Hallo zusammen, vor etwa 10 Tagen ist eine Schneelawine auf mein Auto gefallen. Ich habe meinen Nachbarn angesprochen und er wollte seiner Versicherung den Schaden melden.
Beim ersten Gespräch sagte er, er wäre bei einer Gesellschaft versichert, das nächste Mal war es eine andere und erst heute teilte er mir mit, er sei bei einer anderen Gesellschaft versichert.
Gibt es wie beim Auto eine zentrale Rufnummer, wo man herausfinden kann. Wo ein Gebäude versichert ist.
Die zu unserem Haus gehörenden Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe des Nachbargrundstücks. Und von dem Dach des Nachbarn hat sich der gesamte Schnee in einem Rutsch gelöst. Der Schaden an meinem Wagen laut Werkstatt etwa 2.000 - 2.500 Euro plus Steuern
Kannst du beweisen, dass der Hauseigentümer bestehende Pflichten missachtet hat?
Er könnte entgegen örtlicher Bauvorschriften keine Schneefanggitter angebracht haben, oder hat er nach starken Schneefällen das Dach nicht kontrolliert?
Es gibt keine Gefährdungshaftung für Dachlawinen, sondern man haftet nur, wenn man etwas falsch gemacht hat (auch das Unterlassen von Handlungen, zu denen man verpflichtet ist, ist ein solcher Fehler).
Nur so aus Interesse: wenn er keine Schneefanggitter hat, was hätte er machen können, wenn er bei besagter Kontrolle feststellt „jou, das Dach ist voller Schnee“?
Naja, das kann doch passieren. Wer weiß schon aus dem Stehgreif, welche Art der Versicherung hier ein springen könnte und dann auch noch, bei welcher Versicherung man den entsprechenden Vertrag hat (wenn man nicht alle Versicherungen bei einer Gesellschaft abgeschlossen hat)?
Das ist ziemlich sicher gar nicht relevant.
Sofern der Eigentümer des Hauses den Schaden überhaupt in irgendeiner Weise verursacht oder zu diesem Schaden beigetragen hat, dann haftet er Dir gegenüber für den Schaden und nicht irgendeine Versicherung. Wenn der Eigentümer des Hauses eine Privathaftpflichtversicherung hat, dann reguliert diese den Schaden eventuell (d.h. wenn ein Verschulden vorliegt) oder sie wehrt ihn ab (wenn kein Verschulden vorliegt).
Die Versicherungen, an die Du wahrscheinlich denkst (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Wohngebäudeversicherung) decken diese Art von Schäden in der von Dir geschilderten Konstellation (anscheinend bewohnt der Eigentümer des Hauses die Hütte selbst) nicht ab.
Was Du also tun kannst: Du machst den Schaden gegenüber dem Eigentümer/Nachbarn geltend und wartest ab, was passiert. Höchstwahrscheinlich wird sich die Haftpflichtversicherung dann bei Dir melden und Dir Fragen zum Hergang bzw. den Umständen stellen. Unter anderem wird dabei auch die Frage ins Spiel kommen, wieso Du dort geparkt hast, wenn Du um die Schneesituation sehr genau wusstest, was ja angesichts des Umstandes, dass Du selber nebenan wohnst, ziemlich offensichtlich ist.
Im Übrigen ist es ein Trugschluss, dass ein Hauseigentümer ständig auf seinem Dach herumkriechen muss, um dieses von Schnee freizuhalten. Anders sieht das aus, wenn sich bspw. Eiszapfen an der Dachrinne gebildet haben und offensichtlich eine Gefahr für Passanten darstellen. Ein Verschulden läge - offensichtlich - auch dann vor, wenn im fraglichen Bundesland die Pflicht besteht, die Dächer gegen solche Ereignisse abzusichern. Aber selbst dann ist man schnell mit einer Teilschuld dabei, wenn man sein Fahrzeug unter einem Dach parkt, auf dem die Dachlawinen sich daran gemacht haben, den Zaun zu überqueren.
Dann warnt man mit Schildern vor den Dachlawinen.
Wer dennoch da parkt, hat selber Schuld.
Eine merkwürdige Einstellung wäre es, wenn man dem Hauseigentümer vorwirft, er habe rechtswidrig die erkennbare Gefahr (außergewöhnliche Schneemasse auf Schrägdach) nicht beseitigt - während man als Autofahrer in derselben Situation diese Gefahr nicht erkannt hat und dennoch unter dem Dach parkte.
Statt dessen wird hier der Rechtsirrtum vorliegen, man sei für alles, was von seinem Grundstück ausgeht, irgendwie haftbar zu machen. Ist man nicht.
Man ist für dafür verantwortlich, mit normalerweise zu erwartenden Gefahren zu rechnen und andere davor zu schützen.
Ein Steildach in Oberbayern ohne Schneefanggitter? Schuldig!
Ein uralter Baum, den man trotz Küstennähe nicht ab und zu einmal auf Standfestigkeit prüfen lässt? Schuldig.
Daher: Hier wird man den Einzelfall prüfen müssen, ob der Eigentümer überhaupt für den Schaden aufkommen muss und wenn ja, mit welchem Anteil.
