selber auf ein derart hohes Ross setzt und von oben auf andere herab schaut, den wird keiner auffangen, wenn er fällt.

MfG User

zumal…
Hallo Günter,

hier sind noch mehr Widersprüche versteckt…

Zahnbehandlung wegen aus Kariesbefall resultierenden akuten
Zahnschmerzen, eine neue Brille (meine Brille kam bei der
Zwangsräumung 99 abhanden), Behandlung chronischer Schmerzen
durch einen Neurologen, Behandlung durch einen Psychiater.
Seit April 1999 bin ich durch die Gemeinde in ein etwa 16 qm
großes Zimmer innerhalb der Wohnung meiner Mutter und meines
Onkels in einer hessischen Kleinstadt eingewiesen.

Wer neurologische Hilfe benötigt und einen Psychater? Kann der einen so hohen IQ haben? Genie und Wahnsinn liegen dicht beieinander… aber hier?

Meine
Angehörigen betreiben Alkoholmißbrauch und benötigen
medizinische Hilfe.

Und warum wird das nicht angezeigt? Immerhin hatte ich damals die Page von dem Missbrauchsopfer mir angesehen… so taufrisch war er auch nicht mehr… und wer dann noch bei der Mutter wohnt… wo die eigentlich von ihm umsorgt werden sollte, denn in dem Alter dürfte die gute Frau sein… dazu verkneife ich mir weitergehende Kommentare…

Gruß Marco

Du windest dich wie ein Aal…
…und versuchst uns hier an der Nase herumzuführen !

Ich erinnere mich sehr gut an deine wirren Postings vom März/April diesen Jahres…schon seinerzeit warst du in deinen Aussagen voll von Widersprüchen.
Deine Mitleidsmasche geht mir furchtbar auf die Nerven !

Ich hatte gehofft, du wärest endlich in Behandlung oder hättest andere Opfer gefunden - da habe ich mich wohl geirrt.

Ich bin nur froh, dass dich selbst „neue“ User bereits sofort durchschaut haben.

Man o man…Leute gibt es *kopfschüttel*

Eigentlich wollte ich etwas ganz anderes schreiben - es ist mir ehrlich gesagt zu blöde.

Vanessa