ausländische Mitbürgerin, seit 10 Jahren unbefristet hier in Deutschland, 2 Kinder (4 und 8 Jahre), kein eigenes Einkommen, „geknebelt“ durch einen deutschen Ehevertrag (damals: „ohne Vertrag, keine Hochzeit“ = keine Aufenthaltserlaubnis, den sie zudem nicht verstanden hat, weil sie zu dem Zeitpunkt des Ehevertrages kein „Rechtsanwaltsdeutsch“ verstand) möchte sich von ihrem Mann trennen, da die Ehe zerrüttet ist.
Vom Ehemann wird sie dermaßen unter Druck gesetzt, dass sie im Falle der Trennung die Kinder nicht bekommt, wenn sie mit den Kindern die Großeltern besucht, passiert etwas etc.
Diese Frau ist durch das Verhalten und den Drohnungen des Ehemannes natürlich eingeschüchtert. Wo kann sie in Bezug auf die Trennung, Kindesaufenthalt, eigener Hausstand etc. (möglichst kostenlos) eine Beratung bekommen, was sie noch machen und an welche Stellen sie sich wenden kann. Sie würde gerne in Deutschland bleiben, da auch Verwandte hier wohnen.
einmal Diakonie oder Caritas anrufen und nach dem Frauenhaus fragen. Dort kann a) beratende Hilfe geleistet werden und b) wäre dies auch eine erste Fluchtmöglichkeit.
dafür sind Frauenhäuser nicht da. Wir Steuerzahlen zahlen dafür viel Geld, damit Frauen, die sich in wirklicher Not befinden, geschützt werden.
Wenn Frauenhäuser als bequeme Trennungshilfe mißbraucht werden, wird sich das weiter rumsprechen und die finanziellen Mittel werden gekürzt. Diesbezüglich gibt es schon einige Initiativen. Mit der „Frauenhauslüge“ wird den Frauen geschadet, die tatsächlich Hilfe benötigen. Denen wird dann auch nicht mehr geglaubt dass sie wirkliches Leid erfahren müssen und ihnen unterstellt man dann auch, dass sie nur eine bequeme Trennungshilfe wollen.
Sie hat Verwandte in Deutschland - die können helfen. Schließlich will sie ja wegen denen in Deutschland bleiben und nicht, weil die Kinder hier in Deutschland beide Eltern brauchen.
Gruß
Ingrid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Halo, ich gehe davon aus, das in diesem Vertrag stand keine Unterhaltansprüche nach der Scheidung…
Wäre gut sich zu informieren, ob man diese Vertraf nichtig machen kann, weil er unter Druck unterschrieben wurde.
Ich weiss sonst nicht was noch stand in dem Vertrag, hat die Frau Möglichkeit mir eine Email zu schreiben, gebe ich sie gerne Tips,wie sie den Druck Ihres Mannes übersteht, so wie ich das damals gemacht habe.
Ansonstem muss sie gehen in die Beratungstellen oder eine
Hotline anrufen. Manchmal haben die Frauen keine Möglichkeit zum telefonieren, also weiss ich nicht was jetzt der Fall ist.
Sie sind ein Mensch in Ihre Nähe, also das ist doch ein gute
Punkt, das sie nicht seelenallein dasteht,meine Ich. (Hätte auch sowas gebraucht damals („seufz“).
Also auf jeden Fall ist sie nicht die erste, die sich Scheiden will, wo kann sie gehen um den Trennungsjahr zu verbringen
und wovon wird sie leben sind die wichtigsten Fragen, alles andere Nebensache, und schon den Kinder wegen soll sie sich an Jugendamt wenden, das ist auch wenn es manchmal nicht so scheinen mag eine mutige Schritt, der auch die Sorge um Kinder beweist.
Eine Neuanfang gelingt sie sicher.
Frauenhaus kann ich nicht raten. Handeln schon.
Ich halte die Daumen. Ich bin da am Email jeden Tag.
Der Ehevertrag sollte erst einmal geprüft werden. Unter Umständen sind viele Punkte im Vertrag nichtig. Dies muss man erst einmal klären. Viele Verträge sind mit Fehlern und Formfehlern behaftet und setzten damit viele Vereinbarungen außer Kraft.
Nachdem der Vertrag geprüft wurde, weiss die Frau auch was ihr wirklich zusteht. Wie kann denn eine Frau einen Vertrag unterschreiben wenn sie zu dem Zeitpunkt nicht fähig war die Sprache richtig zu verstehen? Gibt es eine offizielle Übersetzung für die Frau? Wurde der Ehevertrag auch notariell beglaubigt? Dies ist alles wichtig um feststellen zu können ob der Vertrag 100% wasserdicht ist
So wars bei mir jedenfalls. 1 DinA4 Seite „Ehevertrag“ wurde in meinem Fall VOLLKOMMEN für nichtig erklärt.
Der Ehevertrag sollte erst einmal geprüft werden. Unter
Umständen sind viele Punkte im Vertrag nichtig. Dies muss man
erst einmal klären. Viele Verträge sind mit Fehlern und
Formfehlern behaftet und setzten damit viele Vereinbarungen
außer Kraft.
Der Vertrag wurde seinerzeit bei einer Notarin ausgefertigt. Eine Übersetzung von einem amtlichen bestellten Übersetzer in ihre Heimatsprache gibt es nicht. Als Übersetzung wurde eine mündliche Übersetzung in Kurzform angenommen.
