Auch ein Jurist wird auf Grund mangelnder Fallschilderung keine Aussage zur Haftung wagen.
Die Versicherungen werden nicht im Namen des Geschädigten und des vermeintlichen Verursachers herumstreiten. Statt dessen wird eine Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers - sofern sie überhaupt besteht - den Schaden prüfen und dann im Namen des Eigentümers vermeintlich unberechtigte Forderungen abwehren.
Dann klagt der Geschädigte gegen den Eigentümer und der Eigentümer hat die Anwälte seiner Versicherung hinter sich.
… oder die kulante Kaskoversicherung übernimmt den Schaden und holt sich nachher einen Teil vom Hauseigentümer zurück. Geht auch, aber hier will die eigene Versicherung ja nicht.
Da wird recht anschaulich beschrieben, was man zur Haftung alles beachten muss.
Insbesondere der Hinweis, dass ja auch der Fahrzeugbesitzer sehen konnte, dass da Schnee auf einem steilen Dach liegt und daher eine erhebliche Teilschuld tragen muss.
Wo stand da was von einem steilen Dach uind daß über Nacht soviel Schnee fällt, daß der schon nächtens an zu rutschen anfängt, soll in einigen Bundes- und anderen Ländern tatsächlich möglich sin.
ramses90
Aus dem Kfz- Versicherungsbereich kenne ich es durchaus, dass bei unklarer Schuldlage die beiden Versicherungen das austragen. So kam ich darauf. Ist das bei anderen Versicherungen unüblich?
Es gibt keine Möglichkeit für dich die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers ohne dessen Mithilfe in Erfahrung zu bringen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kommt für Schäden auf, die der Hauseigentümer schuldhaft verursacht hat. Also stellt sich die Frage, ob der Hausbesitzer etwas dafür kann, dass die Schneelawine vom Dach rutschte. Falls nicht, wird die Haftpflicht die Forderung ablehnen.
Mittlerweile haben halbwegs gute Teilkaskoversicherungen Dachlawinen im Leistungsumfang enthalten. Ein Blick in die Bedingungen gibt darüber Klarheit. Schau im Kapitel über die Fahrzeugversicherung, Unterpunkt Teilkasko.
Wenn eine Teilkasko besteht würde ich das dieser melden und darüber abwickeln. Die von deiner Kaskoversicherung gemachte Aussage ist schlicht eine “Abwehrhaltung”. Melde den Schaden bei deiner Kasko, notfalls mit Verweis auf den entsprechenden Punkt in den Bedingungen - vorausgesetzt du hast in deinem Tarif Dachlawinen mitversichert. Die Kasko kann ja dann Regress nehmen, wenn sie der Meinung sind, es handelt sich um einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht.
Oder du gehst zu einem Anwalt und lässt über diesen deine Schadensersatzforderung beim Hauseigentümer geltend machen. Aber auch hier gilt: Nur wenn den Hauseigentümer ein Verschulden trifft, haftet er auch.
Genau das meine ich nämlich auch. Die Kaskoversicherung hat mit der Versicherungsnehmerin einen Vertrag, der sie verpflichtet, ihren Schaden zu decken – unabhängig davon, ob sie das Geld später von einem Dritten zurückbekommt. Das ist der Sinn einer Schadensversicherung.
Müssen Dachlawinen explizit erwähnt sein, oder gehören diese zum Punkt „Absturz von Teilen oder Gegenständen“ oder „Naturgewalten wie Sturm, Hagel“?
Diese sind doch eigentlich in jeder Kaskoversicherung enthalten?
Hallo, noch einmal lieben Dank für all eure Informationen, aber mein Problem hat sich erledigt. Heute bekam ich per Post ein Schreiben der entsprechenden Versicherung.
Und entgegen aller Zwischenrufe, da muss erst mal dieses und jenes geprüft werden, und Selbstverschulden und und und.
Der Besitzer des Nachbarhauses hat klar zugegeben, dass er für meinen Schaden durch unterlassen der Verkehrsicherungspflicht verantwortlich ist und aus dem Schreiben seiner Versicherung geht hervor, dass diese den Schaden begleicht.
Dann sei froh, dass er das Verschulden einräumt, anstatt einen Rechtsstreit mit den Nachbarn (also Euch) zu „riskieren“. Das Einräumen kann wieder um zwei Gründe haben: entweder, er ist ein bisschen dumm oder er weiß, dass die Versicherung zahlt und ihm ist deswegen völlig egal, wie es um die Rechtslage bestellt ist.
Du solltest aus dem Umstand, dass die Sache nun so ausgegangen ist, wie sie ausgegangen ist, nicht die Schlussfolgerung ziehen, dass das nächste Mal wieder so ausgeht. Auch, wenn Du die Hinweise nun abtust: sie waren goldrichtig.
Wenn man sich oder sein Eigentum fahrlässig oder sehenden Auges in Gefahr bringt, dann kann man sich nicht darauf berufen, dass jemand anderes die Gefahr herbeigeführt oder nicht abgewendet hat. Exemplarisch seien nur die vor Gericht gescheiterten Forderungen auf Schadensersatz wegen eines Sturzes „über“ ein Salatblatt in der Gemüseabteilung eines Salatblattes bzw. auf einem Parkplatz, der nicht zu 100% geräumt war, genannt.
Wenn man wüsste, was damit gemeint ist, hätte man den Satz gar nicht kommentiert und wenn man nicht nur auf Krawall aus wäre, dann hätte man gefragt, was damit gemeint ist.
Ich mache dann einfach wieder das, was ich die letzten dreimal seit Jahresanfang gemacht habe, als Du völligen Unsinn schriebst:
Ich danke Dir sehr, dass Du heute morgen um kurz vor sechs eine Ausnahme gemacht hast und das auch noch bei einem Thema, bei der Du ja ganz eindeutig die Expertin bist. Wie gesagt: