Wo ist die Grenze bei Hausbesuchen vom AA?

Hallo, ich habe mich heute registriert, weil ich eine Frage habe, die mir absolut keine Ruhe lässt.

Heute morgen wurde mein bester Freund von Aussendienstmitarbeiterinnen des Arbeitsamtes besucht. Er bezieht ALG II. Es war neun Uhr morgens. Er hat zwei kleine Kinder und Frau - alle schlafen, da gestern eine Feier war und alle etwas länger als gewohnt wach waren. Jetzt stehen die beiden Damen vor dem Haus und rufen ganz ausgiebig bis auch Nachbaren und der Rest des Dorfes von ihnen Kenntnis genommen haben. Als mein Freund dann gezwungen aufgestanden ist, haben sie darauf bestanden einzutreten obwohl die Familie schläft. Sie behaupten, dass sie angerufen hätten! Stimmt nicht, da keine Anrufe auf seinem Handy registriert waren! Dann haben sie in der Wohnung darauf bestanden in die Schlafgemächer zu schauen! In das Kinderzimmer, wo Kinder schlafen, ist sie ganz frech eingetreten und hat sich umgeschaut. Dann vor dem Eheschlafzimmer, wo seine Frau noch schlief, bestannd sie ebenfalls darauf JETZT hineinschauen zu müssen! Ich finde das ein bisschen zu viel Freiheit. Hätten sie sich angemeldet da hätte die Familie weningsten Zeit sich anzukleiden!

Müssen solche Besuche nicht angemeldet werden? Haben sie das Recht sich so scharmlos den Zugang zu privaten Schlafgemächern zu verschaffen? Ich freue mich sehr über Meinungen und Ratschläge. Ich muss ehrlich sagen, dass ich das für eine unglaubliche Frechheit halte. Sie sollen ja alles sehen was die sehen wollen. Aber es muss doch Grenzen geben?!?!?!?!?!??!!?

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Allerdings finde ich persönlich nichts dabei, dass das Amt erwartet, dass ein Leistungsbezieher um 9 Uhr zu einem Besuch bereit ist. Ich feiere auch gern und lang, stehe dann aber wieder ab 7 Uhr auf der Matte.

Ob die in die Zimmer reinsehen dürfen - die bezahlen sie schließlich.

Ob die vor dem Haus remmi demmi machen dürfen - ich war nicht dabei, behaupte aber, dass die als erstes geklingelt oder geklopft haben. Und offensichtlich wissen mussten, dass Ihr Bekannter zuhause ist.

Aus langer Weile kommen die auch nicht auf´s Dorf. Hat denen vielleicht jemand etwas gesteckt? Vielleicht war es ja auch nicht das erste Mal, dass gefeiert wurde und die Kids länger aufbleiben durften? Neider gibt es überall.

Soweit der Moralapostel - nachfolgend noch ein paar andere Foren, die anderen schon geholfen haben, wenn sie hier keine Antwort fanden. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Die rechtlichen Begrenzungen für „Spontanbesuche“ kenne ich seitens des Amtes nicht. Ich würde mich ans Amt direkt wenden und eine Beschwerde einreichen, bzw fragen, mit welcher rechtlichen Grundlage der Besuch stattfand. Recht auf Privatsshäre ist da mit Sicherheit außen vor gelassen worden. Manche ALG2 Empfänger sind clever, kassieren, mauscheln und machen es sich leicht und dem Steuerzahler schwer. Das müssen die prüfen. Ich sage nicht, dass Ihr das seid, aber es gibt schon ein einen Haufen Schmarotzer, die sie auf die Tour erwischen. Geht zum Amt.
Alles Gute, Andi

Zum ersten: Hausbesuche müssen nicht angemeldet sein!
zum zweiten: Man muss keinen Zutritt gewähren
Die Frage ist nun, warum ist ein Hausbesuch erfolgt!? Prüfung wegen Betriebskostenabrechnung, eheähnlich Gemeinschaft, Verdacht auf Betrug? bei den letzten zwei Fällen muss zum Beispiel keine Ankündigung erfolgen. Sicherlich gibt es Grenzen, soweit ich weiß dürfen zum Beispiel die Schränke nicht durchstöbert werden und so zeug! Wenn jedoch z.B. ein Antrag gestellt wurde z.B. auf Zahlung einer einmaligen Beihilfe auf ein Sofa und die kommen um die Rechtmäßigkeit des Bedarfs zu prüfen dann bin ich der Meinung es sollte zu allen Zimmern Zutritt zu gewähren sein! Jedoch bin auch ich der Meinung, das hierbei die Privatsphäre und die Würde des Menschen zu wahren ist, ich denke diese Grenze wurde von den Angestellten klar überschritten! Sicherlich ist 9 Uhr eine angemessene Zeit für einen Hausbesuch! Und man sollte als Leistungsempfänger auch berücksichtigen, dass die Angestellten einen engen Zeitrahmen haben, da die wirklich mehrere Termin haben um allen Empfängern so schnell wie möglich zu helfen, gerade bei einmaligen Beihilfen und kontrollen wegen den Betriebskosten! Ich an der Stelle ihres Bekannten hätte nen Kaffee angeboten, gesagt wie die derzeitige Situation ist, dass die Frau jetzt geweckt wird und dann die Wohnung besichtigt werden kann und auch ins Kinderzimmer geschaut werden kann aber dort bitte äußerst leise gemacht wird, da die Kinder noch schlafen! Wenn sich Ihre Bekannten so überrumpelt gefühlt haben und sich auch in Ihre Würde verletzt etc. würde ich empfehlen mal ein Schreiben ans Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters oder an den zuständigen Bearbeiter oder Teamleiter zu verfassen, dass die Wohnung gern hätte besichtigt werden können, sie auch keine Sachen zu verheimlichen haben, aber die Art der Durchführung in keinster Weise würdevoll im Umgang mit Mitmenschen vollzogen wurde! Ein solches Schreiben wird dann mit dem Angestellten nochmal besprochen und er wird dann darauf hingewiesen, dass solche Situationen gefühlvoller durchzuführen sind, da es ja schließlich nicht wie ne Drogenrazia wirken soll! Alles Gute

