Guten Tag,
alleinstehender hat seinen Hauptwohnsitz im Saarland. Hier ist seine Heimat, hier leben seine Familie und all seine Freunde, hier ist sein Sportverein, hier ist sein Lebensmittelpunkt, hier verbringt er seine Freizeit. Am Hauptwohnsitz besitzt er außerdem ein Einfamilienhaus mit seiner Hauptwohnung. Die Einliegerwohnung ist vermietet.
Seit 01.01.2011 ist er Pendler und arbeit nicht mehr in seiner Heimat. Bis 30.04.2012 hat er in NRW gearbeitet und hatte am Ort seiner Arbeit eine kleine Mietwohnung. Hier hatte er offiziell seinen Nebenwohnsitz gemeldet. Der Nebenwohnsitz konnte für 2011 komplett beim Finanzamt abgesetzt werden.
Nun arbeitet er seit 01.05.2012 in Baden-Württemberg und möchte gerne genau so wie in NRW verfahren und am Ort seiner Arbeit den Nebenwohnsitz melden. Er hat eine kleine Mietwohnung (35qm) angemietet. Sonst hat sich nichts geändert.
Das Problem ist, das Amt in Ludwigsburg erkennt seinen Nebenwohnsitz nicht an! Die wollen ihn zur Ummeldung seiner Hauptwohnung drängen. Die Begründung lautet: „Alleinstehende haben am Ort ihre Hauptwohnung, wenn sie sich dort zeitlich überwiegend aufhalten (Wochenendpendler)“.
Im §17 Meldegesetz für Baden-Württemberg steht:
„Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung des Einwohners.“ weiter heißt es: „In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehung des Einwohners liegt.“
- Muss das Amt in Ludwigsburg die Nebenwohnsitzanmeldung akzeptieren?
- Wie kann man die Beamten überzeugen?
- Oder ist das Meldeamt in LB im Recht und man muss den Hauptwohnsitz ummelden?
- Wenn man Hauptwohnsitz ummelden muss, was kann man dann absetzen?
MfG
Andreas