Hallo liebe wer -weiss - was -Wissenden
kann mir jemand sagen ob man eine Errbschaft die nicht der Erbschaftssteuer unterliegt in der Steuererklärung als Einkommen angeben muss. Und falls das so ist, an welcher Stelle … Habe irgendwie nichts gefunden wo man das eintragen könnte. Vielen Dank im voraus und einen schönen Tag ![]()
Erbschaften sind außer evtl. anfallender Erbschaftssteuer nicht als Einkommen zu versteuern!
Mal fragst, ob man die Erbschaft angeben kann, mal, ob man sie [als Empfänger] in der ESt-Erklärung angeben muss.
Mit sind in beiden Varianten keine Fälle der Angabe der Erbschaft als Einkommen für ESt-Erklärung bekannt geworden.
Vielen lieben Dank ![]()
Hi,
nicht als Einkommen in der Einkommensteuer-Erklärung, sondern als Erbschaft in der Erbschaftsteuer-Erklärung. Das ist ein eigenständiger Vordruck.
Ob Erbschaftsteuer anfällt oder nicht, bestimmst nicht Du, sondern das Finanzamt im entsprechenden Bescheid.
Gruß
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Natürlich nicht.
Gibt ja auch nirgends ein Feld in der ESt-Erklärung, wo man das eintragen könnte.
Das hat die UP schon selber festgestellt.
Minus. setzen.
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Lehrer/in oder Besserwisser/in?
Über-den-Tellerrand-Hinausguckerin. ![]()
Danke für Minus-Klick.
Ich kann verstehen, daß Du Dich ärgerst, @Petra_Bogula nicht selbst auf den anderen Vordruck hingewiesen zu haben.
Nimm’s sportlich.
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Der Wert des Erbes unterliegt nicht der Einkommensteuer und muss auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Für den Erblasser muss allerdings möglicherweise noch eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden.