Wo kann ich neue auto papiere anfordern?

hallo zusammen,ich habe ein auto geerbt,den auto brief habe ich gefunden,nur die papiere sind weg.deswegen wollte ich fragen ob und wo man die papiere nachmachen lassen kann und ob das so einfach geht,weil den brief habe ich ja…
das auto hat hsk kennzeichen und ich komme aus soest,kann ich das auto erstmal hier in soest abmelden?
und wie teuer wäre das ?
danke im vorraus,lg anja

Hallo!

Das sollte kein Problem sein,
suche mal die zuständige Zulassungsstelle- Straßenverkehrsamt auf,
oder rufe dort an, wenn es weit entfernt ist.

Dort wird man Dir sagen, was für Unterlagen benötigt werden.
In schwierigen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem Amtsleiter einen Termin zu vereinbaren.
Aber, wie schon angedeutet, sollte das nicht allzu schwierig werden.

Grüße, E !

Hallo Anja,

zum außerbetriebsetzen (früher abmelden genannt) brauchst Du den Brief, Schein und die Kennzeichen. Generell geht das auch in Soest. Da Du aber den Schein nicht hast, müsste der eigentlich erst neu ausgestellt werden und das geht nur in dem Landkreis, wo das Fzg. momentan zugelassen ist.
Ich kann mir aber vorstellen, dass in diesem Fall die Ummeldung auf Deinen Namen einfacher ist. Als Eigentumsnachweis würde ich aber den Erbschein mitnehmen.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Ummeldung auf Deinen Namen einfacher ist

Die ist ja sowieso nötig. (In Bayern) imo innerhalb drei Monaten nach den Sterbefall. Aber auch dazu braucht man ja eigentlich den Schein.
Ich würde mal das Auto gründlich reinigen, vielleicht ist er ja da drin nur gut versteckt.

Cu Rene

Hallo René,

wie, das Auto muss bei euch umgemeldet werden? Außerbetriebsetzen reicht nicht? Würde mich ja sehr wundern.
Klar, zugelassen bleiben darf es nicht ewig. Wobei ich nicht weiß, ob da vom Datum her eine genaue Grenze gesetzt ist.

Beste Grüße
Guido

Brief (besser Zulassungsbescheinigung Teil II) braucht man zum Ausserbetriebsetzen nicht, jedoch Kennzeichen und Schein. Sollte aber auch eine eidesstattliche Erklärung ausreichend sein, dass der Schein verloren ist.
Zum Ummelden benötigt man aber bei einigen Zulassungsstellen noch den HU Bericht der letzten HU (TÜV).

Brief (besser Zulassungsbescheinigung Teil II) braucht man zum
Ausserbetriebsetzen nicht,

Das sieht man hier aber anders:
http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/33/05/121.shtml

Hallo Stachus,

Brief (besser Zulassungsbescheinigung Teil II) braucht man zum
Ausserbetriebsetzen nicht

Wo ist das denn so? Das habe ich noch von keiner Zulassungsstelle gehört. Es wird da zwar nichts mehr eingetragen, aber vorliegen muss er.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

wie, das Auto muss bei euch umgemeldet werden?
Außerbetriebsetzen reicht nicht?

in diesem Wust an Kleinbuchstaben hatte ich überlesen, daß es wohl gar nicht weiter genutzt werden soll.
Bei den drei Monaten bin ich mir ziemlich sicher, kann aber natürlich anderswo anders geregelt sein.

Cu Rene

Hallo René,

in diesem Wust an Kleinbuchstaben hatte ich überlesen, daß es
wohl gar nicht weiter genutzt werden soll.

Ja, da scheint wohl mal wieder eine Tastatur kaputt zu sein. Schade, dass dadurch das lesen eines Textes unnötig erschwert wird.

Bei den drei Monaten bin ich mir ziemlich sicher, kann aber
natürlich anderswo anders geregelt sein.

Ich weiß nicht, ob es da eine genaue Frist gibt. Meistens steht in entsprechenden Gesetzestexten das Wort „unverzüglich“ oder so.

Beste Grüße
Guido

z.B.
bei der Zulassungsstelle Bad-Tölz / Wolfratshausen, erst am 23.12.2011 durchgeführt…

Die sind aber mutig. Die dürfen z.b. bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen den entwerteten Schein (der als Abmeldebescheinigung zählt) gar nicht dem Halter aushändigen. Bleibt die Frage, woran die erkennen, dass dem Halter das Fzg. gar nicht gehört.

Schönes WE
Guido

war ein…
Audi 80, Bj. 94, möglicherweise deswegen, weil er so alt war, da ist Leasing oder Finanzierung eher ausgeschlossen…