Unterschrieben wurde der Vertrag damals, weil die Aussicht bestand, dass die Ehe positiv verläuft und um ein Bleiberecht zu bekommen.
So wars bei mir jedenfalls. 1 DinA4 Seite „Ehevertrag“ wurde
in meinem Fall VOLLKOMMEN für nichtig erklärt.
Der Vertrag ist schon etwas länger als 1 DIN A4 Seite. Eine Prüfung ob dieser überhaupt rechtmäßig ist, wäre der zweite Schritt.
Mir geht es erstmal darum, welche Anlaufstellen es für meine Schwägerin gibt, um zu erfahren, was sie weiter machen kann.
danke für Deine Antwort. Charitas oder Diakonie wäre evtl. ein Anfang, um einen Anfang zu finden, an welche Stellen sie sich wenden kann.
Frauenhaus ist keine Alternative, da es zur Zeit keinen Grund für eine Flucht dorthin gibt. Man lebt „getrennt zusammen“, wie es wohl manche/viele (?) Ehepaare praktizieren.
Gruß,
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
dafür sind Frauenhäuser nicht da. Wir Steuerzahlen zahlen
dafür viel Geld, damit Frauen, die sich in wirklicher Not
befinden, geschützt werden.
dieses ist auch nicht beabsichtigt, weil es zur Zeit keinen Grund dafür gibt (siehe Antwort an Christian).
Sie hat Verwandte in Deutschland - die können helfen.
Schließlich will sie ja wegen denen in Deutschland bleiben und
nicht, weil die Kinder hier in Deutschland beide Eltern
brauchen.
Um meiner Schwägerin helfen zu können, was meine Frau und ich gerne machen wollen, müssen wir einfach nur wissen, an welche Stellen man sich wenden kann, um Ratschläge, Tipps etc. zu bekommen.
Du wirst Dir sicherlich denken können, dass wir nicht für Unterhalt, Wohnung etc. aufkommen können.
Halo, ich gehe davon aus, das in diesem Vertrag stand keine
Unterhaltansprüche nach der Scheidung…
So sieht es aus, dass sie nichts bekommt.
Wäre gut sich zu informieren, ob man diese Vertraf nichtig
machen kann, weil er unter Druck unterschrieben wurde.
Mir geht es erstmal darum, dass meine Schwägerin aus dem Umfeld herauskommt. Sie hat meine Frau und mich darum gebeten ihr weiterzuhelfen. Bloß wissen wir nicht genau wie. Ob der Vertrag nichtig ist, ist erst mal noch nicht wichtig, dass kann sie auch nach einer Trennung prüfen lassen.
Ich weiss sonst nicht was noch stand in dem Vertrag, hat die
Frau Möglichkeit mir eine Email zu schreiben, gebe ich sie
gerne Tips,wie sie den Druck Ihres Mannes übersteht, so wie
ich das damals gemacht habe.
Dass schreibe ich Dir in den nächsten Tagen per Mail. Vielleicht hast Du ja noch irgendwie einen Tipp für Sie.
Ansonstem muss sie gehen in die Beratungstellen oder eine
Hotline anrufen. Manchmal haben die Frauen keine Möglichkeit
zum telefonieren, also weiss ich nicht was jetzt der Fall ist.
Hast Du hier einen Tipp welche Beratungsstelle Du meinst, an die ich mich mit ihr wenden kann?
Warum geht ihr nicht zu einem Anwalt. Da sie kein Einkommen und vermögen hat müßte sie auch Finanzielle Hilfe ( Prozesskostenhilfe)bekommen.Ihr könnt auch beim zuständigen Familiengericht nachfragen.
Es wird doch für die Zeit bis sie eine Wohnung hat mal bei verwandte unterkommen können. Ihr wollt helfen dann rückt zusammen bis sie eine Wohnung hat.
dann trennt man sich halt so, wie es fast alle Paare tun: zum Anwalt und zum „Sozialamt“ oder wie die Behörde in der jeweiligen Stadt heißt. Das Sozialamt gibt zuerst Geld, dann ist es meist bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche behilflich. Gibt auch das Startkapital für Möbel usw.
Ob das Sozialamt das Geld dann vom Mann zurückfordert ist eine andere Sache. Oftmals prüfen sie, ob die Verträge gültig sind.
Wie ich aus den anderen Beiträgen gelesen habe, hat die Frau unterschrieben um ein Bleiberecht zu bekommen. Wenn ihr der Mann nachweisen kann, dass sie nur geheiratet und unterschrieben hat, um nach Deutschland zu kommen und ihn über die wahren Motive getäuscht hat (also z. B. vorgespielt hat, dass sie ihn liebt - aber eigentlich nur den Luxus in Deutschland liebte) kann es auch sein, dass sie aus diesem Grund den Unterhaltsanspruch verliert.
Das kann dann nämlich als Täuschung ausgelegt werden. Hierbei theoretisch sogar möglich (wird aber trotzdem nur selten durchgezogen), dass die Ehe annulliert und dadurch nicht geschieden wird.
Eine Möglichkeit, die Trennung evtl. friedlich ablaufen zu lassen, wäre eine Mediation zu machen.
Gruß
Ingrid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]