Hallo Krankenversicherungsexperten,
Ich bin in einer PKV (freiwillig/angestellt), habe ein Kind 18 Monate und bin seit Okt 2010 (1. Oktober um genau zu sein) verheiratet. Meine Frau ist in der GKV. Da Mein Gehalt das höhere ist, muss mein Kind seit dem Zeitpunkt unserer Heirat auch (bei mir) in der PKV versichert werden - davor war es bei der Mutter in der GKV mitversichert. Da ich es bei aller Übersichtlichkeit der PKV Tarife leider erst geschafft habe die Versicherungsunterlagen Im Oktober bei der Versicherung abzugeben ist der Versicherungsbeginn der 01. Nov. Das haben wir der GKV meiner Frau mitgeteilt - die uns jetzt wiederholt auffordert einen Versicherungsnachweis für Oktober nachzureichen oder einen Nachweiss dass ich unter der ?Beitragsbemessungsgrenze? liege. Ok - ich habe verstanden es besteht Versicherungspflicht für alle zu jedem Zeitpunkt in D. Wieso braucht die GKV jetzt rückwirkend diesen Nachweis? In dem entsprechenden Monat in dem mein Kind nicht versichert war ist (zu Glück) nichts passiert was Kosten verursacht hätte und das kann jetzt ja auch nicht mehr passieren. Warum also? Bzw woher bekomme ich jetzt (möglichst günstig) für Oktober 2010 einen Monat Versicherungschutz?
Danke vorab schon mal für die Hilfen.
Willi
…und sorry werde versuchen mich nächstes mal kürzer zu fassen.