folgende Situation: im Kochunterricht (oder Chemie, Physik etc.) arbeiten mehrere Schüler an einem Platz. Einem Kind fällt eine Flasche, die für den Unterricht zu verwenden war, aus der Hand, die verspritzte Flüssigkeit beschädigt die Kleidung eines Mitschülers.
Der Mitschüler möchte natürlich Ersatz für den Schaden.
Ist ein solcher Schaden von der Schulhaftpflicht bzw. von der Schule zu begleichen?
wie wäre es, sich zunächst an den verursacher zu halten? wer den schaden verursacht, muss auch zahlen. der verursacher kann das ja dann an seine haftpflicht weiterreichen bzw. an die schule (wobei ich ehrlich gesagt keinen grund sehen würde, dass die schule dafür aufkommen sollte)
So kenne ich das - zuerst wendet man sich an die Haftpflichtversicherung des Schülers (bzw. dessen Eltern). Sollte von dieser Seite nichts kommen (keine Haftpflicht, kein Geld), dann wird so ein Schadensfall an den Schulträger weitergereicht. Allerdings ohne Garantie, dass diese das dann übernimmt.
(wobei ich ehrlich gesagt keinen grund sehen würde,
dass die schule dafür aufkommen sollte)
Tut sie auch nicht!
Grundsätzlich sind alle Schüler während der Schulzeit (dazu zählen auch Klassenfahrten und Ausflüge) über den Schulträger versichert!
Sollte also während des Unterrichtes die Kleidung eines Schülers so verschmutzt werden, das eine Reinigung nicht mehr möglich ist, so kommt der Kommunale Schadensausgleich (KSA) dafür auf.
Nur bei groben Vorsatz wird der Schüler (oder die Eltern) selber zur Kasse gebeten.
Gruß
Andreas
PS: Groß- u. Kleinschreibung ist auch in diesem Forum kostenlos und darf benutzt werden!
Anträge gibt es erfahrungsgemäß im Sekretariat der Schule.
Abgesehen, dass das sicher in verschiedenen Bundesländern wieder einmal unterschiedlich geregelt ist, so kenne ich es auf Frankfurt a.M. eben NICHT so, wie du beschreibst.
Erst Haftplficht der Schüler bevor der Schulträger eingreift.
Die Hessische Unfallkasse ist nur für Verletzungen, nicht für Haftpflichtschäden zuständig.
Haftpflichtschäden werden über die Versicherung des Schulträgers (Gemeinde oder Landkreis), nicht die Schule selbst oder das Schulamt abgerechnet.
Es gibt auch keine Vordrucke im Sekretariat, da diese eben beim Schulträger auszufüllen sind.
Erst Haftplficht der Schüler bevor der Schulträger eingreift.
Hier in Niedersachsen ist das nicht so. Ist ja auch nicht nachvollziehbar. Die Schüler werden verpflichtet am Unterricht teilzunehmen, und sollen dann auch noch für Schäden daraus aufkommen.
Die Hessische Unfallkasse ist nur für Verletzungen, nicht für
Haftpflichtschäden zuständig.
Ist hier auch so. Nur nennt sich hier die Versicherung Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV)
Haftpflichtschäden werden über die Versicherung des
Schulträgers (Gemeinde oder Landkreis), nicht die Schule
selbst oder das Schulamt abgerechnet.
Hab ich doch auch geschrieben. Hier nennt sich die Versicherung eben KSA
Es gibt auch keine Vordrucke im Sekretariat, da diese eben
beim Schulträger auszufüllen sind.
Bei uns schon, da das Sekretariat auch Vertreter des Schulträgers ist.
Leider wissen wir hier nicht um welches Bundesland es sich hier handelt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, das es so gravierende Unterschiede gibt. Wie gehabt, die Schüler sind in der Schule und auch auf dem Schulweg umfassend versichert.
erstmal vielen Dank für Eure Infos.
Kennt sich ev. noch jemand mit dem Verfahren in Berlin aus?
Oder gibt es eine )Schul-) Behördenseite, auf der man derlgeichen erfährt?