Wo finde ich HUK/GDV-Empfehlung zur kulanten Abwicklung von Rechtsschutzfällen bei Wechsel des Versicherers ?

Hallo

wo finde ich HUK/GDV-Empfehlung zur kulanten Abwicklung von Rechtsschutzfällen bei Wechsel des Versicherers
oder wer kann mir Tipps dazu geben ?

Scheinen schon älter zu sein (1977?),
Google findet sie nicht.

Gruß an alle Leser,
Danke an alle Antworter,

Am besten schreibst du noch ein bisschen weniger zum Sachverhalt. Dann bekommst du noch mehr Antworten.
Was willst du genau wissen? Dass die Huk böse ist? Die sind übrigens so böse, dass sie schon einen eigenen Blog haben http://www.captain-huk.de. Dass der Gdv der Huk bestimmt nicht ans Bein pinkelt?

Soon

hast du meine Frage eigentlich verstanden ?

Du interpretierst irgendwas hinein
wonach ich nicht gefragt habe …

Ich suche nur das Dokument mit den Empfehlungen
die grundsätzlich wohl noch heute gelten.

Vielleicht sind sie auch in irgendeinem Buch zitiert,
z.B. einem Kommentar zur Rechtschutzversicherung o.ä.

ich tippe übrigens darauf das der HUK damals ein Verband war
und noch keine eigenständige Versicherung
oder das beides unterschiedliche Institutionen waren …

Eine Versicherung gibt wohl keine solchen Empfehlungen.

Nein, deswegen habe ich ja nachgefragt. Mal sehen. Du hast einen laufenden Fall und möchtest die Versicherung wechseln. Und suchst nun nach Verhaltensvorschlägen seitens der Gdv, die jünger sind als Bj. 1977?

Vielleicht wäre ja die neue Versicherung der richtige Ansprechpartner. Sollen das dann untereinander regeln.

Soon

Ich glaube nicht :slight_smile: Ich glaube, der hat

in irgendeinem Zusammenhang - möglicherweise mit irgendeinem Urteil (das spuckt zumindest meine Suchmaschine aus) - gelesen und ist nun auf der Suche nach ner Primärquelle.

Aber das lustige an diesen Rätselfragen ist ja, das wir fröhlich spekulieren können und es anstatt irgendwelcher Infos bloss Beleidigungen* gibt :wink:

*Lieber Ausgangsfragesteller: diese Unterstellung der Beleidigungen trifft nicht auf Dich zu - aber in der Vergangenheit haben schon manchmal Leute so reagiert…

Siehst du, du hast etwas komplett anderes gelesen. Deswegen frug ich ja nach etwas mehr Informationen. Gerade die HUK hat sich in den letzten Jahren zu einem Vorreiter bei Kürzungen von Versicherungsschäden entwickelt, selbst bei Haftpflichtfällen werden Rechnungen ohne Ende gekürzt. Prinzipiell würde mich das Thema interessieren, aber…ohne nachvollziehbare Infos bin ich raus.

Soon

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es geht um keine Versicherung !!!

es geht nicht um die HUK-Versicherung !!!

Um was geht’s denn dann?

Achja, hier noch ein paar Ausrufezeichen, falls Dir Deine mal ausgehen sollten: !!!

steht, für mich eigentlich Unmissverständlich,
in meiner Betreffzeile !

wer es noch genauer wissen will:

es geht um das im Urteil des OLG Karlsruhe 12 U 190/02 erwähnte Dokument.

Na, solange das für Dich unmissverständlich ist, ist ja alles gut. Dass Dich andere Menschen, die Dir möglicherweise noch helfen sollten, das verstehen wird eh mal wieder total überbewertet.