Hallo,
soweit ich mich erinnere, gibt es einen Paragraphen, der den freien und ungehinderten Zugang zu den Wäldern bestimmt. Wenn ja, dann bitte ich um Nennung des betreffenden Paragraphen.
Servus,
es gibt ein einziges deutsches Bundesland, in dem der freie Zugang zu den Wäldern Verfassungsrang hat - das ist Bayern. Dort steht das in Artikel (Verfassungen werden nicht in Paragrafen gegliedert) 141 Abs. 3 der Landesverfassung:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-141
Unabhängig davon: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland empfehle ich dringend zur vollständigen Lektüre zumindest der Artikel 1 bis 19. Das ist nicht allzu viel Stoff und sehr viel wichtiger als z.B. die Tabelle der Bundesliga.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank für die Info
Ergänzung zu @Aprilfisch: das Recht auf freien und ungehinderten Zugang zu Wäldern lässt sich aus Art. 14 Abs. 2 GG ableiten (Sozialbindung des Eigentums). Konkret geregelt ist das in § 14 BWaldG. Einzelheiten regeln die jeweiligen Landeswaldgesetze - in Rheinland-Pfalz beispielsweise §§ 22-24 LWaldG.
Freundliche Grüße,
Ralf