Wo finde ich ich Hinweise zu Musikrechten?

In meinem neuen Kinderbuch möchte ich gerne Text und Noten eines alten Knderliedes verwenden. Der Text wurde Mitte des 17. Jahrhunderts geschrieben. Wo erfahre ich, wer Inhaber der Rechte ist?

Im Zweifel hat die GEMA eine Datenbank bei der man mal recherchieren kann.
https://online.gema.de/werke/search.faces
Allerdings stehen bei Kinderliedern die Chancen recht gut, daß der Urheber lange genug tot oder gar nicht bekannt ist.

Vielen Dank für die Information! Dann schaue einfach mal bei der Gema nach. Vielleicht reicht es ja dass Frau Taylor im 17. Jahrhundert verstorben ist :wink:

Hallo!

Der Urheber des Textes verstarb vor mehr als 70 Jahren. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, siehe § 64 UrhG.

Der Text ist gemeinfrei, darf von jedermann genutzt werden.

Gruß
Wolfgang

War da nicht mal was mit Kindergärten und Kinderliedern? Ich weiß nicht mehr genau, wer für das Singen Gebühren haben wollte, glaube mich aber zu erinnern, dass die Gema ihre Hände im Spiel hatte.

Viele Grüße

Data

Hallo!

Am genannten § 64 UrhG beißen weder Maus noch Gema einen Faden ab. Aber zu Liedern gehört neben Text (den nach Erlöschen der Urheberrechte jedermann drucken und verbreiten darf) auch Tonfolgen/Melodien. Durch Neugestaltung mit Schöpfungshöhe können neue Urheberrechte (nicht am Text, aber an der Musik) entstehen. Wenn die Kleckerdorfer Philharmoniker Beethovens Neunte darbieten, ist zwar Beethovens Neunte längst gemeinfrei (der Gutste verstarb 1827), nicht aber das neuere Arrangement der Neunten mit neuen Urheberrechten.

Ungeachtet dessen kennt das Urheberrecht neben Erlöschen nach Zeitablauf weitere Beschränkungen, die eine Nutzung ermöglichen, beschrieben in §§ 44a UrhG.

Gruß
Wolfgang

Es geht halt auch um die Noten…

Danke für die Aufklärung.

Wenn die WIRKLICH auch aus dem 17.Jhdt stammen gilt das gleiche wie für den Text.

Vielen Dank nochmal für die Antworten.
Also, die Dichterin Jane Taylor verstarb 1824, nicht wie ich fälschlicherweise angegeben hatte, im 17. Jahrhundert. Aber immerhin vor etwas mehr als 70 Jahren :wink:
Der Text wird zu der Melodie von „Morgen kommt der Weihnachtsmann“ gesungen. Diese Melodie dürfte dann auch schon etwas älter sein.
Aber bei der der GEMA habe ich tatsächlich Einträge zu dem Lied „Funkel, funkel kleiner Stern“ gefunden.
Also steht mir dann doch noch etwas Recherche bevor.
Da ich Selfpublisher bin, habe ich Gott sei Dank keinen Termindruck im Hintergrund und kann mir die Zeit nehmen, die ich brauche.

Falls jemand Interesse hat, ich habe schon ein paar Bücher veröffentlicht:
„Pieks“, „Husch“ und „Katzenfreunde“ bei www.epubli.de :wink:

Nicht zu vergessen: „La Plusbelle“, „Fleurs“ und „Fleurs 2“ :slight_smile:

Da über diese Melodie schon Mozart Variationen geschrieben hat in jedem Fall.

:slight_smile: ja genau! Übrigens wundervoll gespielt!

Hallo, also so einfach ist das mit der „Verjährung“ nun nicht. Nachdem ich mit der GEMA Kontakt aufgenommn habe, bekam ich die Information, dass es einen Eintrag zu diesem Lied gibt. Der Inhaber der Rechte ist in England ansässig. Ich bekam in der Mail sogar die Kontaktadresse mitgeteilt!
Also sind die Werke nicht automatisch frei, wenn der Urheber vor 70 Jahren verstorben ist.
Bitte drückt mir die Daumen, dass die Genehmigung, das Lied abzudrucken, für eine Rentnerin erschwinglich ist :). Sonst muss ich ein ganzes Buch umschreiben. Das wäre sehr schade.

Doch.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/64.html

Nicht verwechseln mit den Rechten an der jeweiligen TonAUFNAHME eines Künstlers. Die hat mit den Noten direkt nichts zu tun. Aber auch hier gelten imho mittlerweile die 70 Jahre: