Wo habe ich geldanspruch?

hallo,

ich bin 21 jahre alt und wohne bei meinem vater, da meine eltern getrennt leben.Ich mache zurzeit eine einstiegsqualifizierung bis zum 1.8.2013 und fange dan sofort mit meiner ausbildung an.
ich kriege vom amt 216 euro plus kinder geld für mein vater ohne fahrtkosten.
da ich bei meinem vater nicht leben will und kann, muss ich ausziehen. ich fahre mit dem auto meines vaters zur arbeit, dass sind insgesamt 20 km und mit dem bus oder zug fahren kann ich nicht da es keine verbindung gibt. ich versuche mein geld so gut wie möglich in der tasche zu behalten aber bei den preisen heute ist das schwerig besonders bei den spritkosten. was muss ich tun? kann ich wenn ich ausgezogen bin von beiden eltern unterhalt verlangen? muss ich zum amt gehen und mehr verlangen ? ich weis nicht was ich machen muss da ich nicht aufgeklärt bin. zu wem muss ich hin ?

Bleib bei deinem Vater bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast und eine Anstellung mit einem ausreichenden Einkommen hast. Und achte auf das Auto deines Vaters, dass er dir freundlicherweise zur Verfügung stellt und dir anscheinend hilft ,…so gut er kann.

Sie müssen auch nicht bei Ihren Vater wohnen, wenn Sie nicht mögen.
Gehen Sie zum Arbeitsamt und beantragen Sie Ausbildungsbeihilfe. Die zahlen auch Spritkosten und Wohnung.
Sie schreiben, dass Sie Kindergeld für Ihren Vater erhalten. Dieses ist aber doch so nicht richtig, oder???
Sie bekommen für sich selber Kindergeld, dass darf Ihr Vater gar nicht bekommen, sondern das steht Ihnen zu.
Das Arbeitsamt wird sich dann weiter darum kümmern, ob Ihr Vater, oder Ihre Mutter Unterhalt zahlen müssen,
da haben Sie dann nichts mit zu tun.
Gehen Sie zum Arbeitsamt und sprechen Sie dort das Problem an, dass Geld steht Ihnen zu!!!

Liebe Grüsse

Hallo Iltis,

in erster Linie müssen Deine Eltern bis zum 25. Geburtstag für dich aufkommen. Wenn bei ihnen nix zu holen ist, kannst du vom Amt mehr verlangen.

MfG

hallo,

ich bin 21 jahre alt und wohne bei meinem vater, da meine
eltern getrennt leben.Ich mache zurzeit eine
einstiegsqualifizierung bis zum 1.8.2013 und fange dan sofort
mit meiner ausbildung an.
ich kriege vom amt 216 euro plus kinder geld für mein vater

216 + 184 = 400 € viel Geld

ohne fahrtkosten.
da ich bei meinem vater nicht leben will und kann, muss ich
ausziehen.

warum???

ich fahre mit dem auto meines vaters zur arbeit,

dass sind insgesamt 20 km und mit dem bus oder zug fahren kann
ich nicht da es keine verbindung gibt. ich versuche mein geld
so gut wie möglich in der tasche zu behalten aber bei den
preisen heute ist das schwerig besonders bei den spritkosten.
was muss ich tun? kann ich wenn ich ausgezogen bin von beiden
eltern unterhalt verlangen? muss ich zum amt gehen und mehr
verlangen ? ich weis nicht was ich machen muss da ich nicht
aufgeklärt bin. zu wem muss ich hin ?

hallo,
wenn du mit 21 J. ausziehen willst,mußt du dich selbst unterhalten können, es sei denn,es gibt GROßE Probleme mit deinem Vater.Kannst du bei deiner Mutter wohnen
Beide Eltern sind bis zum ende der lehre unterhaltspflichtig,sie können aber sagen, sohn kann bei mir wohnen…und 20 km zum fahren ist zumutbar.

So leicht mit dem ausziehen ist es nicht,da du noch keine 25 jahre bist.Dein erster Anlaufpunkt wäre das Sozialamt und das Jugendamt.

