Hallo,
hier geht es um eine selbst gebaute Holzrampe, die gewerblich für eigene Anlieferungen genutzt wird. Es gibt keine -Angestellten oder andere Personen, die die Rampe benutzen.
Die Baubehörde will nun prüfen, ob diese Rampe genehmigungspfilchtig ist und ob eine Absturzsicherung notwendig ist, weil Teilbereiche über 1,0 m Höhe liegen. Diese Bereich sind aber regelmässige / ständige Be- und Entladestellen - nach meiner Lesart der entsprechenden DIN bleiben diese Bereiche ausgenommen von der Pflicht.
Der Betreiber der Rampe will sich über dieses Portal schlau machen.
Fragen: welches Gesetz regelt allgemein die Genehmigungspflicht im Baurecht für diese Rampe? Ist Holzbau nicht allgemein genehmigungsfrei?
Welcher RA, Gutachter o.ä. kennt sich mit solchen Fällen aus - also welche Personen helfen bei der Beurteilung?
Danke
ps: Rampenmasse 2,50 m x 12,0 m mit anschliessendem Rampenpodest 3,0 m x 3,0 m - statische Berechnung liegt vor