Wo finde ich konkrete Angaben zum Arbeitsschutz

Hallo,
hier geht es um eine selbst gebaute Holzrampe, die gewerblich für eigene Anlieferungen genutzt wird. Es gibt keine -Angestellten oder andere Personen, die die Rampe benutzen.
Die Baubehörde will nun prüfen, ob diese Rampe genehmigungspfilchtig ist und ob eine Absturzsicherung notwendig ist, weil Teilbereiche über 1,0 m Höhe liegen. Diese Bereich sind aber regelmässige / ständige Be- und Entladestellen - nach meiner Lesart der entsprechenden DIN bleiben diese Bereiche ausgenommen von der Pflicht.

Der Betreiber der Rampe will sich über dieses Portal schlau machen.

Fragen: welches Gesetz regelt allgemein die Genehmigungspflicht im Baurecht für diese Rampe? Ist Holzbau nicht allgemein genehmigungsfrei?
Welcher RA, Gutachter o.ä. kennt sich mit solchen Fällen aus - also welche Personen helfen bei der Beurteilung?

Danke

ps: Rampenmasse 2,50 m x 12,0 m mit anschliessendem Rampenpodest 3,0 m x 3,0 m - statische Berechnung liegt vor

Hoi.

Eine kostenlose Methode der Beratung:

http://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/foerdern-lagern-logistik/index.jsp

Hier findet man Regelungen zu Thema Arbeitsschutz:

DGUV Regel 108-006 bisher: BGR 233

„Ladebrücken und fahrbare Rampen“

zu beziehen beim Carl Heymanns Verlag

Ciao Loki

Der Baustoff für Tragwerke ändert an Genehmigungspflichten nichts. Seit Jahrhunderten werden mehrgeschossige Gebäude als Holzbauten hergestellt, Tragwerk, Decken, Fassaden, alles aus Holz. Hier Beispiele eines Architektenbüros aus Berlin mit 7-geschossigen Wohnhäusern aus Holz http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.dw.de%2Fimage%2F0%2C%2C6195953_4%2C00.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.dw.de%2Fhochhaus-aus-holz%2Fa-6194471&h=332&w=590&tbnid=mPT-O_7sH46GrM%3A&zoom=1&docid=txfLLEuYcRZHtM&hl=de&ei=LI2EVcacHIKgsgHujYGQAw&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=1161&page=2&start=28&ndsp=34&ved=0CHoQrQMwHA.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

helfen in Fragen des Allgemeinen Baurechtes kann jeder Architekt. Er hilft bei der Beurteilung, ob genehmigungsfrei oder -pflichtig. Holz als Baustoff macht es doch nicht deswegen genehmigungsfrei !
Und ob ein Geländer vorhanden sein muss.

Merke : auch eine Treppe im Wohnhaus (keine Angestellten, kein Publikumsverkehr) muss ein Geländer haben.

es hängt also nicht davon ab. es geht um die Gefahr als solches. Und können denn nicht außer dem Nutzer auch andere(betriebsfremde) Personen dort gefährdet werden ?

MfG
duck313