Hallo,
ich habe folgende Frage:
nehmen wir an eine junge Frau schaut sich eine Wohnung an ( ist 1 Interessenter). Bewierbt sich für diese Wohnung, da sie sie unbedingt haben möchte… ( eine Wohnung vom Bauverein).
Nur weil die Frau gerade die Ausbildung abgeschlossen hat, und vorübergehend die Arbeitslosengeld bekommt - wird sie gehalten…
Zwischendurch kommt noch ein Interessenter, und will die Wohnung haben.
Wie ist das rechtlich gesehen, darf es passieren dass der zweite Interessenter die Wohnung bekommt? Nur weil er vielleicht gesichertes Einkommen hat? Auch wenn die erste bereits zugesagt hat?
Ich würde es schon beleidigend finden…
Wo ist verdammt noch mal die Gerechtigkeit ???
Was meint IHR???
Gruss
Nadja
Hallo Nadja,
rechtlich ist es wohl so, dass so lange kein Vertrag unterzeichnet ist, der Vermieter sich noch umentscheiden kann. Ob es gerecht oder höflich ist, ist eine Frage.
Gruß
Phoebe
Sieh mal die andere Seite
Hi,
aus deinen Zeilen lese ich heraus, dass es nie eine verbindliche Zusage gegeben hat.
Unabhängig davon wäre es ja höchst bedenklich, wenn man als Eigentümer sich nicht denjenigen aussuchen darf, der es in den kommenden Jahren benutzen wird.
Bei der gegenwärtigen Rechtslage wäre ein Vermieter blöd, wenn er nicht nach Sicherheiten Ausschau halten würde, und dazu gehört unter Garantie ein möglichst grosses gesichertes Einkommen.
Gruss,
Hi Nadja,
beim Wohnungssuchen gewinnt nicht der Erste, sondern der, der den besten Eindruck macht, wozu aus Vermietersicht ganz gewiss die Einkommenssituation gehört. Vermieter werden ja nicht für ihren Edelmut geliebt, sondern dafür, dass sie Wohnraum bereitstellen. Und das wollen sie halt auch morgen noch…
Gruß Ralf
Wie ist das rechtlich gesehen, darf es passieren dass der
zweite Interessenter die Wohnung bekommt? Nur weil er
vielleicht gesichertes Einkommen hat? Auch wenn die erste
bereits zugesagt hat?
Hallo, Nadja,
bei Mietangelegenheiten hat leider immer der Vermieter das Sagen. Ich wurde auch schon abgelehnt, weil ich ein zu niedriges Bruttoeinkommen hatte, obwohl ich netto mehr übrig hatte als solche mit hohem Einkommen.
Hallo Nadja,
das ist vermutlich Deine erste Wohnung, stimmts?
Wie die anderen schon gesagt haben…der Vermieter möchte sich absichern, dass er auch regelmäßig und pünktlich zu seiner Miete kommt. Das kann unter Umständen bei Menschen, die wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stehen haben schwierig werden. (Aus welchem Grund auch immer, dazu möchte ich mich jetzt nicht näher äussern)
Und der Vermieter ist auch auf sein Geld angewiesen, denn nur weil er Wohnraum vermietet heißt das nicht, dass er reich ist.
Meine Oma ist Vermieter und von dem Geld dass ihr div. Mieter schulden, könnte sie sich fast nochmal ein Haus bauen…so viel ist das. Dieses Geld wird sie zum allergrößten Teil nie wieder sehen!
Jetzt frage ich Dich, ist das gerecht?
Deshalb hat der Vermieter jemand anderem zugesagt, weil ihm Deine finanzielle Situation zu unsicher war.
Gibt es nicht die Möglichkeit Sicherheiten zu bieten, wie zB die Eltern, oder ein Wohnberechtigungsschein, oder die Übernahme der Miete durch das Amt, oder ähnliches? Hast Du evtl. schon eine Zusage für einen Arbeitsplatz?
Gruß
Maja
Privatautonomie
Hallo,
zum Glück herrscht in Deutschland (noch) Vertragsfreiheit. Würde es dir passen, wenn man dir eine Wohnung aufzwingen könnte? Ebenso kann niemand den Vermieter dazu zwingen, einen Vertrag mit dir abzuschliessen, das wäre noch ungerechter … die Wohnung ist schliesslich sein Eigentum.
