Hallo
Folgende Situation. Ein Hochhaus mit 45 Wohnparteien.
Im unteren Stockwerk hingen 40 Jahre lang die Briefkästen der Bewohner. Leicht zugänglich, Wettergeschützt alles in Ordnung.
Plötzlich kam die Hausverwaltung auf den Trichter, das diese Postkästen nach Innen gehören würden. Also wurden sie im selben Stockwerk in einen Flur gehängt.
Für die Bewohner dort kommt es zu erhöhter Geräuschkulisse durch das „klappern“ der Matallernen Kästen.
Ferner muß nun die Haustür (in dem Flur ist auch der Durchgang zum Fahrstuhl) den ganzen Tag offen ein.
Nachts wird die Tür geschlossen, was zudem dafür sorgt, das keine Zeitungen (die Nachts zugestellt werden) mehr zugestellt werden können.
Für alle anderen Verteiler kommt es natürlich auch zu Behinderungen. Und auch die Anwohner, die nicht diesen Flur benutzen um zu ihrer Wohnung zu kommen, müssen erstmal einen kleinen Umweg gehen.
Alle Mieter ärgern sich darüber. Der Sinn ist niemanden Bekannt.
Kann auch nicht „übermässige Werbung“ oder sowas sein, weil diese nun immer vor der Tür (wenn sie denn zu ist) abgestellt wird. Die in den Briefkästen ist und nicht erwünscht wird, wird von den Hausbewohnern in einem dafür vorgesehenen Korb geworfen, der dann entleert wird.
Also auch hier kein Nachvollziehbaren Grund.
Nun würde mich mal interessieren, ob es keine gesetzliche Regelung gibt, dass ein Briefkasten frei zugänglich ist oder so?
Vielen Dank
Gruß
Taki