Folgende Situation.
Eheähnliche Gemeinschaft aus der zwei Kinder hervor gingen, Vaterschaft wurde urkundlich anerkannt.
Mann stirbt, hinterlässt Testament und übergibt vorhandenes Vermögen an Bedachte weiter Mutter, Schwester, Vater.
Kinder sind im Testament als Erben eingetragen erhalten jeder 10.000€ und dieses soll angelegt werden.
Gericht prüft Testament kommt zu dem Entschluss das die Schulden die auf dem Eigentum des Verstorbenen lassten dem Nachlass überschulden und gibt dem Testament statt das die Bedachte Schwester die Eigentumswohnung erhält und die Restschuld tragen soll.
Allerdings ist das Eigentum mit mehr als 30.000€ aufgewertet worden aus Geldern von der Lebensgefährtin und Kindesmutter die mit Krediten finanziert wurden und Ersparnissen des Verstorbenen müssen bzw. sollten die Erben nicht einen Wertausgleich erhalten?
Restl. vermögen geht an die Mutter, zweite Schwester und dem Vater des verstorbenen, die Kinder erhalten die im Testament festgelegten 10.000€ und das Geld aus dem verkäufen des restl. Nachlasses.
Alle Bedachten erhalten Ihre Geldansprüche laut des Testamentes.
Kindesmutter, Lebensgefährtin erhält gar nichts.
Kinder erhalten keinerlei Ünterstützung außer die Halbwaisenrente.
Lebensgefährin hat Schulden aus der Eigentumswohnung die aus der Beziehung hervor gingen.
Diese Schulden sind nicht zum Nachlass zu zählen da die Kredite nur von Ihr der Kindesmutter/Lebensgefährtin unterschrieben wurden.
Aussage Anwalt der Nachlassverwalterin.
Lebensgefährtin und Kindesmutter hat keine Ansprüche, Aussage des Anwaltes der Nachlassverwalterin.
Das Zuständige Nachlassgericht bittet immer noch um die Unterlagen um den Nachlass zu bestimmen wegen der vermögenssteuer.
Forderungen werden an die Kindesmutter gestellt da Sie laut Gesetzt als Erzieheungsberechtigte dazu verpflichtet sei.
Kindesmutter erhält keine Vermögensaufstellungen und Unterlagen von der Nachlassverwalterin nur Briefe von Ihrem Anwalt die die Forderung der Kindesmutter mit anderen Sachverhalten verschleiern und in die länge ziehen.
Was kann die Kindesnutter tun welche Rechte hat Sie auch aus der Eheähnlichen Gemeinschaft?
Das Gericht verlangte eine Vermögensaufstellung die die Kindesmutter nur zum Teil dem Gericht geben konnte das Gericht aktzeptierte mit der Fristsetzung alle Unterlagen schnellstmöglich mit Belegen nachzureichen.
Kindesmutter kann keinen Anwalt bezahlen, ist Verschuldet und weis sich nicht zu helfen.
Das Nachlassgericht hat Hilfe abgewiesen was kann Sie tun welche stelle oder Behörde würde Ihr helfen?
Vielen Dank für hilfreiche Informationen.
Antworten können auch an die unten aufgeführte e-Mail Adresse gerichet werden, was wohl günstiger wäre.
Bitte nur sachlichen Antworten geben die hier wirklich zu dieser Situation beitragen können.
Vielen Dank.