Hallo,
vom Amt gibt es nur das Kindergeld bis zur Beendigung Ihrer Ausbildung bzw. bis zu Ihrem 25. Lebensjahr.
Unterhaltsanspruchsberechtigt sind Sie gegenüber beiden Elternteilen wenn Sie ausziehen. Der Unterhalt ist aber von dem Einkommen der Eltern abhängig.
Fragen Sie evtl. beim Jugendamt mal nach.
Alles Gute

hallo, das ist wirklich nicht so einfach.
Gehe zu amt die wissen ja wer zuständig ist,die oder eltern
Sorry,da du volljährig bist,kann ich nicht weiterhelfen

das weiss ich leider nicht,sorry

Hallo,

ganz ruhig bleiben.
NAtürlich kannst du dir eine eigene Wohnung suchen.
Wenn das dann deine erste Ausbildung ist, kannst du einen BAB ( Berufausbildungsbeihilfe ) Antrag stellen- beim Job Center, dann einen Wohngeldantrag bei deiner Gemeinde bzw. Stadt.
Zusätzlich könntest du auch das Kindergeld auf dein Konto überweisen lassen.
Mit dem Unterhalt ist das eine andere Sache:
Anspruch besteht wahrscheinlich, aber jeder Elternteil hat einen Eigenbedarf von mind. 1000€, verdienen deine Eltern jeweils soviel und haben keine weiteren Kinder Anspruch auf Unterhalt, ok, Probleme kann es geben, wenn sie nicht freiwillig zahlen, denn dann mußt du deine Eltern vor Gericht ziehen.
Die Hälfte der Ausbildungsvergütung und weitere Einkünfte wie Wohngeld, BAB, Kindergeld werden auf den Bedarf angerechnet- lohnt es dann noch?
Die Wohnung muss natürlich angemessen sein, das Heißt 45qm. Sollte natürlich arbeitsnah liegen.
Liebe Grüße

Hallo

aufgrund deines Alters und deiner Ausbildung hast du formell Anspruch (670€) gegen beide Elternteile, die müssen aber auch leistungsfähig sein. Du solltest daher erst mal prüfen was beide an Einkommen haben.

Wenn du deine Ausbildung anfängst, wir das Nettoeinkommen und Kindergeld voll angerechnet(-90€ Werbungskosten pauschale).

Mehr kann ich an dieser Stelle auch nicht sagen.

Gruss

Hallo,

Unterhalt kannst Du sicherlich von beiden Eltern verlangen. Aaaaber Du solltest vorher klären, ob sie genug verdienen, dass sie Unterhalt bezahlen können.

Nimm Deine Einkunftsunterlagen und gehe zu DEINEM Amtsgericht. Erbitte dort einen BERATUNGSSCHEIN. Mit diesem Beratungsschein und 10 Euro kannst Du Dir dann einen Anwalt suchen, der Dich über Deine Möglichkeiten berät.

Gruß

Vielleicht könntest Du bei der zuständigen Handwerkskammer fragen, ob Dir ein Zuschuss für Fahrtkosten zusteht. Möglicherweise kannst Du auch Wohngeld beantragen, wo deine zuständige Stelle ist kannst Du über die Suchmaschine herausfinden.
In der Ausbildung hast Du sicher Anspruch auf Berufs-Ausbildungs-Beihilfe (BAB). Bis zum 25. Lebensjahr sind jedenfalls Deine Eltern unterhaltspflichtig, aber ob Du ausziehen kannst wenn Dein Vater dagegen ist, weiß ich nicht genau. Er kann sich querstellen, wodurch Du gezwungen wärst ihn zu verklagen… -möglicherweise erhälst Du einen Unterhaltsvorschuss, den das Amt sich dann bei Deinem Vater wieder holt. Ist aber auch alles fraglich. Mein Rat ist: versuche Dich, wenn möglich, mit Deinem Vater auf eine Lösung zu einigen.