Wuja

Hallo,

erst einmal Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte. Bitte teilen Sie mir doch kurz mit, ob Sie noch eine Antwort benötigen, oder ob Ihnen schon weitergeholfen wurde.
Danke Nele

Hallo,
vielen Dank, dass Sie sich nochmal gemeldet haben. Ich habe ganz viele Antworten erhalten. Irgendwie kann man da wohl nicht viel machen, wenn man von denen Leistungen bezieht, können die sich so gut wie alles erlauben. Und auch wenn man sich moralisch hintergangen fühlt, kann man bei diesen Sachbearbeiten nicht auf ein SOZIALES MITEINANDER zählen.
Wir werden einfach ganz schnell ganz viel Geld verdienen um sich nicht mehr mit diesen unmoralischen Machenschaften ärgern zu müssen!

Viele Grüße!

Hallo,

auch ich halte das für ein UNGLAUBLICHE Frechheit!

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Geschichte tatsächlich so war! Und schon gar nicht ohne Grund. Denn der Aussendienst rückt nur unangemeldet aus wenn der absolut dringende Tatverdacht des Leistungsmissbrauches besteht und dies nicht vorher schridftlich geklärt werden konnte (Kunde wird im regelfall dazu iIMMER erst schriftlich befragt!)

Selbstverständlich melden sie sich normalerweise an! Es sei denn es waren die Menaschen von der Hauptzollbehörde, weil ein sehr arger Schwarzarbeitsverdacht vorliegt. Das ARBEITSAMT gibt es gar nicht mehr. Es gibt die Agentur für Arbeit und das Jobcenter. Man bekommt im Regelfall den Termin schriftlich genannt! Wenn dein Bekannter natürlich den Briefkasten nicht regelmäßig leert ist es sein Problem!
Eine telefonische Anmeldung gilt als getätgt wenn man jemandem am anderen Ende gespochen hat, oder auf die Mialbox gesprochen hat. Im unserem JC passiert das mindestens 2 Tage vorher !

Wenn der begründete Verdacht auf massiven Leistungsmissbrauch vorliegt kann natürlich auch mal ein unangemeldeter Hausbesuch nötig werden.

9.00 uhr ist eine durchaus humane ZEit!

hierzu gilt aber gem & 67 SGB II:

(6) Hausbesuche sind grundsätzlich im Vorfeld anzukündigen, es sei denn, die Ankündigung würde den Zweck des Hausbesuches vereiteln. Ein unangekündigter Hausbesuch liegt vor, wenn die betroffene Person vorher keinerlei Informationen über den Hausbesuch erhält. Die Erforderlichkeit von unangekündigten Hausbesuchen ergibt sich insbesondere bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch und sollte von der beauftragenden Stelle im Auftrag an den Außendienst dokumentiert werden.
(7) Die Gründe für den Hausbesuch müssen der betroffenen Person zu Beginn (oder im Vorfeld) des Hausbesuches erläutert werden.
(8) Aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz hat die betroffene Person das Recht, dem Außendienst den Zutritt zu ihrer Wohnung zu verweigern; über dieses Recht und die Folgen der Verweigerung ist sie zu belehren. Die betroffene Person darf nicht durch Vorspiegeln falscher Tatsachen unter Druck gesetzt werden. Sie entscheidet selbständig, ob sie dem Außendienst Zutritt gewährt oder nicht.
(10) Während des Hausbesuches ist die betroffene Person über die Verfahrensabläufe zu informieren. Sie hat das Recht, während des Hausbesuches Einsicht in das Prüfprotokoll zu nehmen und jeder-zeit die Möglichkeit, den Hausbesuch abzubrechen, mit der mögli-chen Folge eines nicht vollständig ermittelten Sachverhaltes.
Der betroffenen Person ist auf Wunsch eine Abschrift des Prüfpro-tokolls zu überlassen. Sie kann nach Abschluss des Hausbesuches eine Gegendarstellung erstellen.
(11) Eine routinemäßige Durchsicht der Schränke ist nicht zulässig. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann sie jedoch erforderlich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre. Hierzu bedarf es jedoch der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person.

Gruß Gwenhyfar

Auch ALG II Bezieher haben Rechte.

Besuche müssen angekündigt werden. Da reicht ein angeblicher Telefonanruf meines Wissens nicht aus.