Wo ist der Gerichtsstand

Hallo,

ein Arbeitnehmer bewirbt sich bei einen Arbeitgeber in, z. B. in Köln. Es stellt sich heraus dass die Firma ihren Hauptsitz in Berlin hat. Der AN wird für die Niederlassung NRW in Köln Eingestellt, aber im Arbeitsvertrag ist Dienstsitz Berlin angegeben. Der AN wohnt in Essen.

Bei welchem Arbeitsgericht muss er Klagen? AG will kein Krankengeld zahlen.

Hallo,

ein Arbeitnehmer bewirbt sich bei einen Arbeitgeber in, z. B.
in Köln. Es stellt sich heraus dass die Firma ihren Hauptsitz
in Berlin hat. Der AN wird für die Niederlassung NRW in Köln
Eingestellt,
Bei welchem Arbeitsgericht muss er Klagen?

Siehe http://bundesrecht.juris.de/arbgg/__82.html Abs. 1 Satz 1

‚‚Bei einer Kündigungsschutzklage ist das regelmäßig der Sitz des Unternehmens, es kann aber auch das für den Ort der Niederlassung, in der der Kläger arbeitet, zuständige Gericht sein.‘‘

http://www.ratgeber-recht24.de/Kuendigungsschutzklag…

AG will kein
Krankengeld zahlen.

Krankengeld zahlt die Krankenkasse. Gemeint ist vermutlich Entgeltfortzahlung. Warum will er nicht?

MfG

Anderer Ansatz
Hi,

mal eine andere Idee - den §3 EntgFG kennt der AN schon?
Also, dass der AG erst nach 4 Wochen der Beschäftigung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist?

LG
Guido

Hallo,

das ArbGG regelt seit 1.4.2008 in § 48 folgendes:

Für Streitigkeiten … ist auch (!) das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. 2Ist ein gewöhnlicher Arbeitsort im Sinne des Satzes 1 nicht feststellbar, ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.

Es gibt daneben auch den Gerichtsstand der Niederlassung (§ 21 ZPO), wenn dort der Vertrag unterschrieben wurde und überdies den Gerichtsstand des Unternehmenssitzes (§ 17 ZPO).

Der AN hat also in solchen Fällen die Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen

Beispiel:

Wenn AN bei einem Unternehmen mit Sitz in Berlin in der Niederlassung Frankfurt zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird und dort einen Arbeitsvertrag unterzeichnet für eine Tätigkeit in der Niederlassung Köln oder einen Außendienstjob, den der AN von zu Hause startet, wobei sein Zuhause Köln ist, dann ergeben sich drei mögliche Arbeitsgerichte: Köln, Frankfurt und Berlin, bei denen alle zulässigerweise die Klage erhoben werden darf. Das Verfahren bleibt dann aber auch dort.

Viele Grüße
EK