Das Mietrecht zwingt den Vermieter dazu, sich die Mieter sorgfältig auszusuchen. Ist der Mieter erst mal drin, bedeutet es in vielen Fällen ein wirtschaftliches Fiasko, wenn der Mieter nicht zahlen kann oder ein Querulant ist.
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zum Glück herrscht in Deutschland (noch) Vertragsfreiheit.
Würde es dir passen, wenn man dir eine Wohnung aufzwingen
könnte? Ebenso kann niemand den Vermieter dazu zwingen, einen
Vertrag mit dir abzuschliessen, das wäre noch ungerechter …
die Wohnung ist schliesslich sein Eigentum.
richtig - und wenn es so weit käme, gäbe es bald keinen
markt mehr für private wohnungen zur vermietung - die meisten
haben doch heute schon die schnauze voll, weil die rendite
in anbetracht überflüssiger gerichtsverfahren und ähnliches
deutlich sinkt und irgendwann macht es keinen sinn mehr
wohnungen zu vermieten…
gruß
ad
… wenn Vermieter über Monate ihrer Miete nachrennen müssen und Mieter spurlos verschwinden. Interessiert niemanden wenn Vermieter tausende von € für Anwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher, Zwangsräumung zahlen müssen.
Nur mal so als Hinweis.
Bin nur kleine Sachbearbeiterin in einer Hausverwaltung aber da kann einem schon Verzweiflung packen, auch wenns nicht das eigene Geld ist.
Gruß Reni
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Hallo Nadja,
ist wirklich nicht schön aus deiner Sicht, würde mich auch verletzen.
Leider kann der Vermieter nicht wissen, wie zuverlässig du bist.
Wenn der Mieter nicht zahlt/zahlen kann, dann bedeutet das für den
Vermieter einen riesen hohen Schaden und eine Räumungsklage dauert etwa eineinhalb Jahre ohne die Kosten, die so drumrum entstehen.
Aufgrund der aktuellen Rechtslage würde ich als Vermieter
nur Personen mit gesichertem regelmäßigen Einkommen akzeptieren.
Frau mit Kind - alleinerziehend - aus meiner Sicht auch
keine Chance. Alg2-Empfänger ebenfalls nicht.
Auch wenn es hart ist - eben weil das Recht dem Vermieter keinerlei Möglichkeiten bietet.
Eine Idee:
Du könntest evt. von dir aus eine Bürgschaft deiner Eltern anbieten,
dass diese im Fall der Fälle für deine Mietschulden eintreten.
Könnte mir vorstellen, dass das deine Aussichten verbessern würde.
Gruß
Sascha
hallo,
ist wirklich nicht schön aus deiner Sicht, würde mich auch
verletzen.
Leider kann der Vermieter nicht wissen, wie zuverlässig du
bist.
wenn sie arbeitslos ist, überweist, meines wissens das arbeitsamt das geld für die wohnung direkt dem vermieter. sicherer kann es für den vermieter doch gar nicht sein?
gruß
wega
offtopic
Hi Franz,
Ich wurde auch schon abgelehnt, weil ich ein zu
niedriges Bruttoeinkommen hatte, obwohl ich netto mehr übrig
hatte als solche mit hohem Einkommen.
Ich nehme an, dein Beinahe-Vermieter steckt jeden
Tag in der Kirche eine Kerze an, dass dieser Kelch
(=dich als Mieter) an ihm voruebergegangen ist.
Gruesse
Elke
So weit ich weiß, trifft das nur für die Kaltmiete zu.
Als Vermieter wäre das keine Option für mich, selbst wenn
das Arbeitsamt alles zahlen würde.
Gruß
Sascha
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Wega,
wenn sie arbeitslos ist, überweist, meines wissens das
arbeitsamt das geld für die wohnung direkt dem vermieter.
sicherer kann es für den vermieter doch gar nicht sein?
Dem ist leider nicht so…es gibt Mieter, die lassen sich dieses Geld auszahlen, führen es aber nicht an den Vermieter ab…hatten wir auch schon.
Gruß
Maja