Wo gebe ich in der wiso-steuererklärung die vorschusszahlung zur witwenrente (1/4 jahr) ein?

bitte um antwort

Der sogenannte Witwenvorschuß braucht in der ESt-Erklärung nicht angegeben zu werden.
Es ist ein Vorschuß, der mit späteren Auszahlungen verrechnet wird.

Zum Nachlesen: klick mich
Sobald die endgültige Höhe der künftigen Witwen-/Witwerrente feststeht, wird die Leistung der Dreimonatsrente (Rentenvorschuss) bei den ersten Auszahlungen gegengerechnet.

In die ESt-Erklärung kommt immer nur der Brutto-Rentenbetrag anhand des Rentenbescheides.

Gruß