Wo kann ich erfahren, wo ein Gebäude versichert ist

Hallo zusammen, vor etwa 10 Tagen ist eine Schneelawine auf mein Auto gefallen. Ich habe meinen Nachbarn angesprochen und er wollte seiner Versicherung den Schaden melden.

Beim ersten Gespräch sagte er, er wäre bei einer Gesellschaft versichert, das nächste Mal war es eine andere und erst heute teilte er mir mit, er sei bei einer anderen Gesellschaft versichert.

Gibt es wie beim Auto eine zentrale Rufnummer, wo man herausfinden kann. Wo ein Gebäude versichert ist.

Die zu unserem Haus gehörenden Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe des Nachbargrundstücks. Und von dem Dach des Nachbarn hat sich der gesamte Schnee in einem Rutsch gelöst. Der Schaden an meinem Wagen laut Werkstatt etwa 2.000 - 2.500 Euro plus Steuern

Kannst du beweisen, dass der Hauseigentümer bestehende Pflichten missachtet hat?

Er könnte entgegen örtlicher Bauvorschriften keine Schneefanggitter angebracht haben, oder hat er nach starken Schneefällen das Dach nicht kontrolliert?

Es gibt keine Gefährdungshaftung für Dachlawinen, sondern man haftet nur, wenn man etwas falsch gemacht hat (auch das Unterlassen von Handlungen, zu denen man verpflichtet ist, ist ein solcher Fehler).

Nur so aus Interesse: wenn er keine Schneefanggitter hat, was hätte er machen können, wenn er bei besagter Kontrolle feststellt „jou, das Dach ist voller Schnee“?

Naja, das kann doch passieren. Wer weiß schon aus dem Stehgreif, welche Art der Versicherung hier ein springen könnte und dann auch noch, bei welcher Versicherung man den entsprechenden Vertrag hat (wenn man nicht alle Versicherungen bei einer Gesellschaft abgeschlossen hat)?

Das ist ziemlich sicher gar nicht relevant.

Sofern der Eigentümer des Hauses den Schaden überhaupt in irgendeiner Weise verursacht oder zu diesem Schaden beigetragen hat, dann haftet er Dir gegenüber für den Schaden und nicht irgendeine Versicherung. Wenn der Eigentümer des Hauses eine Privathaftpflichtversicherung hat, dann reguliert diese den Schaden eventuell (d.h. wenn ein Verschulden vorliegt) oder sie wehrt ihn ab (wenn kein Verschulden vorliegt).

Die Versicherungen, an die Du wahrscheinlich denkst (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Wohngebäudeversicherung) decken diese Art von Schäden in der von Dir geschilderten Konstellation (anscheinend bewohnt der Eigentümer des Hauses die Hütte selbst) nicht ab.

Was Du also tun kannst: Du machst den Schaden gegenüber dem Eigentümer/Nachbarn geltend und wartest ab, was passiert. Höchstwahrscheinlich wird sich die Haftpflichtversicherung dann bei Dir melden und Dir Fragen zum Hergang bzw. den Umständen stellen. Unter anderem wird dabei auch die Frage ins Spiel kommen, wieso Du dort geparkt hast, wenn Du um die Schneesituation sehr genau wusstest, was ja angesichts des Umstandes, dass Du selber nebenan wohnst, ziemlich offensichtlich ist.

Im Übrigen ist es ein Trugschluss, dass ein Hauseigentümer ständig auf seinem Dach herumkriechen muss, um dieses von Schnee freizuhalten. Anders sieht das aus, wenn sich bspw. Eiszapfen an der Dachrinne gebildet haben und offensichtlich eine Gefahr für Passanten darstellen. Ein Verschulden läge - offensichtlich - auch dann vor, wenn im fraglichen Bundesland die Pflicht besteht, die Dächer gegen solche Ereignisse abzusichern. Aber selbst dann ist man schnell mit einer Teilschuld dabei, wenn man sein Fahrzeug unter einem Dach parkt, auf dem die Dachlawinen sich daran gemacht haben, den Zaun zu überqueren.

Gruß
C.

Dann warnt man mit Schildern vor den Dachlawinen.
Wer dennoch da parkt, hat selber Schuld.

Eine merkwürdige Einstellung wäre es, wenn man dem Hauseigentümer vorwirft, er habe rechtswidrig die erkennbare Gefahr (außergewöhnliche Schneemasse auf Schrägdach) nicht beseitigt - während man als Autofahrer in derselben Situation diese Gefahr nicht erkannt hat und dennoch unter dem Dach parkte.

Statt dessen wird hier der Rechtsirrtum vorliegen, man sei für alles, was von seinem Grundstück ausgeht, irgendwie haftbar zu machen. Ist man nicht.
Man ist für dafür verantwortlich, mit normalerweise zu erwartenden Gefahren zu rechnen und andere davor zu schützen.
Ein Steildach in Oberbayern ohne Schneefanggitter? Schuldig!
Ein uralter Baum, den man trotz Küstennähe nicht ab und zu einmal auf Standfestigkeit prüfen lässt? Schuldig.

Daher: Hier wird man den Einzelfall prüfen müssen, ob der Eigentümer überhaupt für den Schaden aufkommen muss und wenn ja, mit welchem Anteil.

Ganz richtig ist, dass es einem vollkommen egal sein kann, ob und bei wem derjenige versichert ist, denn zuerst einmal wäre der Schadensverursacher persönlich für Schadensregulierung verantwortlich.
Ich persönlich würde den Schaden zuerst meiner Kaskoversicherung melden und bei der Meldung deutliche Zweifel - sofern berechtigt - daran äußern, dass der Nachbar seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

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