Hallo zusammen,
bei mir kann man Ölgemälde nach Fotovorlage kaufen. Dieses betreibe ich als Nebengewerbe, jedoch überlege ich dieses einmal als Hauptgewerbe zu betreiben. Weiß evtl. jemand, ob es da steuerliche Unterschiede gibt, und ob man dieses dann extra beim Finanzamt anmelden muß??
Vielen Dank für Eure Antwort!!
Lars
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Servus Lars,
im Steuerrecht und im Gewerberecht gibts keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebengewerbe.
In der Sozialversicherung kann die Bedeutung der Nebeneinkünfte eine Rolle spielen. SV-Recht ist in diesen Spezialfällen nicht meine Baustelle, da darf ich aufs Versicherungsbrett verweisen, da hats die Profis dafür.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Ist das (freie) Kunst? Oder Kunsthandwerk?
U.U. ist das dann gar kein Gewerbe!!! Und dann hilfts!!!
Auch haste dann ggfs. die Möglichkeit, in die Künstlersozialversicherung zu gelangen… da zahlste immens weniger Beiträge!!!
MFG, Jogi
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