Hallo Ihr Wissenden,
auf der Suche nach dem Eheschließungsgesetz fand ich folgende Seite:
http://www.buzer.de/gesetz/5473/b14737.htm
Stutzig wurde ich bei dem Kommentar:
„aufgehoben durch Artikel 124 G v 19.04.2006 BGBl. I 866“
Auf der Website des Justizministeriums http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_E.html finde ich das Gesetz auch nicht mehr. Gibt es das tatsächlich nicht mehr? Wo ist das denn nun geregelt welche Dokumente z. Bsp. notwendig sind?
mit besten Grüßen
Steffen B.
Hallo
Wo ist das denn nun geregelt welche Dokumente z. Bsp.
notwendig sind?
Im Personenstandsgesetz.
http://bundesrecht.juris.de/persstdg/index.html
Gruß,
Florian.
Personenstandsgesetz ungültig?
Hallo Florian,
erst einmal vielen Dank.
Wo ist das denn nun geregelt welche Dokumente z. Bsp.
notwendig sind?
Im Personenstandsgesetz.
http://bundesrecht.juris.de/persstdg/index.html
Nun steht da aber: „G aufgeh. durch Art. 5 Abs. 2 G 211-9 v. 19.2.2007 I 122 mWv 1.1.2009“ Leider stehe ich bei den ganzen Abkürzungen etwas auf dem Schlauch. Lese ich das richtig, dass dieses Gesetz am 01.01.09 ebenfalls ungültig wird? Kannst Du mir sagen, welches Gesetz dann gilt?
mit besten Grüßen
Steffen B.
Hallo!
dieses Gesetz am 01.01.09 ebenfalls ungültig wird? Kannst Du
mir sagen, welches Gesetz dann gilt?
Das Personenstandsgesetz in der am 19.02.2007 beschlossenen Fassung, Art. 5 Personenstandsrechtsreformgesetz vom 19.02.2007.
BGBl. I 122
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0122.pdf
Gruß,
Florian.
auf der Suche nach dem Eheschließungsgesetz fand ich
folgende
Hi,
maßgeblich interessant ist wohl hier das Eherecht im BGB, also
§§ 1297ff. BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ weil
diese §§ das EheG abgelöst haben. Das PerStG regelt lediglich
das Verfahren!
Mfg vom
showbee