Hallo,
wo trägt man bitte in der Steuererklärung im Falle eines nichtselbstständigen Arbeitnehmers die Daten ein, die man von der Bank erhält in Form einer Zinsbescheinigung für 2009 mit einer Zinsbelastung über xxx,xx EUR?
Danke.
Hallo,
wo trägt man bitte in der Steuererklärung im Falle eines nichtselbstständigen Arbeitnehmers die Daten ein, die man von der Bank erhält in Form einer Zinsbescheinigung für 2009 mit einer Zinsbelastung über xxx,xx EUR?
Danke.
Anlage KAP - wie immer!
E.
Nachfrage: Grund des Darelehens
Hi !
nichtselbstständiger Arbeitnehmer
Bank in Form einer Zinsbescheinigung für 2009
Zinsbelastung
Sollte das Darlehen tatsächlich beruflich begründet worden sein, könnten die Zinsen als Werbungskosten auf der Anlage N geltend gemacht werden.
Sollte das Darlehen für private Zwecke aufgenommen worden sein, sind die Zinsaufwendungen im Rahmen der Einkommensteuer ohne Bedeutung.
Sollte es sich nicht um eine Zinsbelastung, sondern um erhaltene Zinsen handeln, wurde bereits richtigerweise auf die Anlage KAP verwiesen.
Wurde das Darlehen im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsart (FAQ:220, FAQ:221) aufgenommen, ist es bei dieser Einkunftsart ansetzbar.
BARUL76
.
Vielen Dank.
Und wo gibt man es an, wenn es
a) Sollzinsen eines Gehaltskontos sind
b) oder Zinsbelastung für einen privaten Ratenkredit?
Dankeschön.
Hallo,
nirgends, da nicht abzugsfähig.
Gruß,
Markus
Danke, verstehe … also braucht man für diese Fälle die Zinsbescheinigung gar nicht mit einreichen?
Genauso ist es.
Ich gehe dabei davon aus, dass der „private Ratenkredit“ nicht zur Finanzierung von etwas verwendet wurde, mit dem Einkünfte erzielt werden (z.B. vermietete Wohnung).
Nein. Besten Dank für die schnellen Auskünfte an dich und barul!