Hallo, ich habe mich heute registriert, weil ich eine Frage habe, die mir absolut keine Ruhe lässt.
Heute morgen wurde mein bester Freund von Aussendienstmitarbeiterinnen des Arbeitsamtes besucht. Er bezieht ALG II. Es war neun Uhr morgens. Er hat zwei kleine Kinder und Frau - alle schlafen, da gestern eine Feier war und alle etwas länger als gewohnt wach waren. Jetzt stehen die beiden Damen vor dem Haus und rufen ganz ausgiebig bis auch Nachbaren und der Rest des Dorfes von ihnen Kenntnis genommen haben. Als mein Freund dann gezwungen aufgestanden ist, haben sie darauf bestanden einzutreten obwohl die Familie schläft. Sie behaupten, dass sie angerufen hätten! Stimmt nicht, da keine Anrufe auf seinem Handy registriert waren! Dann haben sie in der Wohnung darauf bestanden in die Schlafgemächer zu schauen! In das Kinderzimmer, wo Kinder schlafen, ist sie ganz frech eingetreten und hat sich umgeschaut. Dann vor dem Eheschlafzimmer, wo seine Frau noch schlief, bestannd sie ebenfalls darauf JETZT hineinschauen zu müssen! Ich finde das ein bisschen zu viel Freiheit. Hätten sie sich angemeldet da hätte die Familie weningsten Zeit sich anzukleiden!
Müssen solche Besuche nicht angemeldet werden? Haben sie das Recht sich so scharmlos den Zugang zu privaten Schlafgemächern zu verschaffen? Ich freue mich sehr über Meinungen und Ratschläge. Ich muss ehrlich sagen, dass ich das für eine unglaubliche Frechheit halte. Sie sollen ja alles sehen was die sehen wollen. Aber es muss doch Grenzen geben?!?!?!?!?!??!!?