Sehr geehrte Community,
auf der Seite www.proasyl.de steht, dass Asylbewerber nicht arbeiten dürfen.
Wo im AsylG steht dies, oder steht dies in einem anderen Gesetzestext?
Sehr geehrte Community,
auf der Seite www.proasyl.de steht, dass Asylbewerber nicht arbeiten dürfen.
Wo im AsylG steht dies, oder steht dies in einem anderen Gesetzestext?
Hallo,
In § 61 Abs. 2 AsylVfG ist ein (zeitweiliges) Arbeitsverbot für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung festgelegt. Die Dauer dieses Arbeitsverbots wurde durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer mit Wirkung zum 6. November 2014 von neun auf drei Monate verkürzt.
lG