Hallo!
Ich poste absichtlich nicht bei „Versicherungen“, es geht mir um die rechtliche Seite.
Verschiedene Gedanken gehen mir da durch den Kopf:
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Es gibt Unfallversicherungen, die den Heimtransport per Hubschrauber bezahlen.
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Unfallversicherungen bezahlen aber auch „Schmerzensgeld“, Invaliditätsrente etc.
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Jemand, der eine Unfallversicherung bereits hat und eine andere günstige angeboten bekommt, kann ja im Hinblick auf eine weitere Invaliditätsrente auch die andere abschließen.
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Ich habe mal gehört (wirklich nur nebenbei - ich habe keine Ahnung mehr, welche Personen und Versicherungen da beteiligt waren), dass angeblich zwei Versicherungen, die beide die Heimholung in ihrem Leistungspaket haben, sich gestritten haben, die jeweils andere möge doch den Transport bezahlen.
Frage:
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Kann so ein Fall tatsächlich vorkommen (oder trügt mich da meine Erinnerung)?
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Falls so etwas tatsächlich vorkommen kann (oder vorgekommen ist), ist es dann sinnvoll, wenn der Gesetzgeber eine Regelung trifft, dass beispielsweise die zuerst abgeschlossene Versicherung für das Bezahlen von Kosten, die nur einmal getragen werden müssen (Schadenersatz etc.), aufzukommen hat?
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Wäre es, wenn der Gesetzgeber so eine Regelung trifft, sinnvoll, wenn Versicherungen dann reduzierte Pakete anbieten würden? So nach dem Motto: „Haben Sie schon eine Unfallversicherung, die Schadenersatz leistet? Dann haben wir für Sie das günstige Reduktionspaket!“
Und jetzt kommt die große Frage, deretwegen das Posting in diesem Brett steht:
- Falls die gesetzliche Regelung der Kostenübernahme sinnvoll ist: wo kann man einen derartigen Vorschlag einbringen, damit er - ich beziehe mich auf österreichisches Recht - Gesetz werden kann)?
Hanna