Wo im Schulgesetz?: Lehrer darf Dinge konfiszieren

Moin Moin, Grüezi.

Ich suche im deutschen Schulgesetz (Bundesland ist mir egal) nach der Stelle, in der geschrieben steht, dass Lehrer befugt sind, beispielsweise Handys einzusammeln (Bei Messern ist das ja logisch). Ich habe gehört, dass dieses in der Durchführungsverordnung zum Schulgesetz stehen soll, allerdings bin ich auf diese Verordnung im Web nicht gestoßen.
Kann mir jemand dazu den Link nennen oder vielleicht sogar den entsprechenden Paragraphen in der richtigen Verordnung?

Mit freundlichen Grüßen
Disap

Moin Moin, Grüezi.

Ich suche im deutschen Schulgesetz (Bundesland ist mir egal)
nach der Stelle, in der geschrieben steht, dass Lehrer befugt
sind, beispielsweise Handys einzusammeln (Bei Messern ist das
ja logisch). Ich habe gehört, dass dieses in der
Durchführungsverordnung zum Schulgesetz stehen soll,
allerdings bin ich auf diese Verordnung im Web nicht gestoßen.
Kann mir jemand dazu den Link nennen oder vielleicht sogar den
entsprechenden Paragraphen in der richtigen Verordnung?

hi,
ich kann dir zwar keinen link geben, aber ich habe mir das schulgesetz in der buecherei gekauft. das kostet nur 5 euro oder so und da steht auch noch alles andere drin…was ein lehrer darf und was nicht bzw. was passiert, wenn nicht usw.

trotzdem viel glueck…

mfg:smile:
rene

Hi,

Ich suche im deutschen Schulgesetz (Bundesland ist mir egal)
nach der Stelle, in der geschrieben steht, dass Lehrer befugt
sind, beispielsweise Handys einzusammeln (Bei Messern ist das
ja logisch).

siehe: http://www.spiegel.de/unispiegel/schule/0,1518,40848…

Läuft in anderen Bundesländern wohl unter Ordnungsmaßnahmen und war von je her so möglich. Ob WM Bildchen, Pokemonkarten oder Handys: wenn der Schüler damit den Unterricht stört, können solche Dinge IMHO vorübergehend weggenommen werden.

mfg Ulrich

Hallo, Disap,

Ich suche im deutschen Schulgesetz (Bundesland ist mir egal)
nach der Stelle, in der geschrieben steht, dass Lehrer befugt
sind, beispielsweise Handys einzusammeln

Hessisches Schulgesetz:

§82

(1) Zu den pädagogischen Maßnahmen gehören insbesondere das Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler mit dem Ziel, eine Veränderung des Verhaltens zu erreichen, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen und Schülern und Eltern, die formlose mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin oder den Schüler das Fehlverhalten erkennen zu lassen, Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern und die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören oder stören können.
http://www.datenschutz.hessen.de/Gesetzestexte/_vird…

NRW:

Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Re…

http://www.bildungsportal.nrw.de/Schulgesetz/paragra…

An vielen Schulen ist das auch per Haus- bzw. Schulordnung geregelt.

Gruß
Kreszenz

Guten Tach,
eyyyy, was wollt ihr denn alle mit dämlichen Gesetzen, seht mal zu, dass eure Blagen sich anständig benehmen und dann ist es doch gut.
Es ist ja fürchterlich, dass dauernd bei irgendwelchem Killefitt nach Gesetzestexten gefragt wird.
Kindererziehung passiert zu Hause, und wenn das gut gemacht wird braucht man keine Gesetze!

Bis dann,
Aragorn!

Hallo,

vorab disclaimer: Ich habe noch nie auf ein Gesetz,
dämlich oder nicht, im Umgang mit Lehrern meiner
Kinder gepocht. Bei mir hat noch immer die Kommunikation
den Vorrang bekommen und das hat auch funktioniert.

eyyyy, was wollt ihr denn alle mit dämlichen Gesetzen, seht
mal zu, dass eure Blagen sich anständig benehmen und dann ist
es doch gut.

Hab ich aber was, gegen Lehrer, die Kinder / Jugendliche
als Blagen bezeichnen, die jeden Regelverstoß als
„nicht anständig benehmen“ bezeichnen und das Kind
damit an den assozialen Rand drängen.

Es ist ja fürchterlich, dass dauernd bei irgendwelchem
Killefitt nach Gesetzestexten gefragt wird.

Der Ausgangsposter ist selbst Schüler. Warum ist
es falsch, wenn er sich darüber informiert, was geht
und was nicht geht? Was er mit der Information dann
macht, ist wiederum sein Bier.

Kindererziehung passiert zu Hause,

Vielen Dank. Wenn mir die Lehrer meiner Kinder mit
solchen Allgemeinplätzen kämen, würde das mit
Kommunikation vielleicht anders laufen. Zum Glück
hatte ich bis jetzt nur mit Lehrern zu tun, mit
denen man auch wirklich reden konnte und die nicht
jede Verfehlung des Kindes als Bankrotterklärung der
vorangegangenen Elternarbeit verstanden.

und wenn das gut gemacht
wird braucht man keine Gesetze!

Schaffen wir doch am besten alle Gesetze ab.
Wenn sich Staatsbürger anständig benehmen, brauchen
wir keine Gesetze.
Die Beamten in ihren vielfältigen Funktionen
werden es schon richtig machen.

Elke

3 Like

damals bekam es bei uns die ermahnung, den tadel und dann erst den verweis, was so ähnlich wirkte wie eine todesstrafe (gut hängend und getrocknet)… karriere im arsch.

eigentlich erwarte ich das einsammeln von nicht zum unterricht gehörenden utensilien… diese würden dann fein aufgereiht bei mir auf dem paukertisch liegen…