- ach übrigens, noch vergessen:
ist nicht, möglichst wenig Lohnsteuer vorauszuzahlen und das dann bei der Veranlagung mit einer fetten Nachzahlung glattzuziehen, sondern wie bei allen anderen Lohnsteuerklassen auch soll dabei der Lohnsteuerabzug in einer pauschalen Berechnung der bei Veranlagung festzusetzenden Einkommensteuer angenähert werden.
Vor diesem Hintergrund ist ein Antrag auf Lohnsteuerklassen III/V statt der bei Eheschließung ‚automatisch‘ zugeteilten IV/IV nur sinnvoll, wenn einer der beiden Ehegatten deutlich weniger oder nichts verdient.
Die Festsetzung von Vorauszahlungen hat genau den gleichen Sinn wie die Lohnsteuerklassen, sie heben also deren ‚Sinn‘ nicht auf, sondern ergänzen ihn: Damit soll die bei Veranlagung festzusetzende ESt möglichst genau während des Jahres vorweggenommen werden.
Schöne Grüße
MM