Ganz richtig ist, dass es einem vollkommen egal sein kann, ob und bei wem derjenige versichert ist, denn zuerst einmal wäre der Schadensverursacher persönlich für Schadensregulierung verantwortlich.
Ich persönlich würde den Schaden zuerst meiner Kaskoversicherung melden und bei der Meldung deutliche Zweifel - sofern berechtigt - daran äußern, dass der Nachbar seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Hallo, erst einmal allen Antwortern lieben Dank für eure Meldungen, aber all eure Kommentare gehen an meine Frage vorbei
Ich wollte lediglich wissen, wie ich herausfinden kann, bei welche Versicherung ein bestimmtes Gebäude versichert ist.
Warum ich dort parke, weil es zum einen der einzig für mich zugängliche Parkplatz ist, aufgrund meiner persönlichen gesundheitlichen Situation kann ich nirgends anders parken.
Und nur zur Information, der PKW der unmittelbar in Hauswandnähe stand ist ein Totalschaden. Es gibt keine Hinweis-Schilder vorsicht Dachlawine, es ist kein Schneefanggitter vorhanden ….
Aber wie schon gesagt, ich wollte lediglich wissen, wie kann ich herausfinden, wo und bei welcher Gesellschaft ein Gebäude versichert ist.
Wir hatten vor Jahren ein Feuer im Haus und die Gebäudeversicherung hat verneint, dass wir bei ihr versichert wären. Es gibt wohl eine Pflicht zur Gebäudeversicherung, die in früheren Jahren generell durch die Sparkassen-Feuerversicherung ausgeführt wurde. Doch seit die Sparkasse das Monopol verloren hat, ist es nach meiner Erfahrung überhaupt nicht mehr möglich, zu erfahren, wer der jetzt zuständige Versicherer ist. Es gibt hierzu meines Wissens kein Register, über das sich das überprüfen ließe.
Letztlich konnten wir als Immobilieneigentümer sehen und belegen, dass entsprechenden Beiträge vom Konto abgebucht wurden. Eine Nachfrage bei der Versicherung unter dem Stichwort „Tarifauskunft“ half ihr dann letztlich auf die Sprünge und sie hat auch gezahlt.
Eine Wohngebäudeversicherung ist meines Wissens eine Pflichtversicherung! Und ich wüsste aus eigener Erfahrung nicht, welches Register es da gibt (sh. voriger Beitrag)…
Eine Wohngebäudeversicherung ist aber zuständig Schäden am Gebäude durch zB Unwetter und so weiter zu beheben, die ist nicht für Haftpflichtschäden gegenüber Dritten zuständig.
Dafür haben wir dann zusätzlich noch eine Haftpflichtversicherung. Inwieweit die auch bei Dachlawinen zuständig ist, kann ich leider aus dem Stand nicht sagen. Dafür schneit es bei uns zu selten.
Laut meiner Kasko-Versicherung liegt hier ein Verstoß gegen die Verkehrsicherungspflicht vor. Und laut meiner Versicherung muss hier seitens der Gebäudehaftpflicht gezahlt werden.
Daher erneut meine Frage:”Wo und wie kann ich erfahren, bei welcher Versicherung ein Gebäude versichert ist?” Gibt es da ein Portal oder eine Hotline?
Habe jetzt nochmal recherchiert … es ist ein Vorurteil, welches ich geglaubt habe.
Bis 1994 war es in ein paar Bundesländern Pflicht. Damals ist sie komplett entfallen. Allerdings wird man im Falle einer Finanzierung keinen Kreditgeber finden, wenn eine solche Versicherung fehlt. Und da in den meisten Fällen wohl eine Finanzierung benötigt wird, besteht quasi auf indirektem Weg dann doch eine Pflicht.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung. Es existiert kein zentrales Register, ob und wo ein Gebäude oder ein Grundstück versichert wurde.
Oder noch deutlicher: Du kannst nicht ohne Kooperation des Besitzers eines Hauses oder Grundstücks erfahren, ob und wo er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Auf welcher Basis hat die Kaskoversicherung über diesen Sachverhalt so entscheiden und wie ist diese Aussage Deiner Ansicht nach mit dem in Einklang zu bringen, was hier bisher geschrieben wurde?
Anders formuliert: wenn Du als Nachbarin Dein Auto unter einem Dach parkst, von dem Du weißt oder wissen müsstest (weil die ganze Straße, in der Du selber auch wohnst) seit Tagen verschneit ist, dann trägst Du mindestens eine Teilschuld.
Wie schon erwähnt wurde, macht eine solche Versicherung in drei Fällen Sinn:
Das Gebäude ist vermietet.
Das Grundstück ist unbebaut.
Das Gebäude gehört einer Eigentümergemeinschaft.
Es ist aus Deinen Ausführungen nicht ableitbar, dass hier einer dieser drei Sachverhalte vorliegt.
Und um es (mindestens) noch ein drittes Mal zu erwähnen: sofern diesen Schaden überhaupt jemand zu vertreten hat, dann haftet diese Person und nicht eine Versicherung.