Hallo!
Im Rahmen eines BWL-Studiums stelle ich mir folgende Frage.
Bin für jede Hilfe dankbar!
Es gibt eine Firma „A“ in Augsburg und eine Firma „B“ in Berlin.
Beide firmieren in Form einer GmbH.
Beide zahlen am Ort des Unternehmenssitzes ihre Gewerbesteuer.
Nun kauft die Firma „B“ alle Gesellschaftsanteile an der Firma „A“. Beide Firmen firmieren jedoch weiter und ihren eigenen Gesellschaften. Folglich müsste jede Gesellschaft weiterhin in Ihrem Ort die Gewerbgesteuer zahlen. Richtig??
Nun wird die aufgekaufte Firma „A“ jeodch umfirmiert auf Firma „B“.
Wird nun die Gewerbesteuer für beide Firmen in Berlin fällig, da A nur noch eine Art „Niederlassung“ ist??