Wo ist der Sinn von Steuerklasse 3 / 5 wenn Vorauszahlungen gezahlt werden sollen?

Es ist ja nun so dass ich mit Steuerklasse 3 und 5 (für meinen Partner) bei bestimmten Einkommenskonstellationen erst einmal weniger Steuern zahlen muss, die ich später bei der Steuererklärung wieder ausgleiche.

Wenn jetzt das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzt ist doch der Sinn von der 3/5 Paarung ad absurdum geführt. Da kann ich ja auch 4/4 wählen?

Danke,
Odan

Servus,

wenn beide Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug haben, ist 4/4 sowieso die sinnvolle Wahl, weil man dann viel einfacher sehen kann, wer wieviel verdient und zur gemeinsamen oder auch getrennten Kasse beiträgt. Bei III/V zahlt der Ehegatte mit Lohnsteuerklasse V für den anderen die Steuer mit.

Wenn nur einer der beiden Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug hat, darf man keine andere Kombination als III/V haben, da gibt es keine Wahl. Da muss man dann halt ein bissle rechnen, wenn man feststellen will, welcher Teil der Vorauszahlungen welchen der Ehegatten betrifft.

Schöne Grüße

MM

Ja. Wie MM schon schrieb. Prinzipiell.

Es gibt nur leider auch Szenarien, wo Klassenwahl und Freibeträge sich rentieren können, z.B. bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Kurzrabeit.

  • ach übrigens, noch vergessen:

ist nicht, möglichst wenig Lohnsteuer vorauszuzahlen und das dann bei der Veranlagung mit einer fetten Nachzahlung glattzuziehen, sondern wie bei allen anderen Lohnsteuerklassen auch soll dabei der Lohnsteuerabzug in einer pauschalen Berechnung der bei Veranlagung festzusetzenden Einkommensteuer angenähert werden.

Vor diesem Hintergrund ist ein Antrag auf Lohnsteuerklassen III/V statt der bei Eheschließung ‚automatisch‘ zugeteilten IV/IV nur sinnvoll, wenn einer der beiden Ehegatten deutlich weniger oder nichts verdient.

Die Festsetzung von Vorauszahlungen hat genau den gleichen Sinn wie die Lohnsteuerklassen, sie heben also deren ‚Sinn‘ nicht auf, sondern ergänzen ihn: Damit soll die bei Veranlagung festzusetzende ESt möglichst genau während des Jahres vorweggenommen werden.

Schöne Grüße

MM