bitte um antwort
Der sogenannte Witwenvorschuß braucht in der ESt-Erklärung nicht angegeben zu werden.
Es ist ein Vorschuß, der mit späteren Auszahlungen verrechnet wird.
Zum Nachlesen: klick mich
Sobald die endgültige Höhe der künftigen Witwen-/Witwerrente feststeht, wird die Leistung der Dreimonatsrente (Rentenvorschuss) bei den ersten Auszahlungen gegengerechnet.
In die ESt-Erklärung kommt immer nur der Brutto-Rentenbetrag anhand des Rentenbescheides.
Gruß