Hallo,
ich suche dringende die IP-Adresse von meinem Rechner, weil mir nach gewiesen werden soll, dass etwas von meinem Computer aus bestellt worden sei.
Auf dem Rechner am Arbeitsplatz kam ich durch Eingabe in ‚Durchführen‘ ‚cmd‘ und dann ‚ipconfig‘.
Das funktioniert hier aber nicht (Win ME, Mozilla). Es kommt die Meldung Datei nicht gefunden. Gibt es noch andere Wege?
Gruß und danke Aurikel
Dir ist aber schon bewusst, dass sich deine IP bei jeder Einwahl ändert?!
Hallo Aurikel,
ich meine, unter ME lautete der Befehl „winipcfg“. Aber wie Olaf schon schrieb, wird dir das wenig nützen, da du bei jeder Einwahl eine neue IP bekommst.
Gruß,
KLaus
wei schon gesagt deine IP ändert sich mit jeder einwahl. Außerdem würde dir das vor Gericht nichts nützen.
Folgendes: Setze dich mit deinem Provider in verbindung. Erkläre die Sachlage, verlange deine Logins im betreffenden Zeitraum ( der Provider ist verpflichtet die Logins bis zu 6 Monaten zu speichern. so weit ich noch weiß) Es ist auch vor Gericht zulässig. Damit hast du beweiß genug. Wenn du natürlich ein ungesichertes WLAN Hast, tja dann besteht die möglichkeit das sich jemand über dein account eingelogt hat das währe dann pp persönliches Pech.
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hi,
Dir ist aber schon bewusst, dass sich deine IP bei jeder
Einwahl ändert?!
ich frag mich woher ihr das wisst, ev. hat er nen lan-zugang mit ner permanenten ip…
lg,
fred
hi,
Dir ist aber schon bewusst, dass sich deine IP bei jeder
Einwahl ändert?!ich frag mich woher ihr das wisst, ev. hat er nen lan-zugang
mit ner permanenten ip…
Wenn er den hat, würde es sicher sagen bzw. er wüsste wahrscheinlich sogar, welche das ist.
hi,
Wenn er den hat, würde es sicher sagen bzw. er wüsste
wahrscheinlich sogar, welche das ist.
wenn er nichmal weiss, wo er nachsieht welche er hat… wieso sollte er dann wissen ob sie permanent ist oder nicht 
Naja andererseits kenn ich nicht die deutschen isp´s. adsl ist ja nicht mit permanenten und ob es viele kabelisp´s bei euch gibt, bzw. ob diese permanente haben ist mir ja nicht bekannt.
Ich kenn aber viele, welche eine permanente haben und wenn man die fragt sagens: „was ist eine ip-nummer?“ 
lg,
fred
wei schon gesagt deine IP ändert sich mit jeder einwahl.
Alle Verallgemeinerungen sind schlicht falsch!
der Provider ist verpflichtet die Logins bis zu 6 Monaten
zu speichern. so weit ich noch weiß)
Nein: der provider darf Einwahldaten genau so lange speichern, wie er sie zu Abrechnungszwecken benoetigt. Dieser Abrechnungszweck nicht mehr gegeben, wenn Kunde seine Rechnung bezahlt hat (genaugenommen nach der 6woechigen (IIRC) Frist, in der er eine Buchung ohne Angabe vorn Gruenden bei seiner Bank zurueckbuchen lassen kann) bzw. bei einer flatrate gar nicht, da der Kunde unabhaengig von irgendwelchen Einwahlen bezahlt.
Falls der provider also wirklich 6 Monate alte Einwahldaten rausrueckt, kann er damit erstmal den Bauernfaenger abwimmeln und anschlieszend den provider verklagen. Einfacher waere es IMHO, ersteren auf seine Beweispflicht aufmerksam zu machen, ob OP wirklich zu diesem Zeitpunkt die betreffende IP# gehabt hat. Das wird ihn aufgrund genannter Umstaende nicht gerade einfach fallen, weshalb sich der Fall damit schon geklaert haben duerfte.
HTH,
Gruss vom Frank.
hi,
Hallo,
Naja andererseits kenn ich nicht die deutschen isp´s. adsl ist
ja nicht mit permanenten und ob es viele kabelisp´s bei euch
gibt, bzw. ob diese permanente haben ist mir ja nicht bekannt.
Ein rosa groszer provider hierzulande hat an seinen DHCP-servern tatsaechlich eine sehr kurze leasetime beigebracht, so dasz die Chancen auf eine jeweils neue IP# bei neuer Einwahl aeuszerst gut stehen.
