Wo gehört ein Postkasten hin?

Hallo

Folgende Situation. Ein Hochhaus mit 45 Wohnparteien.
Im unteren Stockwerk hingen 40 Jahre lang die Briefkästen der Bewohner. Leicht zugänglich, Wettergeschützt alles in Ordnung.

Plötzlich kam die Hausverwaltung auf den Trichter, das diese Postkästen nach Innen gehören würden. Also wurden sie im selben Stockwerk in einen Flur gehängt.
Für die Bewohner dort kommt es zu erhöhter Geräuschkulisse durch das „klappern“ der Matallernen Kästen.
Ferner muß nun die Haustür (in dem Flur ist auch der Durchgang zum Fahrstuhl) den ganzen Tag offen ein.
Nachts wird die Tür geschlossen, was zudem dafür sorgt, das keine Zeitungen (die Nachts zugestellt werden) mehr zugestellt werden können.
Für alle anderen Verteiler kommt es natürlich auch zu Behinderungen. Und auch die Anwohner, die nicht diesen Flur benutzen um zu ihrer Wohnung zu kommen, müssen erstmal einen kleinen Umweg gehen.

Alle Mieter ärgern sich darüber. Der Sinn ist niemanden Bekannt.
Kann auch nicht „übermässige Werbung“ oder sowas sein, weil diese nun immer vor der Tür (wenn sie denn zu ist) abgestellt wird. Die in den Briefkästen ist und nicht erwünscht wird, wird von den Hausbewohnern in einem dafür vorgesehenen Korb geworfen, der dann entleert wird.

Also auch hier kein Nachvollziehbaren Grund.

Nun würde mich mal interessieren, ob es keine gesetzliche Regelung gibt, dass ein Briefkasten frei zugänglich ist oder so?

Vielen Dank

Gruß
Taki

Hallo!

Wo er hingehört ist nicht speziell geregelt. Nur DASS jeder Mieter Anspruch auf einen eigenen Briefkasten und dazu noch in einer Mindestgröße hat(auch Großumschläge ohne Knick müssen passen) .

Es ist nicht unüblich Briefkastenanlagen sind im EG-Flur, die Zusteller(der Post natürlich) haben dann ggf. einen Schlüssel zur Eingangstür.

Zeitungen mag ein Problem sein, denn manche werden ja sehr früh zugestellt.

Zeitungsrolle vor der Tür ? Vermieter müsste m.E. zustimmen, denn Zeitung gehört zur Nutzung der Wohnung dazu.

Klappern müsste nicht sein, es gibt auch Kästen, die leiser schließen.

Was aber sein kann, es könnte einen Anspruch geben, neue Anlage muss auch am alten Standort (also außen) aufgestellt werden. Denn das war mitgemietet und wenn nun Zeitungen nicht mehr so wie vorher zugestellt werden könnten, das wäre ein Mietmangel.

MfG
duck313