5 € in die Blödsinn-Kasse
Hallo Alex,
leider ist Deine Antwort kompletter Blödsinn.
Banken sind untereinander nicht direkt vernetzt, sondern über sogenannte Gironeze miteinander verbunden.
Anders wäre eine schlanker (und damit für den Kunden billiger) Überweisungsverkehr nicht möglich (nur mal zur Überlegung: wieviele Kontoverbindungen gäbe es wohl, wenn an die 300 voneinander unabhängige Sparkassen, um die 200 von einander unabhängige Volksbanken, die Postbank, die Großbanken und alle sonst in Deutschland ansässigen Banken aus dem Ausland untereinander Kontoverbindung hätten? Wenn jetzt eine neue Bank auf den Markt käme, müsste diese dann erstmal bei allen anderen Kreditinstitute Konten eröffnen und diese bei der neuen Bank…Blödsinn hoch vier)
Die Banken haben vilmehr je nach Gattung eigene Gironetze (Die Genossenschaftlichen Banken, die Sparkassen, die Grossbanken, die Postbank, die Bundesbank), diese wiederum haben Schnittstellen zueinander.
s. http://www.bankkaufmann.com/c-234-Gironetze.html
Wenn also jetzt Else, die ein Konto bei der Voba Irgendwo Geld an Erhard, der sein Konto bei der Sparkasse Sonstwo hat, überweist, geht das Geld von der Volksbank Irgendwo erst in das Gironetz der Genossenschaftsbanken, dann in das Gironetz der Sparkassen und dann an die Sparkasse Sonstwo.
Insoweit ist eine Überweisung von Banken innerhalb des gleichen Gironetzes immer schneller als netzüberschreitende Buchungen.
Voba auf Voba, Sparkasse auf Sparkasse, Dresdner auf Dresdner funktionieren normalerweise von einem Geschäftstag auf den nächsten.
Hierbei sind gerade die Volksbanken und Sparkassen erfahrungsgemäß auf der Seite der Schnelleren.
Es ist auch weitgehend egal, wo der Empfnger seinen Wohnsitz hat, eine Überweisung einer bayerischen Sparkasse auf ein schleswig-holsteinisches Sparkassenkonto ist beispielsweise immer schneller, als eine Überweisung der Postbank Mainz auf die Deutsche Bank Mainz, auch wenn beide direkt nebeneinander eine Filiale hätten.
Jeder Schritt dauert nämlich bis zu einem Geschäftstag, weil Überweisungen nicht Stück für Stück verbucht werden (wäre zu teuer), sondern en bloc verarbeitet werden, und dann Gesamtsummen hin und her gebucht werden.
Jetzt kommt immer die Frage: dürfen die das?
Die Antwort (sie lautet ja) findet sich im BGB, genauer im § 676.(s. auszugsweise weiter unten)
Natürlich wäre es technisch schneller möglich - dafür müssten aber alle Kreditinstitute in Deutschland eine neue Norm definieren (die auch im Hinblick auf die europaweiten Überweisungen wasserdicht sein muss), diese entwickeln, neue Software und neue Hardware anschaffen - die Kosten (in Deutschland z. Zt. auf international lächerlich niedrigem Niveau) trägt der Kunde - das will aber natürlich keiner.
Was verdient die Bank (bzw. der Clearingnetzbetreiber) an dem Zinstag Gewinn?
Ziemlich genau nichts, die Kosten für eine Überweisung liegen wesentlich höher, als das, was der Kunde zu zahlen hat, am Zahlungsverkehr verdient keine Bank in Deutschland im Gegenteil, keine Abteilung einer Bank verursacht soviel Kosten wie dieser Bereich.
Abschliessend noch ein kleiner Anhang, denn ein Blick ins Gesetz erleichtert wie immer die Rechtsfindung enorm:
§ 676g
Gutschriftanspruch des Kunden
(1) Ist ein Überweisungsbetrag bei dem Kreditinstitut des Kunden eingegangen, so hat es diesen Betrag dem Kunden innerhalb der vereinbarten Frist, bei Fehlen einer Fristvereinbarung innerhalb eines Bankgeschäftstags nach dem Tag, an dem der Betrag dem Kreditinstitut gutgeschrieben wurde, gutzuschreiben, es sei denn, es hat vor dem Eingang des Überweisungsbetrags eine Mitteilung nach § 676d Abs. 2 Satz 1 erhalten. Wird der überwiesene Betrag nicht fristgemäß dem Konto des Kunden gutgeschrieben, so hat das Kreditinstitut dem Kunden den Überweisungsbetrag für die Dauer der Verspätung zu verzinsen, es sei denn, dass der Überweisende oder der Kunde die Verspätung zu vertreten hat. § 676b Abs. 1 Satz 2 ist anzuwenden. Die Gutschrift ist, auch wenn sie nachträglich erfolgt, so vorzunehmen, dass die Wertstellung des eingegangenen Betrags auf dem Konto des Kunden, soweit mit Unternehmern nichts anderes vereinbart ist, unter dem Datum des Tages erfolgt, an dem der Betrag dem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt worden ist.
Grüße
Uwe