Wo ist die Grundlage zur Postzustellung der Deutschen Post geregelt?

Hallo liebes Forum,
In meinem Postzustellungsgebiet gibt es erhebliche Schwierigkeiten der Post, die Briefe an 6 Tagen in der Woche auszuliefern, da zu wenig Briefträger vorhanden sind. So erhalte ich seit mehreren Wochen nur an 4-5 Tagen in der Woche Post, statt an 6.

Wer kann mir die Grundlage dafür nennen, wo geregelt ist, dass die Deutsche Post die Briefe an 6 Tagen (von Montag bis Samstag) zuzustellen hat.

Gruß

Aus den AGB zu „Brief national“:
Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie
an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Deutsche
Post unternimmt dabei zwar alle zumutbaren
Anstrengungen, um die Sendung
innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten)
abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert
noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. die Deutsche Post schuldet
nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins,
soweit nicht für einzelne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2
genannten besonderen Bedingungen etwas anderes geregelt ist.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass die Post alles an allen Werktagen zustellen muss.

Beatrix

Na klar gibt es die. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Briefe zustellen könnte, wie er wöllte?
Post-Universaldienstleistungsverordnung
Da unter § 2 Nr. 5: Die Zustellung hat mindestens einmal werktäglich zu erfolgen.
Wenn da mal an einem Werktag nicht zugestellt wird, dann wäre das ja weniger als das mindestens einemal?

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:open_mouth:
jetzt bin ich echt sprachlos. Hätte nicht gedacht, dass es ein solches Gesetz gibt.

Beatrix

Danke, genau das habe ich gesucht.

Und nun ?
Was bleibt dir anderes übrig als Dich bei der Post oder der Aufsichtsbehörde zu beschweren ?
Es gibt weder Schadenersatz noch sonst etwas, wenn die Post mal an einem Tag oder halt auch an mehreren aus betrieblichen-personellen Gründen nicht zustellen kann.

Und wie weiß man das überhaupt, nicht jeder bekommt täglich Post. Man müsste also schon am Fenster auf der Lauer liegen um die ganze Straße oder das halbe Dorf zu überwachen ob man das Postauto oder den Zusteller auf seinem Fahrrad sieht.

MfG
duck313

und dann kommt er, wenn man gerade mal wegschaut :sunglasses:

Beatrix

richtig. Nur beschweren ohne Rechtsgrundlage hilft nicht viel… Die habe ich jetzt.

Hi,

Interessehalber: du möchtest dich darüber beschweren, dass die Post bei dir nicht an 6 Tagen die Woche ausliefert? Ein Schaden ist dir nicht entstanden?

Dann wirst du einen höflichen Brief bekommen, der dir ausführlich erklärt, warum es leider nicht anders geht. Wenn du keinen Schaden hast, kannst du nichts ersetzt bekommen.

Die Franzi

Danke für den Hinweis. Das ist bekannt. Ein Schaden ist eingetreten. Nur ohne Verschulden (in diesem Fall, wenn es keine Grundlage für die Zustellung an 6 Tagen geben würde) auch keine Haftung…

Beschwerden nimmt die Bundesnetzagentur an, habe ich jetzt weiter herausbekommen.

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Hallo,

sofern es um den Montag geht: das Problem ist bekannt. da Behörden samstags nicht arbeiten und seit neulich Spiegel und Focus samstags (und nicht mehr montags) erscheinen, liegt das Postaufkommen an Montagen bei 5% des normalen. Daher wird der Montag genutzt, um bspw. Überstunden abzufeiern.

Allerdings hat die Bundesnetzagentur die in den letzten Jahren stark angestiegene Zahl der Beschwerden zur Kenntnis genommen und die Zustellungen untersucht. Sie kommt zum Ergebnis, dass auch „bei kleinräumigen Auswertungen der Brieflaufzeiten sich keine Hinweise [ergeben hätten], dass die Post die Zustellung an Montagen ‚systematisch‘ ausfallen lasse“.

Gruß
C.

Vor allem stellt sie ja vielleicht trotzdem zu. Aber wenn der Postbote montags früh (oder welchen Werktag auch immer) zufällig gar keine Briefe in seinem Körbchen findet, dann braucht er natürlich auch nicht alle Briefkästen in seinem Bezirk abklappern (und vielleicht noch Bescheid sagen, dass er heute nichts hat), sondern liefert bloß die paar Zeitungen oder sonstwas aus, was über die Post so verschickt wird.
Die Beschwerde wird also den üblichen Beamtentriathlon auslösen. Kann man also machen, wird aber nichts bringen, außer dass sich die Post über das Porto freut.

Die verkaufen eine 45ct-Marke für 45ct, eine 70ct-Marke für 70ct…
Worüber sollen die sich da freuen, die verdienen da doch gar nichts dran.

Gruß
anf