Wo ist der Seeblick?

Man stelle sich folgendes vor:

Herr Hanswurst kaufte sich vor ein paar Jahren ein Grundstück nahe an einem See. Er hatte über das Grundstück seines Nachbarn Herrn Pfeffersack, der das Grundstück am See besaß einen herlichen Seeblick. Dieser Seeblick war es auch den Herrn Hanswurst zum Kauf seines teuren Grundstückes veranlasste. Laut Grunordnungssatzung dieses Wohngebietes was uferseitig eine Einfriedung nur mit durchsichtigen Zäunen bis 1.2m Höhe erlaubt. So glaubte Herr Hanswurst, daß ihm dieser Seeblick für alle Zeit sicher bliebe. Bis zu einem Tag. Nachdem ein Uferweg vor dem Haus von Herrn Pfeffersack fertiggestellt wurde, kamen eines Tages als Bautrupps an und hatten an dieser Stelle hohe Heckensprösslinge gesetzt. Diese sind mittlerweile dicht gewachsen und der Seeblick von Herrn Hanswurst ist weg.
Muß sich das Herr Hanswurst gefallen lassen oder kann er dagegen was unternehmen? Lohnt es sich für ihn seine letzten Kröten zumANwalt zu tragen und könnte er beim Recht bekommen sogar NAchteile ernten?
Jedenfalls sitzt Herr Hanswurst traurig in seinem Zimmer und fühlt sich hilflos gegen seinen reichen Nachbarn.

Herr Spitznase

Dingliche Sicherung
Hallo,

wurde denn der Seeblick dinglich gesichert?

Christian

Hallo Spitznase,
hier sollte erst einmal überprüft werden, ob der Grünordnungsplan als Satzung beschlossen wurde. Da hat sich in den letzten 10 Jahren an den rechtlichen Grundlagen einiges geändert.
Oft ist es so, dass der Grünordnungsplan nur eine Grundlage für den Bebauungsplan ist. Das bedeutet, was aus dem Grünordnungsplan nicht als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen wurde, ist nur buntes Papier und hat maximal erläuternden Charakter.
Grüße
Ulf

Hallo,

Herr Hanswurst hat sich noch mal kundig gemacht.
Eine Dinglichkeit oder so ist ihm nicht bekannt.
Der Grünordnungsplan ist als Satzung verabschiedet worden. Es existiert ein Wohngebietsbebauungsplan, aufgrund dessen ein Eigenheimneubau nicht mehr beantagt sondern nur noch angezeigt werden muß, solange die Bestimmungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.
Dieses stimmt Herrn Hanswurst etwas zuversichtlicher wenn es um die Hecke geht.

Viele Grüße

Spitznase

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Der Grünordnungsplan ist als Satzung verabschiedet worden.

Hallo Spitznase,
dann sollte Herr Hanswurst die Gemeinde anschreiben und diese bitten mitzuteilen, bis wann sie das Ortsrecht durchsetzen möchte.
Grüße
Ulf

Hallo.

Eine Dinglichkeit oder so ist ihm nicht bekannt.

Na dann kann der Nachbar auf seinem Grundstück pflanzen was er will, wenn er die örtlichen Satzungen und das Nachabrschaftsrecht des Bundeslandes einhält.

Der Seeblick hätte dinglich im Grundbuch gesichert werden müssen.

Christian