Ich kenn aber viele, welche eine permanente haben und wenn man
die fragt sagens: „was ist eine ip-nummer?“
Bei anderen deutschen ISPs gluecklicherweise nicht, die haben eine leasetime von ~2 Tagen nach dem DHCPRELEASE, was einem von so laestigen Sachen wie dyndns befreit. Eine wirklich feste IP# kostet aber meistens zusaetzlich.
Gruss vom Frank.
Danke,
Alles klar! Habe meine Nummer jetzt gefunden. Die ersten 6 Zahlen stimmen mit der Nummer überein, die mir der Onlinehändler geschickt hat. Frage mich nur, ob das nun wirklich ein Beweis ist, ob ich bei ihm ein Abonnement bestellt habe oder nicht. Zumindest war ich auf seiner Seite, wenn auch nur kurz - und nachdem ich auch schon bei der Verbraucherberatung Hamburg Unseriöses über den Anbieter gefunden habe, bin ich da sehr im Zweifel.
Gruß und danke Aurikel
Danke,
Alles klar! Habe meine Nummer jetzt gefunden. Die ersten 6
Zahlen stimmen mit der Nummer überein, die mir der
Onlinehändler geschickt hat. Frage mich nur, ob das nun
wirklich ein Beweis ist…
Nein! Es müssen alle (!) Zahlen der IP-Adresse übereinstimmen!
Sind nur die ersten beiden Otketten (z.b. 217.120 bekannt), gibt es noch über 64000 weitere Möglichkeiten, wie die IP weitergehen könnte z.B: 217.120.1.5 oder 217.120.40.97 oder 217.120.154.236.
Hallo,
habe Dein Thread mit interesse gelesen.
Also zuersteinmal hast Du gemäß Fernabsatzgesetz die Möglichkeit, den gekauften Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, Nachweis des Absendedatums reicht aus. Vorraussetzung ist natürlich dass der Verkäufer einen gewerblichen Versandhandel betreibt. Bei privat gekauften Dingen z.B. Ebay geht das natürlich nicht. Hier bitte die AGB’s des Händlers wegen der Portokosten beachten (bei kleineren Beträgen muss man das Rückporto oft selbst übernehmen). Ausnahmen sind natürlich Software, DVD’s und CD’s sofern das Siegel entfernt bzw. die Einschweißfolie geöffnet wurde.
Dann stellt sich noch die Frage, ob Du die Lieferung erhalten und die Annahme quittiert hast.
Zum zweiten: Nachweiß über IP - Wenn Du einen normalen Internetanschluß hast, egal ob Moden, ISDN oder DSL bekommst Du, wie schon oben beschrieben bei jeder Einwahl eine neue IP-Adresse zugewiesen (sog. dynamische IP).
Es stellen sich folgende Fragen:
- Woher will der Händler wissen, dass die bei Ihm gelogte IP zu dem Zeitpunkt ausgerechnet Dir zugewiesen war? Die Provider dürfen die IP’s nicht an dritte herausgeben. Soll er doch mal Versuchen einen Nachweis zu erbringen, dass wird schwer!
- Ob Dein Provider die IP-logs nun 4 Wochen oder 6 Monate speichern darf ist in Deinem Fall nicht von Interesse. Du kannst es jedenfalls versuchen, die Logs für den fraglichen Zeitraum von Deinem Provider zu bekommen.
Dann ganz wichtig:
Keine Zahlung an den Händler!
Alles schriftlich! (wenn per e-mail dann auch noch per Fax hinterher - bei besonderen Schreiben am besten Einschreiben mit Rückschein!)
Rücksendungen immer als versichertes Paket mit Nachweis! (auch wenn’s manchmal etwas teurer ist - Du brauchst den Nachweis).
Notfalls das Produkt als versichertes Paket zurücksenden und Anzeige wegen Betrugversuchs bei Deinem örtlichen Polizeirevier erstatten. Dann brauchst Du keinen Rechtsanwalt, denn Betrug ist eine Straftat und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ein Rechtsanwalt kostet Dein Geld, der Staatsanwalt wird von Deinen Steuern bezahlt.
Ich hatte mal was Ähnliches mit einem gewerblichen Händler bei Ebay (war zum Glück das einzige mal).
Viel Erfolg und Beste Grüße
Michael alias underboex
–
Klasse Mittwoch ist wieder LUG, wieder ein Schritt von Win wech.